Bund Freier Städte: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ultos
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Exekutive)
(Unterrichtsfächer)
(38 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:
 
|FLAGGE = BFS1.png
 
|FLAGGE = BFS1.png
 
|WAPPEN = Wappen BFS farbkorrigiert.png
 
|WAPPEN = Wappen BFS farbkorrigiert.png
|NAME=Bund Freier Städte
+
|ONAME            = Føderasjon Frier Byen<br>([[Kanabische Sprache|Kanabisch]])
|AMTSSPRACHE=[[Kanabische Sprache|Kanabisch]] (Reichskanabisch); [[Paramur|Paramurisch]]; [[Ultan|Ultan]]
+
|NAME             = Lum balth tah<br>([[Paramur|Paramurisch]])
 +
|AMTSSPRACHE=[[Kanabische Sprache|Kanabisch]] (Reichskanabisch); [[Paramurisch]]; [[Ultan|Ultan]]
 
|HAUPTSTADT=[[Lucziga-Aguresz]]
 
|HAUPTSTADT=[[Lucziga-Aguresz]]
 
|REGIERUNGSSITZ=[[Lucziga-Aguresz]]
 
|REGIERUNGSSITZ=[[Lucziga-Aguresz]]
 
|STAATSFORM=Föderale Republik
 
|STAATSFORM=Föderale Republik
 
|STAATSOBERHAUPT=[[Mattias-Valter Kabin]]
 
|STAATSOBERHAUPT=[[Mattias-Valter Kabin]]
|REGIERUNGSCHEF=[[Nikolai K. Veas]]
+
|REGIERUNGSCHEF=[[Qmintaam Fasht]]
 
|FLÄCHE=896 km²
 
|FLÄCHE=896 km²
 
|EINWOHNER=5.967.000
 
|EINWOHNER=5.967.000
Zeile 40: Zeile 41:
 
=== [[Sebeck]] ===
 
=== [[Sebeck]] ===
  
Die Stadt Sebeck wurde um 1820 herum als Sklavenhandelsstadt gegründet. Sebeck ist mit mehr als
+
Die Stadt Sebeck wurde um 1220 herum als Sklavenhandelsstadt gegründet. Sebeck ist mit mehr als
 
900.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des BFS. Sie ist ein beliebtes Touristenziel und bekannt für
 
900.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des BFS. Sie ist ein beliebtes Touristenziel und bekannt für
 
die wunderschöne Architektur ihrer Altstadt und die Relikte ihrer sehr wechselhaften Geschichte. Sebeck
 
die wunderschöne Architektur ihrer Altstadt und die Relikte ihrer sehr wechselhaften Geschichte. Sebeck
Zeile 65: Zeile 66:
 
=== [[Telosh]] ===
 
=== [[Telosh]] ===
  
Telosh wurde 2095 als Kontor der Handelsgilde in Balmanien gegründet. Schon früh verlagerte sich der
+
Telosh wurde 1481 als Kontor der Handelsgilde in Balmanien gegründet. Schon früh verlagerte sich der
Fokus der Siedlung auf die Herstellung von Waffen für die Handelsgilde. So wurde Telosh immer
+
Fokus der Siedlung auf die Herstellung von Waffen, überwiegend Schusswaffen für die Handelsgilde. So wurde Telosh immer
wichtiger für diese und 2144 sogar von einem Kontor in den Status einer selbstständigen Stadt erhoben.
+
wichtiger für diese und 1544 sogar von einem Kontor in den Status einer selbstständigen Stadt erhoben.
 
Die Waffenherstellung ist auch heute noch der wichtigsten Industriezweig der Stadt, auch wenn heute die keramische Industrie sowie die chemische und die optische bzw. feinmechanische Industrie an Relevanz zugenommen haben. Telosh ist eine plesbizitäre Demokratie.
 
Die Waffenherstellung ist auch heute noch der wichtigsten Industriezweig der Stadt, auch wenn heute die keramische Industrie sowie die chemische und die optische bzw. feinmechanische Industrie an Relevanz zugenommen haben. Telosh ist eine plesbizitäre Demokratie.
  
Zeile 127: Zeile 128:
  
 
== Bevölkerung ==
 
== Bevölkerung ==
 +
 +
=== Migration ===
 +
 +
Der Bund ist traditionell ein Einwanderungsland. Bedingung für ein dauerhaftes Bleiberecht sind ein Schul-/Ausbildungs-/Arbeitsplatz, die Beherrschung der Kanabischen oder Paramurischen Sprache (in Sonderfällen reicht die Beherrschung von Ultan aus), sowie eine schriftliche eidesstaatliche Versicherung zur Anerkennung und Unterstützung der föderalistisch-freiheitlich-demokratischen Ordnung des Bundes. Eine Einbürgerung kann nach der Heirat eines bündischen Staatsbürgers, nach dem Erlangen des Sorgerechts für einen bündischen Staatsbürger oder nach sieben Jahren des rechtmäßigen Aufenthalts (je nach Sprachkenntnissen sind Verkürzungen möglich) bei gleichzeitiger Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit erfolgen. Der Ausländeranteil (Bevölkerungsanteil ohne bündische Staatsbürgerschaft) liegt bei ca. 16,5%. Die häufigste Herkunftsländer sind dabei:
 +
  
 
=== Sprachen ===
 
=== Sprachen ===
Zeile 139: Zeile 145:
 
=== Religion ===
 
=== Religion ===
  
Seit seiner Gründung besteht eine verfassungsmäßig zugesicherte Religionsfreiheit in den Städten des Bundes.
+
Der Bund ist gemäß Verfassung streng laizistisch und garantiert allen Einwohner die freie und ungestörte Ausübung ihrer Religion sofern dabei keine Gesetze oder höher stehenden Grundrechte verletzt werden.
  
* [[Chronismus]]: 36,2%
+
Die verbreitetsten Glaubenszugehörigkeiten sind:
* [[Halloismus]]: 41,2% (davon 65,6% gertanesisch-orthodox, 24,2% xyllabisch-othodox, 11,2% andere Strömungen)
+
* [[Chronismus]]: 36,2% (32,5% karpatisch-reformiert, 3,7% andere Konfessionen)
* [[Anonitismus]]: 12,5%
+
* [[Halloismus]]: 41,2% (davon 65,6% Halmskjer Schule, 24,2% xyllabisch-othodox, 11,2% andere Konfessionen)
 +
* [[Aporismus]]: 12,5%
 
* Agnostiker: 1,1%
 
* Agnostiker: 1,1%
 
* Atheisten: 7,6%
 
* Atheisten: 7,6%
Zeile 150: Zeile 157:
 
== Politik ==
 
== Politik ==
  
Der Bund Freier Städte ist ein Föderaler Bundestaat, wobei der föderale Charakter im Bund besonders ausgeprägt ist, weshalb ein großer Teil der Politik bei den Städten verbleibt.
+
Der Bund Freier Städte ist ein Föderaler Bundestaat, wobei der föderale Charakter im Bund besonders ausgeprägt ist, weshalb ein großer Teil der politischen Zuständigkeiten bei den Städten verbleibt.
 +
 
 +
=== Politisches System ===
 +
 
 +
==== Staatsoberhaupt====
 +
 
 +
Das Staatsoberhaupt des Bundes ist der Präsident, der alle fünf Jahre von der Bevölkerung des Bundes gewählt wird. Gemäß der Bundesverfassung ist das Amt kein Teil der dreigliedrigen Gewaltenteilung und die Wiederwahl ist nur einmal möglich. Der Präsident darf während seiner Amtszeit keiner Partei angehören, kein weiteres besoldetes Amt, keinem Beruf und keinem Gewerbe nachgehen, auch die Führung eines gewerblichen Unternehmens ist ihm aus Neutralitätsgründen untersagt. Zudem darf er kein Mitglied eines Parlaments, einer Regierung oder eines Gerichts sein, sowohl auf Stadt- wie auch auf Bundesebene. Der Präsident vertritt den Bund völkerrechtlich, beglaubigt Diplomaten, verordnet Staatsakte und Staatssymbole, ernennt den Komissionspräsidenten und die Komissare, kann bei der Ernennung aber auch sein Veto einlegen, er unterzeichnet Gesetze und bestätigt somit ihre Gültigkeit, besitzt aber auch hierbei ein Veto-Recht. Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, verkündet den Kriegsfall und die Durchführung eines Ein- oder Austrittsverfahren zur Bundesmitgliedschaft und kann nach einer dreimal gescheiterten Wahl des Komissionspräsidenten die Bundesversammlung auflösen. Auch hat er das Recht zur Begnadigung von Häftlingen, er beruft die Wahlleitungskomission und die Parteienfinanzierungskomission ein und genehmigt die Geschäftsordnung der Komission. Der aktuelle Präsident des Bundes ist [[Mattias-Valter Kabin]].
  
