Benutzer:Eric501/Tharonischer Freistaat: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Der '''Tharonische Freistaat''' (hochtharonisch ''Tharuuneha Levralehi'', erkassisch ''Tarónjo Sórstatis'') war der Vorgänger der heutigen erkassischen Präfektur Tharonien. | + | Der '''Tharonische Freistaat''' (hochtharonisch ''Tharuuneha Levralehi'', erkassisch ''Tarónjo Sórstatis'') war der Vorgänger der heutigen erkassischen Präfektur [[Tharonien]]. Der Freistaat wurde am 1. August 2425 gegründet. Damit war er der erste selbstverwaltete tharonische Staat seit dem Königreich Tharonien, welches 2371 aufgelöst und in ein erkassisches Protektorat umgewandelt wurde, in welchem die Tharonier sowohl rechtlich als auch praktisch Bürger zweiter Klasse waren. |
Der Freistaat war jedoch kein eigenständiges Völkerrechtssubjekt, sondern erhielt den Status eines „abhängigen Gebietes“ Erkassiens, welcher zu einem gewissen Grad mit den Überseegebieten anderer akronoischer Staaten vergleichbar ist. Als abhängiges Gebiet genoss der Freistaat zwar relativ weitläufige Autonomie, stand völkerrechtlich allerdings nach wie vor unter erkassischer Hoheitsgewalt. | Der Freistaat war jedoch kein eigenständiges Völkerrechtssubjekt, sondern erhielt den Status eines „abhängigen Gebietes“ Erkassiens, welcher zu einem gewissen Grad mit den Überseegebieten anderer akronoischer Staaten vergleichbar ist. Als abhängiges Gebiet genoss der Freistaat zwar relativ weitläufige Autonomie, stand völkerrechtlich allerdings nach wie vor unter erkassischer Hoheitsgewalt. | ||
− | Bereits | + | Bereits 2428, dem dritten Jahr seiner Existenz bestanden ernsthafte Zweifel an der Überlebensfähigkeit des Freistaats als solches. Schließlich wurde im Oktober 2429 das „Referendums über die Zukunft Tharoniens“ abgehalten, bei dem sich die Wahlberechtigten zwischen der vollen Unabhängigkeit und Schaffung eines souveränen tharonischen Staates oder der vollständigen Eingliederung in die [[Erkassische Republik]] entscheiden konnten. Das Ergebnis fiel mit 70,8 % zugunsten der Eingliederung aus. Mit dem Beitritt des Freistaats zur Erkassischen Republik als „Präfektur Tharonien“ am 5. November 2429 wurden die Tharonier erstmals in der Geschichte vollwertige erkassische Staatsbürger. |
Version vom 27. März 2021, 12:27 Uhr
Tarónjo Sórstatis (erk.) Tharuuneha Levralehi (hochth.) | |||
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Tharonischer Freistaat (2425 – 2429) | |||
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Amtssprache | Erkassisch, Hochtharonisch | ||
Hauptstadt | Óuen | ||
Staatsform | Abhängiges Gebiet der Erkassischen Republik | ||
Staatsoberhaupt | Staatspräsident Teodór Posz | ||
Regierungschef | Generalgouverneur Paalo Keleer | ||
Fläche | 12.815 km² | ||
Einwohnerzahl | 1.117.000 (2428) | ||
Bevölkerungsdichte | -- Einwohner pro km² | ||
Währung | Erkassischer Yenov (ÉY) | ||
Gründung | 1. August 2425 | ||
Nationalfeiertag | 1. August (Tag des Freistaats) | ||
Kfz-Kennzeichen | TH | ||
Telefonvorwahl | +81 | ||
Der Tharonische Freistaat (hochtharonisch Tharuuneha Levralehi, erkassisch Tarónjo Sórstatis) war der Vorgänger der heutigen erkassischen Präfektur Tharonien. Der Freistaat wurde am 1. August 2425 gegründet. Damit war er der erste selbstverwaltete tharonische Staat seit dem Königreich Tharonien, welches 2371 aufgelöst und in ein erkassisches Protektorat umgewandelt wurde, in welchem die Tharonier sowohl rechtlich als auch praktisch Bürger zweiter Klasse waren.
Der Freistaat war jedoch kein eigenständiges Völkerrechtssubjekt, sondern erhielt den Status eines „abhängigen Gebietes“ Erkassiens, welcher zu einem gewissen Grad mit den Überseegebieten anderer akronoischer Staaten vergleichbar ist. Als abhängiges Gebiet genoss der Freistaat zwar relativ weitläufige Autonomie, stand völkerrechtlich allerdings nach wie vor unter erkassischer Hoheitsgewalt. Bereits 2428, dem dritten Jahr seiner Existenz bestanden ernsthafte Zweifel an der Überlebensfähigkeit des Freistaats als solches. Schließlich wurde im Oktober 2429 das „Referendums über die Zukunft Tharoniens“ abgehalten, bei dem sich die Wahlberechtigten zwischen der vollen Unabhängigkeit und Schaffung eines souveränen tharonischen Staates oder der vollständigen Eingliederung in die Erkassische Republik entscheiden konnten. Das Ergebnis fiel mit 70,8 % zugunsten der Eingliederung aus. Mit dem Beitritt des Freistaats zur Erkassischen Republik als „Präfektur Tharonien“ am 5. November 2429 wurden die Tharonier erstmals in der Geschichte vollwertige erkassische Staatsbürger.