Benutzer:Eric501/Tharonischer Freistaat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Tharonische Freistaat''' (hochtharonisch ''Tharuuneha Levralehi'', erkassisch ''Tarónjo Sórstatis'') war der Vorgänger der heutigen erkassischen Präfektur Tharonien. Er entstand im Jahre 2425 als erster selbstverwalteter tharonischer Staat seit dem Königreich Tharonien, welches 2371 aufgelöst und in ein erkassisches Protektorat umgewandelt wurde, in welchem die Tharonier sowohl rechtlich als auch praktisch Bürger zweiter Klasse waren.
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Der '''Tharonische Freistaat''' (hochtharonisch ''Tharuuneha Levralehi'', erkassisch ''Tarónjo Sórstatis'') war der Vorgänger der heutigen erkassischen Präfektur [[Tharonien]]. Der Freistaat wurde am 1. August 2425 gegründet. Damit war er der erste selbstverwaltete tharonische Staat seit dem Königreich Tharonien, welches 2371 aufgelöst und in ein erkassisches Protektorat umgewandelt wurde, in welchem die Tharonier sowohl rechtlich als auch praktisch Bürger zweiter Klasse waren.
  
 
Der Freistaat war jedoch kein eigenständiges Völkerrechtssubjekt, sondern erhielt den Status eines „abhängigen Gebietes“ Erkassiens, welcher zu einem gewissen Grad mit den Überseegebieten anderer akronoischer Staaten vergleichbar ist. Als abhängiges Gebiet genoss der Freistaat zwar relativ weitläufige Autonomie, stand völkerrechtlich allerdings nach wie vor unter erkassischer Hoheitsgewalt.
 
Der Freistaat war jedoch kein eigenständiges Völkerrechtssubjekt, sondern erhielt den Status eines „abhängigen Gebietes“ Erkassiens, welcher zu einem gewissen Grad mit den Überseegebieten anderer akronoischer Staaten vergleichbar ist. Als abhängiges Gebiet genoss der Freistaat zwar relativ weitläufige Autonomie, stand völkerrechtlich allerdings nach wie vor unter erkassischer Hoheitsgewalt.
Bereits im dritten Jahr seiner Existenz bestanden ernsthafte Zweifel an der Überlebensfähigkeit des Freistaats in seiner damals aktuellen Form. Als Folge des „Referendums über die Zukunft Tharoniens“ 2429 (Volle Unabhängigkeit oder Eingliederung nach Erkassien als Präfektur) wurde er aufgelöst. Mit dem Beitritt des Freistaats zur Erkassischen Republik als „Präfektur Tharonien“ am 5. November 2429 wurden die Tharonier erstmals vollwertige erkassische Staatsbürger.
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Bereits 2428, dem dritten Jahr seiner Existenz bestanden ernsthafte Zweifel an der Überlebensfähigkeit des Freistaats als solches. Schließlich wurde im Oktober 2429 das „Referendums über die Zukunft Tharoniens“ abgehalten, bei dem sich die Wahlberechtigten zwischen der vollen Unabhängigkeit und Schaffung eines souveränen tharonischen Staates oder der vollständigen Eingliederung in die [[Erkassische Republik]] entscheiden konnten. Das Ergebnis fiel mit 70,8 % zugunsten der Eingliederung aus. Mit dem Beitritt des Freistaats zur Erkassischen Republik als „Präfektur Tharonien“ am 5. November 2429 wurden die Tharonier erstmals in der Geschichte vollwertige erkassische Staatsbürger.

Version vom 27. März 2021, 12:27 Uhr

Tarónjo Sórstatis (erk.)
Tharuuneha Levralehi (hochth.)
Tharonischer Freistaat
(2425 – 2429)
TharonienFreistaatFlagge.png
TharonienFreistaatWappen.png
Amtssprache Erkassisch, Hochtharonisch
Hauptstadt Óuen
Staatsform Abhängiges Gebiet der Erkassischen Republik
Staatsoberhaupt Staatspräsident
Teodór Posz
Regierungschef Generalgouverneur
Paalo Keleer
Fläche 12.815 km²
Einwohnerzahl 1.117.000 (2428)
Bevölkerungsdichte -- Einwohner pro km²
Währung Erkassischer Yenov (ÉY)
Gründung 1. August 2425
Nationalfeiertag 1. August (Tag des Freistaats)
Kfz-Kennzeichen TH
Telefonvorwahl +81
Lage-ERK.png


Der Tharonische Freistaat (hochtharonisch Tharuuneha Levralehi, erkassisch Tarónjo Sórstatis) war der Vorgänger der heutigen erkassischen Präfektur Tharonien. Der Freistaat wurde am 1. August 2425 gegründet. Damit war er der erste selbstverwaltete tharonische Staat seit dem Königreich Tharonien, welches 2371 aufgelöst und in ein erkassisches Protektorat umgewandelt wurde, in welchem die Tharonier sowohl rechtlich als auch praktisch Bürger zweiter Klasse waren.

Der Freistaat war jedoch kein eigenständiges Völkerrechtssubjekt, sondern erhielt den Status eines „abhängigen Gebietes“ Erkassiens, welcher zu einem gewissen Grad mit den Überseegebieten anderer akronoischer Staaten vergleichbar ist. Als abhängiges Gebiet genoss der Freistaat zwar relativ weitläufige Autonomie, stand völkerrechtlich allerdings nach wie vor unter erkassischer Hoheitsgewalt. Bereits 2428, dem dritten Jahr seiner Existenz bestanden ernsthafte Zweifel an der Überlebensfähigkeit des Freistaats als solches. Schließlich wurde im Oktober 2429 das „Referendums über die Zukunft Tharoniens“ abgehalten, bei dem sich die Wahlberechtigten zwischen der vollen Unabhängigkeit und Schaffung eines souveränen tharonischen Staates oder der vollständigen Eingliederung in die Erkassische Republik entscheiden konnten. Das Ergebnis fiel mit 70,8 % zugunsten der Eingliederung aus. Mit dem Beitritt des Freistaats zur Erkassischen Republik als „Präfektur Tharonien“ am 5. November 2429 wurden die Tharonier erstmals in der Geschichte vollwertige erkassische Staatsbürger.