=== Legislative ===
+
==== Legislative ====
  
Der Bundesversammlung ist das Parlament des Bundes Freier Städte. Es gliedert sich in zwei gleichberechtigte Kammern, den Bundestag und den Bundesrat. Der Bundestag ist zusammen mit dem Bundesrat für den Prozess der Gesetzgebung zuständig und wird von der wahlberechtigten Bevölkerung (Mindestalter 16 Jahre) für 5 Jahre im Verhältniswahlrecht (ohne Sperrklausel) gewählt. Der Bundestag besteht aus 119 Abgeordneten und stellt eine Vertretung der Gesamtbevölkerung da. Die letzte Wahl fand am 24. Mai 2518 statt. Mitglieder des Bundestages dürfen keine Mitglieder des Bundesrates oder Richter am Bundesverfassungsgericht sein. Der Bundesrat stellt eine Vertretung der Städte da, besteht aus 24 Mitgliedern und wird im Mehrheitswahlrecht gewählt. Die Stadtversammlungen bilden auf kommunaler Ebene die Legislative und werden nach städtischem Wahlrecht gewählt. Die Wahlen finden alle allgemeinen, gleich, geheim, unmittelbar und frei statt.
+
Der Bundesversammlung ist das Parlament des Bundes Freier Städte. Es gliedert sich in zwei gleichberechtigte Kammern, den Bundestag und den Bundesrat. Der Bundestag ist zusammen mit dem Bundesrat für den Prozess der Gesetzgebung zuständig und wird von der wahlberechtigten Bevölkerung (Mindestalter 16 Jahre) für 5 Jahre im Verhältniswahlrecht (ohne Sperrklausel) gewählt, er besitzt das Initiativrecht. Der Bundestag besteht aus 119 Abgeordneten und stellt eine Vertretung der Gesamtbevölkerung da. Die letzte Wahl fand am 24. Mai 2518 statt. Mitglieder des Bundestages dürfen keine Mitglieder des Bundesrates oder Richter am Bundesverfassungsgericht sein. Der Bundesrat stellt eine Vertretung der Städte da, besteht aus 24 Mitgliedern und wird im Mehrheitswahlrecht gewählt, der Bundesrat besitzt kein Initiativrecht und kann lediglich den Gesetzesentwürfen des Bundestages zustimmen oder diese ablehnen. Bei der Wahl des Komissionspräsidenten und der vier Komissare agieren beider Kammern zusammen als Bundesversammlung. Dies geschieht ansonsten nur bei einem Antag auf Abwahl der Komission oder eines einzelnen Komissars. Die Stadtversammlungen bilden auf kommunaler Ebene die Legislative und werden nach städtischem Wahlrecht gewählt. Die Wahlen finden alle allgemeinen, gleich, geheim, unmittelbar und frei statt. Das passive Wahlrecht liegt bei 18 Jahren, das aktive bei 16 Jahren.
  
=== Judikative ===
+
==== Judikative ====
  
{| class="wikitable sortable mw-collapsible zebra" style="text-align:right;"
+
{| class="wikitable"
 
|+Oberste Bundesgerichte
 
|+Oberste Bundesgerichte
 
|- class="hintergrundfarbe5"
 
|- class="hintergrundfarbe5"
Zeile 189: Zeile 202:
 
|-
 
|-
 
|style="text-align:left;"| Sozialgerichtsbarkeit
 
|style="text-align:left;"| Sozialgerichtsbarkeit
|style="text-align:center;"| Sozialgericht des Bundes
+
|Sozialgericht des Bundes
 
| 16
 
| 16
 
| [[Lucziga-Aguresz]]
 
| [[Lucziga-Aguresz]]
 
|-
 
|-
 
|style="text-align:left;"| Verwaltungsgerichtsbarkeit
 
|style="text-align:left;"| Verwaltungsgerichtsbarkeit
|style="text-align:center;"| Verwaltungsgericht des Bundes
+
| Verwaltungsgericht des Bundes
 
| 18
 
| 18
 
| [[Lucziga-Aguresz]]
 
| [[Lucziga-Aguresz]]
 
|-
 
|-
 
|style="text-align:left;"| Militärgerichtsbarkeit
 
|style="text-align:left;"| Militärgerichtsbarkeit
|style="text-align:center;"| Truppendienstgericht Balmanien
+
| Truppendienstgericht Balmanien
 
Truppendienstgericht Karpatische Inseln
 
Truppendienstgericht Karpatische Inseln
 
| 4
 
| 4
Zeile 207: Zeile 220:
 
|}
 
|}
  
=== Exekutive ===
+
==== Exekutive ====
  
 
Auf Bundesebene bildet die Bundeskomission die Exekutive. Sie besteht aus fünf Personen, deren Ämter mit der Formel 2:2:1 auf die drei Parteien mit den meisten Bundestagssitzen verteilt. Auf Stadtebene bilden die Bürgermeister und die Leiter der Stadtämter die Exekutive. Die Komission ist für die Außen- und Verteidigungspolitik sowie für Bundesfinanzen und die wirtschaftliche sowie politische Zusammenarbeit zwischen den Städten zuständig. Seit 17. Juli 2518 besteht die aktuelle Kommission aus Komissionspräsident Nikolai K. Veas sowie den vier Komissaren Lill, Looke-Harmer, Tamm und Kalda.
 
Auf Bundesebene bildet die Bundeskomission die Exekutive. Sie besteht aus fünf Personen, deren Ämter mit der Formel 2:2:1 auf die drei Parteien mit den meisten Bundestagssitzen verteilt. Auf Stadtebene bilden die Bürgermeister und die Leiter der Stadtämter die Exekutive. Die Komission ist für die Außen- und Verteidigungspolitik sowie für Bundesfinanzen und die wirtschaftliche sowie politische Zusammenarbeit zwischen den Städten zuständig. Seit 17. Juli 2518 besteht die aktuelle Kommission aus Komissionspräsident Nikolai K. Veas sowie den vier Komissaren Lill, Looke-Harmer, Tamm und Kalda.
{| class="wikitable sortable mw-collapsible zebra" style="text-align:right;"
+
 
 +
{| class="wikitable"
 
|+Kabinett Veas I
 
|+Kabinett Veas I
 
|- class="hintergrundfarbe5"
 
|- class="hintergrundfarbe5"
Zeile 221: Zeile 235:
 
|style="text-align:center;"|  
 
|style="text-align:center;"|  
 
[[Datei:Veas.png|68px]]
 
[[Datei:Veas.png|68px]]
| [[Nikolai K. Veas]]
+
| [[Qmintaam Fasht]]
 
| [[SDA]]
 
| [[SDA]]
 
|-
 
|-
Zeile 227: Zeile 241:
 
Komissarin für Bundesfinanzen
 
Komissarin für Bundesfinanzen
 
|style="text-align:center;"| [[Datei:Tamm.png|68px]]
 
|style="text-align:center;"| [[Datei:Tamm.png|68px]]
| Malin Lill
+
| Taluhši Reshal
 
| [[GUP]]
 
| [[GUP]]
 
|-
 
|-
Zeile 237: Zeile 251:
 
|style="text-align:left;"| Komissarin für Verteidigung
 
|style="text-align:left;"| Komissarin für Verteidigung
 
|style="text-align:center;"| [[Datei:Lill.png|68px]]
 
|style="text-align:center;"| [[Datei:Lill.png|68px]]
| Hanne Tamm
+
| Ereši Bashtu
 
| [[LFP]]
 
| [[LFP]]
 
|-
 
|-
Zeile 250: Zeile 264:
 
''siehe [[Parteien im Bund Freier Städte]]
 
''siehe [[Parteien im Bund Freier Städte]]
 
''
 
