Freistaat Lagland

Aus Ultos
Version vom 28. Mai 2020, 12:44 Uhr von Mockauer (Diskussion | Beiträge) (Bisherige Regierungen)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Freistaat Lagland
Flagge lagland.png
Lagland Wappen.png
Amtssprache Kanabisch; Minderheitensprache: Lussisch
Hauptstadt Härlighet Stad
Regierungssitz Härlighet Stad
Staatsform Freistaat
Staatsoberhaupt Olaf Olafsson
Regierungschef Olaf Olafsson
Fläche 122.309 km²
Einwohnerzahl 10.125.354
Bevölkerungsdichte 81 EW/km²
Bruttoinlandsprodukt Nominal: 12.095 Balm &
Kaufkraftbereinigt: 22.795 Balm
Währung 1 Lero = 100 Leronchen
Kfz-Kennzeichen FSL
Internet-TLD ll
Telefonvorwahl +69

Der Freistaat Lagland im Nordwesten von Akronor. Im Nordwesten grenzt die Grafschaft Listova. Im Süden grenzen die Vereinigten Staaten von Nordakronor. Der aktuelle Regierungschef ist Olaf Olafsson von der Partei De Innovativa.

Geografie

Topografische-karte-lagland.png

Städte

Stadt Einwohner Stadt Einwohnerzahl Ballungsraum
Härlighet Stad 2.052.000 2.730.000
Blasing Stad 1.080.000 1.444.000
Maten Kammare 985.000 1.290.000
Nòl 854.000 976.000
Väse 802.000 884.000
Torsás 720.000 773.000
Kvist 521.000 576.000
Málá 420.000 475.000
Knutton 366.000 421.000
Rest 560.354
Gesamt 7.800.000 10.125.354

Politik

Politische Lage

Zur Zeit regiert im Freistaat Lagland der Premierminister Olaf Olaffson. Er ist seit 2514 im Amt. Er führt derzeit eine rot-grüne Regierung an. Aller zwei Jahre wird das Parlament gewählt, aus dessen Mitte wählt man den Preministerminister. Der Premierminister ist Staats- und Regierungschef. Er schlägt die Bundesrichter vor, welche aber vom Parlament gewählt werden müssen.
Das Land wird zentral von diesem Parlament regiert. Die Städte haben jeweils einen Lite Råd, welcher die Stadtpolitik gestalten kann. Der Lite Råd wird aller 5 Jahre gewählt. Der Borgmästare sitzt dem Parlament vor und wird aus der stärksten Fraktion gewählt.

Bisherige Regierungen

Es ist normal, wenn eine Koalition nicht die Mehrheit schafft, dass es einen neuen Premierminister gibt.

Jahre Premierminister Koalition Bemerkung
2396 - 2402 Boris Gudjonson Royalists erster Premierminister
2402 - 2420 Lukas Nilsson Royalists-Liberalerna Gudjonson trat nicht mehr an
2420 - 2432 Elias Anderson Royalists Abwahl durch Spekulation an der Börse
2432 - 2438 Ole Lundquist De Innovativa-Liberalerna
2438 - 2444 Isak Lind Royalists-Patrioter leichter Rechtsruck
2444 - 2450 Ebba Lund Royalists-Liberalerna-Miljövänlig erste Frau im Amt und Patrioten verloren massiv an Stimmen
2450 - 2461 Theodor Bergström Royalists starb im Amt
2461 - 2470 Clara Engström Liberalerna-De Innovativa Koaltion zerbrochen
2470 - 2476 Lucas Olofson De Innovativa-Vänsterister leichter Linksruck
2476 - 2500 Noah Berg De Innovativa-Liberalerna sehr charismatischer Politiker und sehr guter Rhetoriker
2500 - 2514 Lars Larson Royalists-De Innovativa
2514 - heute Olaf Olafsson De Innovativa-Miljövänlig



Partei Jahre in der Regierung
Royalists 73
Liberalerna 69
De Innovativa 59
Miljövänlig 12
Patrioter 11
Vänsterister 6

Stand 28.05.2020

Das Parlament (Ring Vise)

Das Parlament wird aller 2 Jahre im März gewählt. Das Parlament hat 301 Abgeordnete, diese Zahl ist eine fixe Zahl und kann nicht geändert werden. Im Parlament befinden sich derzeit 6 Parteien. Die Parteien sind Patrioter (Die Patrioten), Royalists (Royalisten) , Miljövänlig (Umweltfreundliche), Liberalerna (Liberalen), De Innovativa (Die Innovativen), Vänsterister (Linksradikale). Eine Prozenthürde wurde zur Wahl 2517 abgeschafft, somit kann jede Partei einziehen.

