Asgardische Kommission

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Die Asgardische Kommission (abgekürzt AK), kurz AU-Kommission, ist ein supranationales Organ der Asgardischen Union (AU). Im politischen System der AU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr und entspricht damit der Regierung in staatlichen Systemen. Sie hat jedoch noch weitere Funktionen: So überwacht sie als „Hüterin der Verträge“ etwa die Einhaltung des Asgardenrechts durch die AU-Mitgliedstaaten und kann gegebenenfalls Klage gegen einen AU-Staat beim Asgardischen Gerichtshof erheben. Zudem hat sie, bis auf einige in den Gründungsverträgen genannte Fälle, das alleinige Initiativrecht im AU-Gesetzgebungsverfahren.

Die Mitglieder der Kommission der Asgardischen Union, die Au-Kommissare, werden von den Regierungen der AU-Staaten nominiert und vom Asgardischen Parlament gewählt. Sie sollen in ihren Entscheidungen unabhängig sein und nur die gemeinsamen Interessen der Union, nicht die ihrer jeweiligen AU-Herkunftsstaaten vertreten. Ihre Amtszeit entspricht der dreiährigen Legislaturperiode des Asgardischen Parlaments, dem sie gegenüber verantwortlich ist und das sie jederzeit abwählen kann.

Die Kommission wird vom Präsidenten der Asgardischen Kommission, derzeit *noch nicht bekannt*, geleitet, der unter anderem die Ressortverteilung festlegt und auch einzelne Kommissare entlassen kann.

Sitz der Kommission ist Dritzin.