''
== Militär ==
+
 
 +
=== Außenpolitik ===
 +
 
 +
Der Bund ist Mitglied der [[IADN]] und des [[Balmanischer Bund|Balmanischen Bundes]]. Außenpolitisch orientiert man sich grob an der [[FRNX]] und der [[STAVA]], wobei ein wesentlicher Fokus der Außenpolitik auf der Bewahrung der außenpolitischen Eigenständigkeit des Bundes liegt. Dem [[SKS]] und dem [[GIF]] steht man sehr skeptisch bis ablehnend gegenüber, was vor allem dem großen Einfluss der [[Trance Nation]] unter [[Alfons Gularsk]] geschuldet ist. Diesen soll der ehemalige liberale Außenkomissar Erling Wangberg als "wahnsinniger wie der [[Halloismus#Wie_Hallo_auf_Ultos_hinabstieg|Kaiser Chaundzar]] und doppelt so gefährlich" charakterisiert haben, was Wangberg allerdings bis heute bestreitet. Ebenso kritisch wird der [[Bamberger Bund]] gesehen, was meistens mit der Mitgliedschaft von Unrechtsstaaten wie [[Kharanien]] begründet wird.
 +
 
 +
== Militär und Nachrichtendienste==
 +
 
 +
=== Allgemeines zum Militär ===
 +
 
 +
Alle Bürger des Bundes (Männer und Frauen gleichermaßen) sind verpflichtet im Zeitraum vom 18. bis zum 26. Lebensjahr einen zweijährigen Wehrdienst abzuleisten. Wehrdienstverweigerer müssen einen gleichlangen Ersatzdienst in einer gemeinnützigen Organisation ableisten (Sozialdienst), ansonsten droht ihnen eine zweijährige Haftstrafe. Im Falle einer schweren Behinderung, Erkrankung oder Verletzung sowie einer Elternschaft erfolgt in der Regel eine Befreiung von beiden Diensten. Bei einem Stadium oder einer Ausbildung kann der Wehrdienst nach dem Abschluss dessen wahrgenommen werden. Aufgrund der beschränkten Mittel des Bundes liegt der Fokus des bündischen Militärs mehr auf Qualität statt auf Quantität, zudem erwirbt man häufig ausgedientes Militärgerät anderer Staaten (überwiegend [[IADN]]-Partnern) und lässt dieses von den Militärtechnikern umbauen und modernisieren. Dadurch können die Ausgaben für Ausrüstung deutlich verringert werden. Über atomare, biologische oder chemische Waffen verfügen die Verteidigungsstreitkräfte des Bundes nicht, der Besitz und Einsatz dieser wird zudem geächtet.
  
 
=== Heer ===
 
=== Heer ===
Zeile 263: Zeile 286:
  
 
Die Luftwaffe  verfügt über 15.000 aktive Soldaten. Sie betreibt 126 Kampfhubschrauber, 12 Aufklärungsflugzeuge, 16 Tank- und Transportflugzeuge, 45 Trainingsflugzeuge sowie 85 Hubschrauber. Die Luftwaffe verfügt über eine Spezialeinheit, das Faro-Kommando (Sonderkommando Luft).
 
Die Luftwaffe  verfügt über 15.000 aktive Soldaten. Sie betreibt 126 Kampfhubschrauber, 12 Aufklärungsflugzeuge, 16 Tank- und Transportflugzeuge, 45 Trainingsflugzeuge sowie 85 Hubschrauber. Die Luftwaffe verfügt über eine Spezialeinheit, das Faro-Kommando (Sonderkommando Luft).
 +
 +
=== Nachrichtendienste ===
 +
 +
==== Talh hiqt mo hocr/Føderale Nyrhetsbyrå (THMH/FN) ====
 +
 +
Der FU/FN ist der Auslandsnachrichtendienst des Bundes. Er verfügt über 365 Angestellte und hat seinen Sitz in [[Lucziga-Aguresz]], unterstellt ist er dem Komissariat für Äußeres.
 +
 +
Aufgaben des Dienstes sind:
 +
* Unterstützung von Militär- und Staatenbündnissen, an denen er Bund beteiligt ist (IADN und Balmanischer Bund)
 +
* Analyse und Abwehr des international agierenden Terrorismus
 +
* Sammlung von Informationen, die Länder übergreifende Umweltprobleme betreffen
 +
* Sammlung von Information über Massenvernichtungswaffen
 +
* Zerstörung von Anlagen, mit denen solche Waffen hergestellt werden können
 +
* Überwachung von Verträgen zur internationalen Rüstungskontrolle
 +
 +
==== Talh Hawr/Føderale Sikkerhet (TH/FS) ====
 +
 +
Der FT/FS ist der Inlandsnachrichtendienst des Bundes. Er verfügt über 225 Angestellte und hat seinen Sitz in [[Lucziga-Aguresz]], unterstellt ist er direkt der Bundesversammlung. Er darf keine V-Männer einsetzen und muss für tätliche Eingriffe mit der Bundespolizei kooperieren.
 +
 +
Aufgaben des Dienstes sind:
 +
* Spionageabwehr
 +
* Terrorismusabwehr
 +
* Bekämpfung des organisierten Verbrechens
 +
* Extremismusbekämpfung
 +
* Cyberabwehr und Sabotagebekämpfung
 +
* Personenschutz für Personen des politischen Lebens
 +
* Sicherheitsüberprüfungen in der Politik
 +
 +
==== Talh Tkulm Hawr/Føderale Militær Sikkerhet (TTH/FMS) ====
 +
 +
Der FSU/FMS ist der Militärnachrichtendienst des Bundes. Er verfügt über 135 Angestellte und hat seinen Sitz in [[Gervisingen]], unterstellt ist er dem Komissariat für Verteidigung.
 +
 +
Aufgaben des Dienstes sind:
 +
* Spionage- und Sabotageabwehr innerhalb des Militärs
 +
* Terrorismusabwehr und Extremismusbekämpfung innerhalb des Militärs
 +
* Militärische Aufklärung und Analyse
 +
* Militärische Cyberabwehr
 +
* Sicherheitsüberprüfungen bei Soldaten und Offizieren
  
 
== Wirtschaft ==
 
== Wirtschaft ==
Zeile 268: Zeile 329:
 
=== Währung ===
 
=== Währung ===
  
Die Währung des Bundes ist seit seiner Gründung der Brisk, der in 100 Cebrisk unterteilt ist. Für die Geld- und Währungspolitik des Bundes ist die Nationale Zentralbank in Lucziga-Aguresz verantwortlich. Neben dem Brisk sind der Balm und der Karpatische Rèm gängige Währungen, die in vielen Geschäften als Zahlungsmittel verwendet werden können.
+
Die Währung des Bundes ist seit seiner Gründung der Brisk, der wiederum in 100 Cebrisk unterteilt ist. Für die Geld- und Währungspolitik des Bundes ist die Nationale Zentralbank in Lucziga-Aguresz verantwortlich. Neben dem Brisk sind der Balm und der Karpatische Rèm gängige Währungen, die in vielen Geschäften als Zahlungsmittel verwendet werden können.
  
 
=== Allgemein ===
 
=== Allgemein ===
Zeile 334: Zeile 395:
 