Abstimmungen im Ring Vise

Parteien

Parteien in Lagland

Bisherige Wahlergebnisse (seit 2516)

Wahlen 2520
Wahlen 2518 - 3%-Hürde abgeschafft
Wahlen 2516
Datum Patrioter Royalists Miljövänlig Liberalerna De Innovativa Vänsterister
2516 0,9% 0 Sitze 22,5% 68 Sitze 19,8% 60 Sitze 12,2% 37 Sitze 36,1% 110 Sitze 8,5% 26 Sitze
2518 1,8% 5 Sitze 15,2% 46 Sitze 15,3% 46 Sitze 10,4% 31 Sitze 38,2% 115 Sitze 19,1% 57 Sitze
2520 0,5% 2 Sitze 12,1% 36 Sitze 21,6% 65 Sitze 6,2% 19 Sitze 45,5% 137 Sitze 14,1% 42 Sitze

Staatsaufbau

Lagland-staatsaufbau.png

Diplomatie

Land/Organisation Verträge Status
Krowuya Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Diktatistan Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Neukanabien & Xyllabien Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Ospor Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Kharanien Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Groß-Lusslien Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Slawija Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Wotania Grundlagenvertrag freundlich/neutral
UAF Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Pahragrau Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Graufurd Grundlagenvertrag freundlich/neutral
Plankow Verhandlungen neutral
Trance Nation Verhandlungen neutral
ITUF Mitglied (seit 16.01.2518) gemeintschaftlich/verbündet
BAMBU Mitglied (seit 01.04.2518)

vorher Beobachterstatus (26.01.2518 - 01.04.2518)

gemeintschaftlich/verbündet
GfAZ Gründungsmitglied (05.02.2518 – 18.04.2519) neutral
STAVA / neutral

Organisationen

Wirtschaft und Infrastruktur

Wirtschaft

Lagland lebt vor allem von der Landwirtschaft. Der primär Wirtschaftssektor des Staates besteht vor allem aus Fischfang, Getreideanbau und Haltung von Elefanten, diese werden liebevoll Elefantenbauer genannt. Fische werden vor der Küste des Landes gefangen, aber es wird darauf geachtet, dass keine Fischart überfischt wird. Der größte Hafen ist in Blasing Stad, da fast alle Güter in diesem Hafen einlaufen. In Härlighet Stad befindet sich der Internationale Flughafen. Die anderen beiden Städte verfügen über kleinere Flughäfen für den innerländischen Flugverkehr. Ab 2520 will man vermehrt in die Chemie, sowie Informationstechnik investieren und ausbauen, damit man ein Know How aufbaut, und der Staat weiter wachsen kann. Der Wahlkampf lebt von einem weiteren extremen wirtschaftlichen Aufschwung.

Wirtschaftsrat

Die Wirtschaft wird von einem Wirtschaftsrat geleitet, sodass es zu keiner Verschwendung von Rohstoffen oder Lebensmitteln kommt. In der Politik wird derzeit drüber beraten, ob dieser noch sinn- und zeitgemäß ist.

Arbeitende Bevölkerung

60% der Menschen sind in der Landwirtschaft heimisch und verdienen dort ihr Geld. Es gibt ca. 15%, welche zu den reichsten im Land zählen. Diesen Menschen geht es besonders gut, die restlichen 25% sind die Mitte der Gesellschaft. Die Regierung um Olaf Olafsson arbeitete derzeit an Reformen, dass der Bildungsgrad steigt und ebenso man mehr in morderne Gewerbe investieren kann. Man möchte aber die Wurzeln nicht vergessen.

Rohstoffe

Die Lebensmittel aus Fisch und Getreide gibt es genug, ebenso wie die Zitrusfrüchte, aber sonst gibt es keine Abwechslung in der Nahrung. Die Getreidebauern und die Fischer haben es schwer in dieser Klimazone abwechslungsreiche Nahrung bereit zustellen. Es gibt ca. 85% maschinelle Hilfe, der Rest ist harte körperliche Arbeit. Elfenbein, Zitusfrüchte und Dienstleistungen bilden die Haupteinnahmequellen. Weiterhin hat man im Meer ein großes Erdgasvorkommen gefunden, welches ebenfalls einen Teil der Einnahmen bringt. Dagegen muss Lagland vieles was produziert wird importieren, wie Fahrzeugteile, Schiffsteile, Maschinen und Luxusgüter.

