Akronoischer Zollraum: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Akronische Zollraum (AZR''') ist eine Vereinigung aus aktuell vier [[Staatenverbund Akronor|STAVA]]-Staaten, welche Grenzkontrollen und Zollregelungen unter den Mitgliedsstaaten weitestgehend abschaffen.
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Innerhalb des STAVA regte die [[Dianische Zentralrepublik]] immer wieder die Gründung einer gemeinsamen Zollunion an. Mehrere Länder erteilten immer wieder Absagen, das [[Königreich Groß-Lusslien]] bekundigte sein Interesse, genauso wie die Republik Ospor. Ein Expertenausschuss des dianischen Zentralparlaments und des Kontinentalen Parlaments Akronor arbeitete daraufhin einen Vertrag aus, welcher dem Königreich Groß-Lusslien vorgelegt wurde. Die Zentralrepublik und das Königreich arbeiteten daraufhin die Endversion aus, welche Anfang Februar den Stavamigliedern vorgelegt wurde. Die Reichsrepublik Wotania traten dem Projekt daraufhin bei und die teilnehmenden Staaten stimmten über den Vertrag ab, welcher angenommen und der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Die Staaten hatten darauf etwa 20 Tage Zeit, sich auf den Akronoischen Zollraum einzustellen, welcher mit dem Inkrafttreten des Vertrages am 1.3.2519 gegründet wurde.
 
== Grenzkontrollen ==
 
== Grenzkontrollen ==
 
=== Personenkontrollen ===
 
=== Personenkontrollen ===
Im Akronischen Zollraum werden keine dauerhaften Personenkontrollen durchgeführt. Fahrzeuge können jedoch weiterhin stichprobenartig kontrolliert werden. Das Abkommen sieht dazu folgende Maßnahmen nicht vor:
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Im Akronoischen Zollraum werden keine dauerhaften Personenkontrollen durchgeführt. Fahrzeuge können jedoch weiterhin stichprobenartig kontrolliert werden. Das Abkommen sieht dazu folgende Maßnahmen nicht vor:
 
:''(2) Zur Durchsetzung einer freien, schnellen Personenbeförderung sind folgende Maßnahmen nur im Ausnahmefall vorgesehen:
 
:''(2) Zur Durchsetzung einer freien, schnellen Personenbeförderung sind folgende Maßnahmen nur im Ausnahmefall vorgesehen:
 
:* ''Die Kontrolle jedes grenzüberschreitenden Fahrzeugs.
 
:* ''Die Kontrolle jedes grenzüberschreitenden Fahrzeugs.

Version vom 23. April 2019, 12:31 Uhr

Logo des Akronischen Zollraums

Der Akronoische Zollraum (AZR) ist eine Vereinigung aus aktuell vier STAVA-Staaten, welche Grenzkontrollen und Zollregelungen unter den Mitgliedsstaaten weitestgehend abschaffen.

Geschichte

Innerhalb des STAVA regte die Dianische Zentralrepublik immer wieder die Gründung einer gemeinsamen Zollunion an. Mehrere Länder erteilten immer wieder Absagen, das Königreich Groß-Lusslien bekundigte sein Interesse, genauso wie die Republik Ospor. Ein Expertenausschuss des dianischen Zentralparlaments und des Kontinentalen Parlaments Akronor arbeitete daraufhin einen Vertrag aus, welcher dem Königreich Groß-Lusslien vorgelegt wurde. Die Zentralrepublik und das Königreich arbeiteten daraufhin die Endversion aus, welche Anfang Februar den Stavamigliedern vorgelegt wurde. Die Reichsrepublik Wotania traten dem Projekt daraufhin bei und die teilnehmenden Staaten stimmten über den Vertrag ab, welcher angenommen und der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Die Staaten hatten darauf etwa 20 Tage Zeit, sich auf den Akronoischen Zollraum einzustellen, welcher mit dem Inkrafttreten des Vertrages am 1.3.2519 gegründet wurde.

Grenzkontrollen

Personenkontrollen

Im Akronoischen Zollraum werden keine dauerhaften Personenkontrollen durchgeführt. Fahrzeuge können jedoch weiterhin stichprobenartig kontrolliert werden. Das Abkommen sieht dazu folgende Maßnahmen nicht vor:

(2) Zur Durchsetzung einer freien, schnellen Personenbeförderung sind folgende Maßnahmen nur im Ausnahmefall vorgesehen:
  • Die Kontrolle jedes grenzüberschreitenden Fahrzeugs.
  • Die künstliche Behinderung des Verkehrsflusses zu Kontrollzwecken.
  • Grenzschließungen.
  • Einreiseverweigerungen.

Weiterhin möglich sind folgende Maßnahmen:

  • Die stichprobenartige Kontrolle einzelner Fahrzeuge.
  • Die Überprüfung verdächtiger Fahrzeuge an Grenzübergängen.
  • Einreiseverbote nach VIII

Auch für ausländische Fahrzeuge sind keine umfassenderen Kontrollen an Grenzen innerhalb des Raumes vorgesehen. Diese werden an Außengrenzen durchgeführt. Somit ist der Personenverkehr innerhalb des Mitgliedraumes erheblich vereinfacht, da es zu keinen Verzögerungen an Grenzübergängen oder langwierigen Kontrollen kommt.

Güterverkehr

Gütertransporte werden in zwei Bereiche eingeteilt: sogenannter Interner Güterverkehr (IGV) und externer Güterverkehr (EGV). IGV sind Gütertransporte welche aus einem Mitgliedsstaat stammen und sich im AZR bewegen. Diese werden nach 3.2 ebenso wie der Personenverkehr nicht kontrolliert. Sie können den AZR verlassen, müssen bei der Wiedereinreise allerdings mit Kontrollen an einer Außengrenze des Raumes rechnen.

Mitglieder

# Staat Flagge Hauptstadt Beitrittsdatum
1 Königreich Groß-Lusslien
FlagKGL.png
Lenn 1.3.2519 (Gründungsmitglied)
2 Ospor
FlaggeOspor.png
Bugovina 1.3.2519(Gründungsmitglied)
3 Reichsrepublik Wotania
Wotania.png
Utgard 1.3.2519 (Gründungsmitglied)
4 Dianische Zentralrepublik
Nationalflagge DZR.png
Altaan 1.3.2519 (Gründungsmitglied)