|}
 
|}
  
Es besteht eine 10 jährige Schulpflicht (mit Vorschule). Die Einschulung in die Einheitsschule erfolgt meist im Alter von 6-7 Jahren, je nach individueller Reife, die von den Betreuern der Vorschule eingestuft wird. Von der 1. bis zur 9. Klasse werden aller Schüler gemeinsam in der Grundschule unterrichtet. Nach der 9. Klasse erhalten alle Absolventen den ersten Schulabschluss, die so genannte "Grundreife", diese qualifiziert zum Besuch der 3-jährige Oberschule, die in der Regel mit dem Oberschulabschluss beendet wird, oder der ebenfalls dreijährige Berufsfachschule, die zur so genannten "Gehobenen Reife" führt. Anschließend besteht die Möglichkeit des Besuchs einer Universität (nur mit Oberschulabschluss) oder einer Fachhochschule. An den Universitäten können vier verschiedenen akademische Titel erlangt werden, der Edukas, der einen erfolgreichen Studienabschluss bescheinigt, der Mester, welcher eine Forschungstätigkeit ermöglicht, der Opet, welcher eine Lehrerlaubnis für Schulen und Hochschulen erteilt sowie den Demal, den höchstmöglichen akademischen Titel für den neben dem Studium zusätzlich eine Demalarbeit verfasst werden muss. Der Demal berechtigt zum Tragen des Namensvorsatzes Dl. mit angehängter Fachrichtung.
+
Es besteht eine 10 jährige Schulpflicht (mit Vorschule). Die Einschulung in die Einheitsschule erfolgt meist im Alter von 6-7 Jahren, je nach individueller Reife, die von den Betreuern der Vorschule eingestuft wird. Von der 1. bis zur 9. Klasse werden aller Schüler gemeinsam in der Grundschule unterrichtet. Nach der 9. Klasse erhalten alle Absolventen den ersten Schulabschluss, die so genannte "Grundreife", diese qualifiziert zum Besuch der 3-jährige Oberschule, die in der Regel mit dem Oberschulabschluss beendet wird, oder der ebenfalls dreijährige Berufsfachschule, die zur so genannten "Gehobenen Reife" führt. Anschließend besteht die Möglichkeit des Besuchs einer Universität (nur mit Oberschulabschluss) oder einer Fachhochschule. An den Universitäten können vier verschiedenen akademische Titel erlangt werden, der Edukas, der einen erfolgreichen Studienabschluss bescheinigt, der Mester, welcher eine Forschungstätigkeit ermöglicht, der Opet, welcher eine Lehrerlaubnis für Schulen und Hochschulen erteilt sowie den Demal, den höchstmöglichen akademischen Titel für den neben dem Studium zusätzlich eine Demalarbeit verfasst werden muss. Der Demal berechtigt zudem zum Tragen des Namensvorsatzes Dl. mit angehängter Fachrichtung.
  
 
====Unterrichtsfächer====
 
====Unterrichtsfächer====
 
* Ethik
 
* Ethik
 
* [[Kanabische Sprache|Kanabisch]]
 
* [[Kanabische Sprache|Kanabisch]]
* [[Paramur|Paramurisch]]
+
* [[Paramurisch]]
 
* Kunst
 
* Kunst
 
* Mathematik
 
* Mathematik
Zeile 371: Zeile 432:
  
 
====Universitäten und Hochschulen====
 
====Universitäten und Hochschulen====
Der Bund verfügt zur Zeit über 16 Staatliche Universitäten, sowie über 9 weitere Hoch- und Fachhochschulen. An allen Universitäten und Hochschulen des Landes wird zweisprachig gelehrt, in Kanabisch und in Paramurisch.
+
Der Bund verfügt zur Zeit über 16 Staatliche Universitäten, sowie über 9 weitere Hochschulen. An allen Universitäten und Hochschulen des Landes wird zweisprachig gelehrt, in Kanabisch und in Paramurisch.
  
 
Universitäten:
 
Universitäten:
Zeile 397: Zeile 458:
 
* ''Militärhochschule Lucziga-Aguresz (MLA)''
 
* ''Militärhochschule Lucziga-Aguresz (MLA)''
 
* ''Polizeihochschule Lucziga-Aguresz (PLA)''
 
* ''Polizeihochschule Lucziga-Aguresz (PLA)''
 +
* ''Staatliche Verwaltungshochschule Lucziga-Aguresz (SVLA)
 
* ''Architektur- und Designhochschule Sebeck (ADS)''
 
* ''Architektur- und Designhochschule Sebeck (ADS)''
 
* ''Staatliche Fischereihochschule Piscuretz (SFP)''
 
* ''Staatliche Fischereihochschule Piscuretz (SFP)''
Zeile 421: Zeile 483:
 
|style="text-align:left;"| Sebeck SK
 
|style="text-align:left;"| Sebeck SK
 
| [[Sebeck]]
 
| [[Sebeck]]
| Rannik-Areen Sebeck  
+
| Kyster-Arena Sebeck  
 
| 45.000
 
| 45.000
 
|-
 
|-
Zeile 427: Zeile 489:
 
|style="text-align:left;"| RK Metalurhg 08
 
|style="text-align:left;"| RK Metalurhg 08
 
| [[Metalurhg]]
 
| [[Metalurhg]]
| Røyklaht-Staadion
+
| Røykebukta-Stadion
 
| 40.000
 
| 40.000
 
|-
 
|-
 
|  
 
|  
|style="text-align:left;"| RK Kaarpatida LA
+
|style="text-align:left;"| RQ Hcebth LA
 
| [[Lucziga-Aguresz]]
 
| [[Lucziga-Aguresz]]
| Senter-Staadion
+
| Nuwkt-Kwasthr
 
| 65.000
 
| 65.000
 
|-
 
|-
Zeile 439: Zeile 501:
 
|style="text-align:left;"| RK Gervisingen 05
 
|style="text-align:left;"| RK Gervisingen 05
 
| [[Gervisingen]]
 
| [[Gervisingen]]
| Vana-Pargis-Stadion
+
| Gamle-Park-Stadion
 
| 35.500
 
| 35.500
 
|-
 
|-
 
|  
 
|  
|style="text-align:left;"| Flora RK Median
+
|style="text-align:left;"| Naqr RQ Median
 
| [[Median]]
 
| [[Median]]
| Grøne Staadion
+
| Khromn-Kwasthr
 
| 27.000
 
| 27.000
 
|-
 
|-
Zeile 451: Zeile 513:
 
|style="text-align:left;"| RK Arsenal Telosh
 
|style="text-align:left;"| RK Arsenal Telosh
 
| [[Telosh]]
 
| [[Telosh]]
| Arsenal-Areen
+
| Arsenal-Arena
 
| 25.000
 
| 25.000
 
|}
 
|}
Zeile 465: Zeile 527:
 
|-
 
|-
 
|  
 
|  
|style="text-align:left;"| SK Meeiskond Linnetas
+
|style="text-align:left;"| CQ Rqeskt Linnetas
 
| [[Linnetas]]
 
| [[Linnetas]]
| Meeiskond-Areen
+
| Rqeskt-Ctha
 
| 36.000
 
| 36.000
 
|-
 
|-
Zeile 473: Zeile 535:
 
|style="text-align:left;"| RK Piscuretz 04
 
|style="text-align:left;"| RK Piscuretz 04
 
| [[Piscuretz]]
 
| [[Piscuretz]]
| Kalisk-Staadion
+
| Storm-Stadion
 
| 14.000
 
| 14.000
 
|-
 
|-
 
|  
 
|  
|style="text-align:left;"| RK Hvitgrøn Herbils
+
|style="text-align:left;"| RQ Qheskhromn Herbils
 
| [[Herbils]]
 
| [[Herbils]]
| Hvitgrøn-Parken
+
| Qheskhromn-Qarth
 
| 15.500
 
| 15.500
 
|-
 
|-
 
|  
 
|  
|style="text-align:left;"| 1. SK Salinn
+
|style="text-align:left;"| 1. CQ Salinn
 
| [[Salinn]]
 
| [[Salinn]]
| Soolfjell-Areen
+
| Hlakq-Mta-Ctha
 
| 21.000
 
| 21.000
 
|-
 
|-
Zeile 491: Zeile 553:
 
|style="text-align:left;"| SK Lingan 57
 
|style="text-align:left;"| SK Lingan 57
 
| [[Lingan]]
 
| [[Lingan]]
| Skomeetsa Staadion
+
| Skog-Stadion
 
| 17.500
 
| 17.500
 
|-
 
|-
 
|  
 
|  
|style="text-align:left;"| Örerkrans Cerastan
+
|style="text-align:left;"| Hqalr-Qhra Cerastan
 
| [[Cerastan]]
 
| [[Cerastan]]
| Kuldnepark
+
| Holqt Qarth
 
| 22.600
 
| 22.600
 
|}
 
|}
Zeile 503: Zeile 565:
 
== Navigation ==
 
== Navigation ==
  
{{Navigationsleiste Altmeerland}}{{Navigationsleiste Balmanien}}{{Navigationsleiste Zentralkarpaten}}
+
{{Navigationsleiste IADN}}{{Navigationsleiste Altmeerland}}{{Navigationsleiste Balmanien}}{{Navigationsleiste Zentralkarpaten}}
  
 
[[Kategorie:Staat]]
 
[[Kategorie:Staat]]