Forschung

Die Forschung in diesem kleinen Land ist durch den Erfindungsreichtum der Bürger immer sehr interessant und innovativ. Der Wirtschaftsfaktor für Tüfteln und Forschen bringt viele Arbeitsplätze. Die drei großen Städte sind über Autobahnen erreichbar und es gilt ein Tempolimit von 120km/h. Andere kleine Orte werden über Staatsstraßen, welcher aber teilweise sehr marode sind, verbunden. Der ÖNVP im Land ist kostenlos und es sind alle Städte und Dörfer miteinander verbunden, aber teilweise fährt der Bus einmal. Die Internetleitung ist ausbaufähig. Die Großstädte haben durchgehend eine Internetleitung liegen, welche aber gerade mal 8mbit/s erreichen. Der ländische Raum ist nur via Funksignale teilweise an das Internet angebunden.

Arbeitslosenquote

Zum Anfang der Regierungskoaltion lag die Arbeitslosenquote bei ca. 9,5%. In den Jahren der Koaltion Olafsson erholte sich aufgrund von Reformen der Arbeitsmarkt.

Jahr Quote
2514 9,5%
2515 8,4%
2516 7,1%
2517 5,4%
2518 4,1%
2519 3,4%

Die Flagge

Flagge des Landes

Die neue Flagge wird durch einen diagonalen weißen Strich getrennt. Die linke obere Hälfte ist blau, in dieser befindet sich ein Elefant. Die untere rechte Hälfte ist grün.

Die alte Flagge zeigte einen Elefanten, für das National- und Heilige Tier Laglands, auf Grün-blauen Hintergrund. Das grün steht für die Natur (Flora und Fauna), und das blau steht für das Wasser rund um dem Land.

Flora und Fauna

Es gibt viele Säugetiere, wie den Elefanten, kleine Pferde, Mäuse und so weiter. Es gibt viele Vogelarten, vor allem aus der Papageienfamilie. Ebenso gibt es auch Schildkröten und viele Fischarten vor der Küste von Lagland. Die Flora sind vor allem Zitrusfrüchte und Hülsenfrüchte. Man kann sehr gut Getreide anbauen. Alles von Flora und Fauna ist unter Naturschutz. Das Leben mit der Natur besteht im Einklang.

Die Verfassung

Präambel
Im Bewusstsein unserer Verantwortung gegenüber Gott und den Menschen im Freistaat Laglands, von dem Willen beseelt, ein gleichberechtigtes, starkes und solidarisches Volk zu bilden, haben die Völker und Volksgruppen des Landes in Einklang mit der Verantwortung gegenüber der Vergangenheit und der Zukunft, in freier Selbstbestimmung die Einheit und die Freiheit Laglands vollendet und nachfolgende Verfassung beschlossen.

Grundrechte

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das laglandische Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt, und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Artikel 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner sexuellen Ausrichtung, Behinderung oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Artikel 4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild im und beim Amt für Post- und Fernmeldewesen frei zu äußern. Eine Zensur kann stattfinden bei Hetze gegen den Staat, persönliche Ehre, Jugendschutz und allen anderen schädigenden Verhalten gegen Staat oder Einzelne Personen.

(2) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Artikel 6

(1) Alle Bürger haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Näheres regelt ein Gesetz.

Artikel 7

(1) Alle Bürger haben das Recht, Vereine, Parteien und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Staat zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten. Artikel 8

(1) Alle Bürger genießen Freizügigkeit im ganzen Staatsgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

(3) Das Volk hat die Möglichkeit einen eigenen Gesetzesentwurf oder ein eigenes Anliegen in das Parlament einzubringen. Dieser eingebrachter Gesetzesentwurf oder das Anliegen muss behandelt werden, wenn das Volksbegehren von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Bürgern unterstützt wird.

(4) Die Stimmen müssen innerhalb von zwei Wochen gesammelt werden.

(5) Sollten vor Ablauf dieser Frist Bürger ihr Stimmrecht oder ihre Staatsbürgerschaft verlieren, ist ihre Stimme ungültig.

(6) Kommt das Gesetz dem Volksbegehren entsprechend unverändert zustande, so wird kein Volksentscheid abgehalten und der Gesetzesentwurf gilt als angenommen.

(7) Kommt das Gesetz nicht zustande, so wird vierzehn Tage nach dem Entschluss ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf abgehalten.

Artikel 9

(1) Alle Bürger haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch den Wirtschaftsrat bestimmt werden.

Artikel 10

(1) Staatsbürger müssen vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr für bis zu einem Jahr zu einem Dienst an der Waffe (Wehrpflicht) verpflichtet werden.

Artikel 11

(1) Durchsuchungen der Wohnung dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

Artikel 12

(1) Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel sind volkseigen.

