Föderalregierung (Lusslien)

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Die Föderalregierung des Königreichs Groß-Lusslien, vereinfacht Lussische Regierung genannt, ist das zentrale Exekutivorgan der lussischen Verfassung. Die Regierung wird vom Premierminister geleitet, der alle anderen Minister ernennt. Der Premierminister und seine ranghöchsten Minister gehören dem obersten Entscheidungsgremium, dem Kabinett, an. Die Minister der Regierung sitzen alle im Parlament und sind ihm gegenüber rechenschaftspflichtig.

Die Regierung ist aus dem Premierminister und derzeit vierzehn anderen Ministern, die das Kabinett bilden, und eventuell aus mehreren Staatssekretären zusammengestellt.

Formell liegt die Exekutivgewalt beim König, der die Minister formell ernennt. Nach der lussischen Verfassung ist der König jedoch nicht politisch verantwortlich für die Ausübung seiner Befugnisse, und seine Handlungen müssen von einem Minister gegengezeichnet werden. In der Praxis erledigen die Minister also die eigentliche tägliche Regierungsarbeit.

Kabinett

Minister

Ressort Bild Minister Partei Bemerkungen
Ministerpräsident Alexander Becht .png Alexander Becht KFP
Verteidigung Alexandra Lonh.png Alexandra Lonh FG 1. Stellvertretende Ministerpräsidentin
Inneres und Königreichsangelegenheiten Ferdinand Sligman.png Ferdinand Sligman KFP 2. Stellvertretender Ministerpräsident
Umwelt und Natur Gustav Thomassen.png Gustav Thomassen FG 3. Stellvertretender Ministerpräsident
Äußeres und Akronor Vera Heerdink.png Vera Heerdink (kommissarisch) KFP Twan Nyeuvkerk trat in Vorbereitung für die Parlamentswahl im Juni 2520 und nach der kontroversen Äußerung seines Amtskollegen Sligman zurück
Finanzen Folgt Villads Kroghs KFP
Bildung und Wissenschaft Folgt Lennert Hannesen KFP
Gesundheit und Sport Folgt Maria van Scherei FG
Besondere Aufgaben Folgt KFP
Justiz Folgt FG
Wirtschaft und Energie Folgt FG
Verkehr, Infrastruktur und Innovation Folgt KFP
Soziales und Arbeit Folgt FG
Familie und Jugend Folgt KFP
Wirtschaftliche Zusammenarbeit Folgt KFP

Amtssitz