Version vom 16. Februar 2020, 01:54 Uhr

Føderasjon Frier Byen
(Kanabisch)
Lum balth tah
(Paramurisch)
BFS1.png
Wappen BFS farbkorrigiert.png
Amtssprache Kanabisch (Reichskanabisch); Paramurisch; Ultan
Hauptstadt Lucziga-Aguresz
Regierungssitz Lucziga-Aguresz
Staatsform Föderale Republik
Staatsoberhaupt Mattias-Valter Kabin
Regierungschef Qmintaam Fasht
Fläche 896 km²
Einwohnerzahl 5.967.000
Bevölkerungsdichte 6.659,5 EW/km²
Bruttoinlandsprodukt (nominal) 239,7 Milliarden Balm; (nominal) 275,5 Milliarden ฿

(pro Kopf) 76.421 Balm; (pro Kopf) 87.840 ฿

Währung Bündischer Brisk (฿)
Nationalfeiertag 9. November (Tag der Bundschließung)
Kfz-Kennzeichen BFS
Internet-TLD .bs
Telefonvorwahl +14


Der Bund Freier Städte; kurz BFS oder Bund) ist ein Bundesstaat auf Balmanien und den Karpatischen Inseln. Der Bund besteht aus zwölf freien Städten, meist ehemalige Mitglieder der Handelsgilde. Aufgrund der besonderen Natur des Bundes, hat dieser nur Kompetenzen bei der Außenpolitik, der Verteidigungspolitik, den Bundesfinanzen und der wirtschaftlichen sowie politischen Zusammenarbeit zwischen den Städten.

Geographie

Lucziga-Aguresz

Lucziga-Aguresz ist mit 1,2 Millionen Einwohnern die größte Stadt des Bundes Freier Städte. Sie entstand durch das Zusammenwachsen der beiden Städte Lucziga und Aguresz. Diese beiden Städte gelangten vor etwa 800 Jahren durch den Abbau und Handel von Edelsteinen und Edelmetallen zu großen Reichtum. In Lucziga-Aguresz befindet sich zudem der Sitz des Bundesrates (dem Parlaments des Bundes), der vier Bundeskomissariate, des Bundesgerichtshofs sowie der Bundeszentralbank. Heute basiert die Wirtschaft der Stadt neben der mittlerweile zurückgegangenen Förderung von Edelsteinen und Edelmetallen auf der Schmuckherstellung, dem Maschinen- und Fahrzeugbau, dem Tourismus, auf der Finanzbranche sowie auf der IT- und Telekommunikationsbranche. Die Stadt verfügt über ein hervorragend ausgebautes U-Bahnsystem, einen Internationalen Flughafen, eine moderne Universität und eine Militärhochschule. Lucziga-Agurasz ist als repräsentative Demokratie organisiert.

Sebeck

Die Stadt Sebeck wurde um 1220 herum als Sklavenhandelsstadt gegründet. Sebeck ist mit mehr als 900.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt des BFS. Sie ist ein beliebtes Touristenziel und bekannt für die wunderschöne Architektur ihrer Altstadt und die Relikte ihrer sehr wechselhaften Geschichte. Sebeck ist eine Rätedemokratie, deren Wirtschaft überwiegend auf dem bereits erwähnten Tourismus, der Nahrungsmittelindustrie sowie der Landwirtschaft basiert.

Metalurhg

Metalurhg ist die drittgrößte Stadt des Bundes und die größte Stadt des Bundes auf dem Kontinent Balmanien. Sie gelangte durch die Erzförderung- und Handel zu Wohlstand, ein Fakt der sich auch heute noch in der Stadt widerspiegelt. In Metalurhg ist die Schwerindustrie der wichtigste und größte Industriezweig. Alle größeren Industriegelände der Stadt sind durch ein ausgeklügeltes Schienensystem verbunden, das zum Frachthauptbahnhof und zum Frachthafen führt. Metalurhg ist wie Sebeck eine Rätedemokratie.

Linnetas

Linnetas war bis etwa 2130 eine der wichtigsten Städte der Textilindustrie der Karpatischen Inseln. Die Stadt ist als Demarchie organisiert, was Korruption und Wahlmanipulation verhindern soll. Neben der zurückgehenden Textilindustrie sind die Kunststoffverarbeitung und die chemische Industrie für die Stadt von größere Bedeutung. Wahrzeichen der Stadt ist die Linnenmühle im Nordwesten der Stadt, die mittlerweile geschlossen Mühle gilt als ältester Textilbetrieb der Stadt.

Telosh

Telosh wurde 1481 als Kontor der Handelsgilde in Balmanien gegründet. Schon früh verlagerte sich der Fokus der Siedlung auf die Herstellung von Waffen, überwiegend Schusswaffen für die Handelsgilde. So wurde Telosh immer wichtiger für diese und 1544 sogar von einem Kontor in den Status einer selbstständigen Stadt erhoben. Die Waffenherstellung ist auch heute noch der wichtigsten Industriezweig der Stadt, auch wenn heute die keramische Industrie sowie die chemische und die optische bzw. feinmechanische Industrie an Relevanz zugenommen haben. Telosh ist eine plesbizitäre Demokratie.

Gervisingen

Die Stadt Gervisingen begann wie Telosh als Kontor der Handelsgilde und wurde als geplantes Zentrum ihrer Brauaktivitäten errichtet. In Gervisingen wurde aus dem aus Cerastan gelieferte Getreide lange haltbaren Biere gebraut und mit den aus Lingan gelieferten Fässern in andere Städte exportiert. Deswegen bekam die Stadt auch den Beinamen, Brauhaus der Handelsgilde. Diese Braukultur hat sich bis in die heutige Zeit gehalten und legte den Grundstein für die große Nahrungsmittelindustrie der Stadt. Gervisingen ist eine plesbizitäre Demokratie.

Cerastan

Cerastan gilt als die Kornkammer des Bundes. Die als Rätedemokratie organisierte Stadt liefert mehr als 60% des in den Städten des Bundes verbrauchten Getreide. Sehr markant sind die riesigen Kornfelder, welche die Stadt ringförmig umschließen. Dementsprechend sind die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelindustrie von besonderer Bedeutung. Das Stadtbild ist von riesigen Kornspeichern und Mühlen geprägt, die schon von weitem sichtbar sind.

Salinn

Salinn wurde wegen der in der Nähe liegenden Salzstöcke gegründet, die der Stadt auch ein rasches Wachstum bescherten. Das hier abgebaute Salz wurde nach Piscuretz verschifft und dort zum Einsalzen des dort gefangenen Fisches verwendet, was die Stadt extrem wichtig für die Handelsgilde machte. Für die Wirtschaft der Stadt hat das Salz heute nur noch eine geringe Bedeutung, erheblich wichtiger sind die optische Industrie, die keramische Industrie, die chemische Industrie sowie die Nahrungsmittelindustrie. Die Stadt ist eine Demarchie.

Median

In Median ist die Landwirtschaft wie in Cerastan ebenfalls vorherrschend, hier allerdings durch den Anbau von Obst und Gemüse, teilweise sogar von Südfrüchten. Im Norden Medians befindet sich die sogenannte Glasstadt, ein riesiges Viertel voller Gewächshäuser. Die Wirtschaft beruht wie in Cerastan auf der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie. Median ist eine plesbizitäre Demokratie.

Lingan

Die Stadt Lingan liegt im Norden Balmaniens, ihre Wirtschaft beruht auf der Fortwirtschaft und dem Fisch- und Walfang. Wahrzeichen der repräsentativen Demokratie sind die großen Sägewerke am Frachthafen der Stadt, die das in den Wäldern, die die Stadt umschließen, gefällte Holz, gleich verarbeiten. Lingan ist die nördlichste Stadt des Bundes.

Herbils

Die Stadt Herbils gelangte bis in die 1950er-Jahre zu großen Reichtum, der aus dem Export von Drogen (pflanzlichen Heilmittel, keine Rauschgifte), herrührte. Mit dem Aufkommen der modernen Medizin gingen die Exporte jedoch stark zurück, was die Wirtschaft der Stadt in eine gewaltige Krise stürzte. Ab 2120 milderten sich die Effekte dieser durch die Umstellung der Industrie aber ab. Die Wirtschaft Herbils ist heute auf Forschung, die chemische Industrie (überwiegend pharmazeutische Industrie) und auf die IT- und Telekommunikationsbranche spezialisiert. Die Regierungsform ist eine Demarchie.

Piscuretz

Piscuretz ist mir nur etwa 141.000 Einwohnern die kleinste Stadt des Bundes Freier Städte. Sie wurde von der Handesgilde als Kontor zum Fischfang und Walfang errichtet, erhielt aber schnell das Stadtrecht. Die Wirtschaft der repräsentativen Demokratie beruht auf dem besagten Fisch- und Walfang sowie auf der Petrochemie, der Gesteinsverarbeitung, dem Schiffsbau und dem Maschinenbau.

Bevölkerung

Migration

Der Bund ist traditionell ein Einwanderungsland. Bedingung für ein dauerhaftes Bleiberecht sind ein Schul-/Ausbildungs-/Arbeitsplatz, die Beherrschung der Kanabischen oder Paramurischen Sprache (in Sonderfällen reicht die Beherrschung von Ultan aus), sowie eine schriftliche eidesstaatliche Versicherung zur Anerkennung und Unterstützung der föderalistisch-freiheitlich-demokratischen Ordnung des Bundes. Eine Einbürgerung kann nach der Heirat eines bündischen Staatsbürgers, nach dem Erlangen des Sorgerechts für einen bündischen Staatsbürger oder nach sieben Jahren des rechtmäßigen Aufenthalts (je nach Sprachkenntnissen sind Verkürzungen möglich) bei gleichzeitiger Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit erfolgen. Der Ausländeranteil (Bevölkerungsanteil ohne bündische Staatsbürgerschaft) liegt bei ca. 16,5%. Die häufigste Herkunftsländer sind dabei:


Sprachen

Amtssprachen des Bundes Freier Städte sind Kanabisch (Reichskanabisch), Paramurisch und Ultan. Kanabisch und Paramurisch sind bundesweite Pflichtfächer und Verkehrssprachen des Bundes.

Verbreitung als Muttersprache:

  • Kanabisch (Reichskanabisch) 50,2%
  • Paramurisch: 46,3%
  • Sonstige: 3,5%

Religion

Der Bund ist gemäß Verfassung streng laizistisch und garantiert allen Einwohner die freie und ungestörte Ausübung ihrer Religion sofern dabei keine Gesetze oder höher stehenden Grundrechte verletzt werden.

Die verbreitetsten Glaubenszugehörigkeiten sind:

  • Chronismus: 36,2% (32,5% karpatisch-reformiert, 3,7% andere Konfessionen)
  • Halloismus: 41,2% (davon 65,6% Halmskjer Schule, 24,2% xyllabisch-othodox, 11,2% andere Konfessionen)
  • Aporismus: 12,5%
  • Agnostiker: 1,1%
  • Atheisten: 7,6%
  • Sonstige: 2,4%

Politik

Der Bund Freier Städte ist ein Föderaler Bundestaat, wobei der föderale Charakter im Bund besonders ausgeprägt ist, weshalb ein großer Teil der politischen Zuständigkeiten bei den Städten verbleibt.

Politisches System

Staatsoberhaupt

Das Staatsoberhaupt des Bundes ist der Präsident, der alle fünf Jahre von der Bevölkerung des Bundes gewählt wird. Gemäß der Bundesverfassung ist das Amt kein Teil der dreigliedrigen Gewaltenteilung und die Wiederwahl ist nur einmal möglich. Der Präsident darf während seiner Amtszeit keiner Partei angehören, kein weiteres besoldetes Amt, keinem Beruf und keinem Gewerbe nachgehen, auch die Führung eines gewerblichen Unternehmens ist ihm aus Neutralitätsgründen untersagt. Zudem darf er kein Mitglied eines Parlaments, einer Regierung oder eines Gerichts sein, sowohl auf Stadt- wie auch auf Bundesebene. Der Präsident vertritt den Bund völkerrechtlich, beglaubigt Diplomaten, verordnet Staatsakte und Staatssymbole, ernennt den Komissionspräsidenten und die Komissare, kann bei der Ernennung aber auch sein Veto einlegen, er unterzeichnet Gesetze und bestätigt somit ihre Gültigkeit, besitzt aber auch hierbei ein Veto-Recht. Er ernennt und entlässt Bundesrichter, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere, verkündet den Kriegsfall und die Durchführung eines Ein- oder Austrittsverfahren zur Bundesmitgliedschaft und kann nach einer dreimal gescheiterten Wahl des Komissionspräsidenten die Bundesversammlung auflösen. Auch hat er das Recht zur Begnadigung von Häftlingen, er beruft die Wahlleitungskomission und die Parteienfinanzierungskomission ein und genehmigt die Geschäftsordnung der Komission. Der aktuelle Präsident des Bundes ist Mattias-Valter Kabin.

Legislative

Der Bundesversammlung ist das Parlament des Bundes Freier Städte. Es gliedert sich in zwei gleichberechtigte Kammern, den Bundestag und den Bundesrat. Der Bundestag ist zusammen mit dem Bundesrat für den Prozess der Gesetzgebung zuständig und wird von der wahlberechtigten Bevölkerung (Mindestalter 16 Jahre) für 5 Jahre im Verhältniswahlrecht (ohne Sperrklausel) gewählt, er besitzt das Initiativrecht. Der Bundestag besteht aus 119 Abgeordneten und stellt eine Vertretung der Gesamtbevölkerung da. Die letzte Wahl fand am 24. Mai 2518 statt. Mitglieder des Bundestages dürfen keine Mitglieder des Bundesrates oder Richter am Bundesverfassungsgericht sein. Der Bundesrat stellt eine Vertretung der Städte da, besteht aus 24 Mitgliedern und wird im Mehrheitswahlrecht gewählt, der Bundesrat besitzt kein Initiativrecht und kann lediglich den Gesetzesentwürfen des Bundestages zustimmen oder diese ablehnen. Bei der Wahl des Komissionspräsidenten und der vier Komissare agieren beider Kammern zusammen als Bundesversammlung. Dies geschieht ansonsten nur bei einem Antag auf Abwahl der Komission oder eines einzelnen Komissars. Die Stadtversammlungen bilden auf kommunaler Ebene die Legislative und werden nach städtischem Wahlrecht gewählt. Die Wahlen finden alle allgemeinen, gleich, geheim, unmittelbar und frei statt. Das passive Wahlrecht liegt bei 18 Jahren, das aktive bei 16 Jahren.

Judikative

Oberste Bundesgerichte
Gerichtsbarkeit Gericht Richter Standort
Verfassungsgerichtsbarkeit Verfassungsgericht des Bundes 12 Lucziga-Aguresz
Ordentliche Gerichtsbarkeit Oberstes Bundesgericht

Patentgericht des Bundes

32

30

Lucziga-Aguresz
Arbeitsgerichtsbarkeit Arbeitsgericht des Bundes 14 Lucziga-Aguresz
Finanzgerichtsbarkeit Finanzgericht des Bundes 20 Lucziga-Aguresz
Sozialgerichtsbarkeit Sozialgericht des Bundes 16 Lucziga-Aguresz
Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsgericht des Bundes 18 Lucziga-Aguresz
Militärgerichtsbarkeit Truppendienstgericht Balmanien

Truppendienstgericht Karpatische Inseln

4

4

Gervisingen

Sebeck

Exekutive

Auf Bundesebene bildet die Bundeskomission die Exekutive. Sie besteht aus fünf Personen, deren Ämter mit der Formel 2:2:1 auf die drei Parteien mit den meisten Bundestagssitzen verteilt. Auf Stadtebene bilden die Bürgermeister und die Leiter der Stadtämter die Exekutive. Die Komission ist für die Außen- und Verteidigungspolitik sowie für Bundesfinanzen und die wirtschaftliche sowie politische Zusammenarbeit zwischen den Städten zuständig. Seit 17. Juli 2518 besteht die aktuelle Kommission aus Komissionspräsident Nikolai K. Veas sowie den vier Komissaren Lill, Looke-Harmer, Tamm und Kalda.

Kabinett Veas I
Amt/Ressort Bild Name Partei
Komissionspräsident

Veas.png

Qmintaam Fasht SDA
Stellv. Komissionspräsidentin

Komissarin für Bundesfinanzen

Tamm.png Taluhši Reshal GUP
Komissar für Äußeres Kalda.png Simen Looke-Harmer SDA
Komissarin für Verteidigung Lill.png Ereši Bashtu LFP
Komissar für wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit

Looke-Harmer.png

Carl B. Kalda GUP

Parteiensystem

siehe Parteien im Bund Freier Städte

Außenpolitik

Der Bund ist Mitglied der IADN und des Balmanischen Bundes. Außenpolitisch orientiert man sich grob an der FRNX und der STAVA, wobei ein wesentlicher Fokus der Außenpolitik auf der Bewahrung der außenpolitischen Eigenständigkeit des Bundes liegt. Dem SKS und dem GIF steht man sehr skeptisch bis ablehnend gegenüber, was vor allem dem großen Einfluss der Trance Nation unter Alfons Gularsk geschuldet ist. Diesen soll der ehemalige liberale Außenkomissar Erling Wangberg als "wahnsinniger wie der Kaiser Chaundzar und doppelt so gefährlich" charakterisiert haben, was Wangberg allerdings bis heute bestreitet. Ebenso kritisch wird der Bamberger Bund gesehen, was meistens mit der Mitgliedschaft von Unrechtsstaaten wie Kharanien begründet wird.

Militär und Nachrichtendienste

Allgemeines zum Militär

Alle Bürger des Bundes (Männer und Frauen gleichermaßen) sind verpflichtet im Zeitraum vom 18. bis zum 26. Lebensjahr einen zweijährigen Wehrdienst abzuleisten. Wehrdienstverweigerer müssen einen gleichlangen Ersatzdienst in einer gemeinnützigen Organisation ableisten (Sozialdienst), ansonsten droht ihnen eine zweijährige Haftstrafe. Im Falle einer schweren Behinderung, Erkrankung oder Verletzung sowie einer Elternschaft erfolgt in der Regel eine Befreiung von beiden Diensten. Bei einem Stadium oder einer Ausbildung kann der Wehrdienst nach dem Abschluss dessen wahrgenommen werden. Aufgrund der beschränkten Mittel des Bundes liegt der Fokus des bündischen Militärs mehr auf Qualität statt auf Quantität, zudem erwirbt man häufig ausgedientes Militärgerät anderer Staaten (überwiegend IADN-Partnern) und lässt dieses von den Militärtechnikern umbauen und modernisieren. Dadurch können die Ausgaben für Ausrüstung deutlich verringert werden. Über atomare, biologische oder chemische Waffen verfügen die Verteidigungsstreitkräfte des Bundes nicht, der Besitz und Einsatz dieser wird zudem geächtet.

Heer

Das Heer verfügt über 60.000 (45.000 Wehrpflichtige) aktive Soldaten sowie ca. 185.000 Reservisten. Die Ausrüstung besteht aus 150 Kampfpanzern, 400 leichten Panzern, 25 Spähpanzern, 300 Schützenpanzern, 1.650 Mannschaftstransportpanzern, 35 Panzerhaubitzen sowie 450 Panzerbüchsen. Das Heer verfügt über zwei Spezialeinheiten, das Esa-Kommando (Kampfretter) und das Mido-Kommando (Spezialkampfkommando).

Marine

Die Marine verfügt über 6.500 aktive Soldaten (davon 2.500 Wehrpflichtige) und 6.000 Reservisten. Sie betreibt 8 U-Boote, 6 Stealth-Fregatten, 8 Stealth-Korvetten, 26 Schnellboote, 16 Küstenwachboote, 8 Minenräumboote, 8 Landungsschiffe und ein Luftkissenboot. Die Marine verfügt über zwei Spezialeinheiten, das Gesa-Kommando (Kampfschwimmer) und das Nado-Kommando (Sonderkommando-Marine).

Luftwaffe

Die Luftwaffe verfügt über 15.000 aktive Soldaten. Sie betreibt 126 Kampfhubschrauber, 12 Aufklärungsflugzeuge, 16 Tank- und Transportflugzeuge, 45 Trainingsflugzeuge sowie 85 Hubschrauber. Die Luftwaffe verfügt über eine Spezialeinheit, das Faro-Kommando (Sonderkommando Luft).

Nachrichtendienste

Talh hiqt mo hocr/Føderale Nyrhetsbyrå (THMH/FN)

Der FU/FN ist der Auslandsnachrichtendienst des Bundes. Er verfügt über 365 Angestellte und hat seinen Sitz in Lucziga-Aguresz, unterstellt ist er dem Komissariat für Äußeres.

Aufgaben des Dienstes sind:

  • Unterstützung von Militär- und Staatenbündnissen, an denen er Bund beteiligt ist (IADN und Balmanischer Bund)
  • Analyse und Abwehr des international agierenden Terrorismus
  • Sammlung von Informationen, die Länder übergreifende Umweltprobleme betreffen
  • Sammlung von Information über Massenvernichtungswaffen
  • Zerstörung von Anlagen, mit denen solche Waffen hergestellt werden können
  • Überwachung von Verträgen zur internationalen Rüstungskontrolle

Talh Hawr/Føderale Sikkerhet (TH/FS)

Der FT/FS ist der Inlandsnachrichtendienst des Bundes. Er verfügt über 225 Angestellte und hat seinen Sitz in Lucziga-Aguresz, unterstellt ist er direkt der Bundesversammlung. Er darf keine V-Männer einsetzen und muss für tätliche Eingriffe mit der Bundespolizei kooperieren.

Aufgaben des Dienstes sind:

  • Spionageabwehr
  • Terrorismusabwehr
  • Bekämpfung des organisierten Verbrechens
  • Extremismusbekämpfung
  • Cyberabwehr und Sabotagebekämpfung
  • Personenschutz für Personen des politischen Lebens
  • Sicherheitsüberprüfungen in der Politik

Talh Tkulm Hawr/Føderale Militær Sikkerhet (TTH/FMS)

Der FSU/FMS ist der Militärnachrichtendienst des Bundes. Er verfügt über 135 Angestellte und hat seinen Sitz in Gervisingen, unterstellt ist er dem Komissariat für Verteidigung.

Aufgaben des Dienstes sind:

  • Spionage- und Sabotageabwehr innerhalb des Militärs
  • Terrorismusabwehr und Extremismusbekämpfung innerhalb des Militärs
  • Militärische Aufklärung und Analyse
  • Militärische Cyberabwehr
  • Sicherheitsüberprüfungen bei Soldaten und Offizieren

Wirtschaft

Währung

Die Währung des Bundes ist seit seiner Gründung der Brisk, der wiederum in 100 Cebrisk unterteilt ist. Für die Geld- und Währungspolitik des Bundes ist die Nationale Zentralbank in Lucziga-Aguresz verantwortlich. Neben dem Brisk sind der Balm und der Karpatische Rèm gängige Währungen, die in vielen Geschäften als Zahlungsmittel verwendet werden können.

Allgemein

Der Bund ist eine soziale Marktwirtschaft und eine der kleinsten Volkswirtschaften auf Ultos, mit einem durchschnittlichen Bruttoinlandsprodukt von 87.840 ฿ (76.421 Balm) pro Kopf. Aufgrund der extrem hohen Urbanisierungsrate des Bundes sowie der geringen Fläche ist die Zahl der Beschäftigten im Primärsektor außergewöhnlich niedrig (weniger als 1% aller Beschäftigten). Dominierende Branchen sind die Nahrungsmittelindustrie, der Fisch- und Walfang, der Maschinen- und Schiffsbau, die chemische Industrie und die IT- und Telekommunikationsbranche. Wichtigster Finanzhandelsplatz und Börsenstandort ist Lucziga-Aguresz.

Infrastruktur

Gesellschaft

Bildung

Der Bund hat als Industrienation auch einen hohen Bildungsgrad. Die Alphabetisierungsrate lag 2518 bei 97% und ist damit eine der höchsten weltweit. Der Bildungsetat liegt bei 4,8% des Bruttoinlandsprodukts, ein relativ hoher Wert.

Primär und Sekundarstufe

Bildungssystem des Bundes Freier Städte
Akademisch Berufsbildend Alter
Demal Berufsleben  
Opet
Mester
Edukas Fachhochschule Berufsleben
Oberschulabschluss Berufsfachschule 18–19
Oberschule 17
16
Grundschule 15
14
13
12
11
10
9
8
7–8
Vorschule 6–7

Es besteht eine 10 jährige Schulpflicht (mit Vorschule). Die Einschulung in die Einheitsschule erfolgt meist im Alter von 6-7 Jahren, je nach individueller Reife, die von den Betreuern der Vorschule eingestuft wird. Von der 1. bis zur 9. Klasse werden aller Schüler gemeinsam in der Grundschule unterrichtet. Nach der 9. Klasse erhalten alle Absolventen den ersten Schulabschluss, die so genannte "Grundreife", diese qualifiziert zum Besuch der 3-jährige Oberschule, die in der Regel mit dem Oberschulabschluss beendet wird, oder der ebenfalls dreijährige Berufsfachschule, die zur so genannten "Gehobenen Reife" führt. Anschließend besteht die Möglichkeit des Besuchs einer Universität (nur mit Oberschulabschluss) oder einer Fachhochschule. An den Universitäten können vier verschiedenen akademische Titel erlangt werden, der Edukas, der einen erfolgreichen Studienabschluss bescheinigt, der Mester, welcher eine Forschungstätigkeit ermöglicht, der Opet, welcher eine Lehrerlaubnis für Schulen und Hochschulen erteilt sowie den Demal, den höchstmöglichen akademischen Titel für den neben dem Studium zusätzlich eine Demalarbeit verfasst werden muss. Der Demal berechtigt zudem zum Tragen des Namensvorsatzes Dl. mit angehängter Fachrichtung.

Unterrichtsfächer

Ab der 5. Klasse

  • Biologie
  • Chemie
  • Physik
  • Geographie
  • Geschichte
  • Politik

Ab der 7. Klasse

  • Astronomie
  • Hauswirtschaft
  • Lebensvorbereitung
  • Ultan
  • Wirtschaft

Ab der 9. Klasse

Universitäten und Hochschulen

Der Bund verfügt zur Zeit über 16 Staatliche Universitäten, sowie über 9 weitere Hochschulen. An allen Universitäten und Hochschulen des Landes wird zweisprachig gelehrt, in Kanabisch und in Paramurisch.

Universitäten:

  • Staatliche Universität Lucziga-Aguresz (SULA) - Mit 65.000 Studenten die größte Universität des Bundes, an die medizinische Fakultät ist eine Universitätsklinik angegliedert, die Rammballmannschaft spielt in der Ersten Universitätsliga.
  • Technische Universität Lucziga-Aguresz (TULA) -
  • Universität Sebeck (US) - Die älteste Universität des Bundes und bekannt für ihre Literatur- und kunstwissenschaftlichen Fakultäten, die Rammballmannschaft spielt in der Ersten Universitätsliga.
  • Technische Universität Metalurhg (TUM) - Betreibt eine der weltweit größten Fakultäten für Materialforschung und Ingenieurswissenschaften, die Rammballmannschaft spielt in der Ersten Universitätsliga.
  • Chronistische Universität Linnetas (CUL) - Chronistisch-theologische Hochschule.
  • Technische Universität Linnetas (TUL) - Die Rammballmannschaft spielt in der Ersten Universitätsliga.
  • Technische Universität Telosh (TUT) - Die Rammballmannschaft spielt in der Zweiten Universitätsliga.
  • Universität Gervisingen (UG) - Spezialisiert auf Brauwesen und Lebensmittelchemie, die Rammballmannschaft spielt in der Zweiten Universitätsliga.
  • Universität für Umwelt- und Biowissenschaften Cerastan (UUBC) - Bekannt für ihre Forschungen zur Genetik von Nutzpflanzen sowie für Neuzüchtungen von Getreide.
  • Freie Universität Salinn (FUS) - Die Rammballmannschaft spielt in der Ersten Universitätsliga.
  • Karl-Kaspar-Universität Median (KKUM) - Nach dem Mediziner Karl Kaspar benannt, an die medizinische Fakultät ist eine Universitätsklinik angegliedert, für ihre Agrarforschung bekannt.
  • Erko-Janes-Universität Lingan (EJUL) - Nach dem Philosophen und Maler Erko Janes benannt, die Rammballmannschaft spielt in der Zweiten Universitätsliga.
  • Universität Herbils (UH) - An die medizinische Fakultät ist eine Universitätsklinik angegliedert, die Rammballmannschaft spielt in der Zweiten Universitätsliga.
  • Freie Universität Piscuretz (FUP) - Die Rammballmannschaft spielt in der Zweiten Universitätsliga.
  • Halloistische Universität Gervisingen (HUG) - Die größte theologische Hochschule des Bundes.
  • Xyllabisch-Orthodoxe Universität Lingan (XOU) - Halloistisch-theologische Hochschule mit xyllabisch-orthodoxer Konfessionsprägung.


Hoch- und Fachhochschulen:

  • Militärhochschule Lucziga-Aguresz (MLA)
  • Polizeihochschule Lucziga-Aguresz (PLA)
  • Staatliche Verwaltungshochschule Lucziga-Aguresz (SVLA)
  • Architektur- und Designhochschule Sebeck (ADS)
  • Staatliche Fischereihochschule Piscuretz (SFP)
  • Staatliche Handelshochschule Linnetas(SHL)
  • Staatliche Kunsthochschule Sebeck (SKS)
  • Staatliche Musikhochschule Sebeck (SMS)
  • Staatliche Sporthochschule Telosh (SST)
  • Staatliche Veterinärhochschule Cerastan (SVC)

Die staatlichen Hochschulen werden vollständig vom Bund finanziert, Studiengebühren existieren nur für Gaststudenten aus anderen Ländern. Alle Studenten können beim Sozialamt ihrer Heimatstadt Studentenhilfe beantragen, die Höhe diese finanziellen Hilfe ist je nach Stadt unterschiedlich.

Sport

Erste Rammball-Bundesliga
Logo Verein Sitz Stadion Kapazität
Sebeck SK Sebeck Kyster-Arena Sebeck 45.000
RK Metalurhg 08 Metalurhg Røykebukta-Stadion 40.000
RQ Hcebth LA Lucziga-Aguresz Nuwkt-Kwasthr 65.000
RK Gervisingen 05 Gervisingen Gamle-Park-Stadion 35.500
Naqr RQ Median Median Khromn-Kwasthr 27.000
RK Arsenal Telosh Telosh Arsenal-Arena 25.000
Zweite Rammball-Bundesliga
Logo Verein Sitz Stadion Kapazität
CQ Rqeskt Linnetas Linnetas Rqeskt-Ctha 36.000
RK Piscuretz 04 Piscuretz Storm-Stadion 14.000
RQ Qheskhromn Herbils Herbils Qheskhromn-Qarth 15.500
1. CQ Salinn Salinn Hlakq-Mta-Ctha 21.000
SK Lingan 57 Lingan Skog-Stadion 17.500
Hqalr-Qhra Cerastan Cerastan Holqt Qarth 22.600

Navigation

Mitgliedsstaaten der IADN

FRNX Flagge.png FRNXFlag 01.png SFHLR Flagge S.png HLRRXO Flagge S.png RXORTO Flagge S.png RTOFlagge URB.png URBKRG Flagge.png KRGFlagge Torvelåg.png KTOFlagge Allmeeren.png FAM
RNM Flagge S.png RNMFlagge Neu Knossos.png NKRFlagKGL.png KGLFlagge VSN.png VSNFlaggeOspor.png OSP
Nationalflagge DZR.png DZRBFS1.png BFSLandesflagge-final.png BREFlagge Marator.png RVM

Staaten auf Altmeerland

BFS1.png BFSFlagge-dfup.png DFUPFlagge Allmeeren.png FAMFlagge-KSÜ.png KSÜFlagge Torvelåg.png KTOFlagge Marator.png RVMFlagge norbok.png RVN

Staaten in Balmanien

BFS1.png BFSLandesflagge-final.png BREFRNX Flagge.png FRNXGhg-flagge-neu.png GHGBundesflagge GRT.png GRTFlagge Kanabien.png KRKStaaten.png RdM

Staaten auf den nördlichen und zentralen Karpatischen Inseln

AKU-Flagge.png AKUBFS1.png BFSParamur Flagge.png EHPER Flagge.png ESRFlaggeHeas.png HGSHalloa State Flagge.png HSFlag-anders-rosenstiel.jpg KARKU Flagge.png KULBR-Flagge.png LBRFlagge Skythea.png SKY