Artikel 13

(1) Die Staatsangehörigkeit darf nur auf Grundlage eines gültigen Gesetzes entzogen werden.

Artikel 14

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Artikel 15

(1) Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft, mit anderen schriftlich,mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Artikel 16

(1) Soweit nach dieser Verfassung ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

(4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Der Staat und seine Symbole

Artikel 17

(1) Lagland ist ein direkte demokratische Freistaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen sowie durch die Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt sowie der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist die verfassungsmäßige Ordnung, an die alle natürliche sowie juristische Personen und sämtliche Organe der Staatsführung, im Einzelnen die Judikative, Exekutive und Legislative gebunden. Artikel 18

(1) Parteien und Vereinigungen sollen die politischen Willensbildung unterstützen und fördern. Gründungen von Parteien und politischen Vereinigungen richten sich hierbei nach einem Gesetz.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand des Staats gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Über die Verfassungsmäßigkeit einer Partei oder politischen Organisation entscheidet auf Vorschlag des Innenministerium, die Rechtsprechung.

(4) Der Staat hat mit all seinem Handeln dafür zu sorgen, das eine politische Meinungsäußerung auch außerhalb von parteipolitischen Mitgliedschaften möglich ist. Eine Parteimitgliedschaft darf nicht zu irgendwelchen Vergünstigungen oder sonstigen Vorzügen führen.

Artikel 19

(1) Die Hauptstadt von Lagland ist Härlighted Stad. Die Repräsentation des Gesamtstaates ist die Aufgabe des Freistaates und somit der Regierung.

(2) Die Staatsfahne zeigt einen Elefanten in weiß oben links. Der Hintergrund ist durch einen diagonalen weißen Strich zweigeteilt. Die linke obere Hälfte ist dunkelblau und die untere rechte Hälfte ist grün.

(3) Der Elefant ist das Wappentier und unter besonderen Schutz gestellt

Artikel 20

(1) Das Staatsgebiet wird zentral von der Staatsregierung geleitet. Artikel 21

(1) In Lagland herrscht eine allgemeine Wehrpflicht.

(2) Der Oberbefehlsgewalt obliegt dem Premierminister.

Das Parlament (Ring Vise)

Artikel 22

(1) Das Parlament (Ring Vise) wird auf eine Amtszeit von zwei Jahren von allen Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Hierbei sind alle Abgeordneten an die Verfassung, die Gesetzgebung und an ihr Gewissen gebunden.

(2) Eine Partei oder Vereinigung muss mind. drei Prozent der Stimmen aller Wahlberechtigten erhalten um in das Parlament einzuziehen. Ersatzlos gestrichen

(3) Das Parlament wählt aus der Mitte den Premierminister, welcher in einer allgemeinen, geheimen und freien Wahl für eine Amtszeit bis zum Ende der Legislaturperiode gewählt wird. Die Abgeordneten wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, welcher den Vorsitz der Sitzungen des Parlaments führt und das Hausrecht ausübt. Vorsitzender und Stellv. dürfen nicht der gleichen Partei angehören.

(4) Alle Verträge und Gesetze des Staates bedürfen der Zustimmung des Parlaments.

(5) Um ein Gesetz, Verfassungsänderungen oder ein Abkommen zu beschließen muss Parlament mit der Mehrheit seiner abgegeben Stimmen zu einem Ergebnis kommen. Bei Stimmengleichstand zählt die Vorlage als Gescheitert.

(6) Eine Abstimmung im dauert solange bis alle Abgeordneten abgestimmt haben maximal drei Stunden. Vor jeder Abstimmung ist eine Aussprache über das jeweilige Gesetze anzuberaumen. Das Stimm- und Rederecht im Parlament besitzen nur die Abgeordneten. Ein allgemeines Rederecht haben darüber hinaus im Parlament hat die Regierung.

(7) Der Premierminister verkündet die beschlossenen Gesetze. Mit Verkündung sind die Gesetze rechtskräftig.

Artikel 23

(1) Die Amtszeit der Abgeordneten endet vorzeitig mit der einstimmigen Auflösung des Parlaments, dem Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft oder dem Tod.

(2) Für ein vorzeitiges Ausscheiden rückt der auf, welcher als nächstes von der Liste der Partei/Vereinigung steht.

Artikel 24

(1) Die Bundesrichter sind für die Überwachung und die Durchführung aller Wahlen im Staat zuständig. Sofern nichts anderes bestimmt wurde.

(2) Das Parlament wacht über die Einhaltung der Verfassung und die verfassungsmäßige Arbeit der Regierung.

(3) Das Parlament gibt sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung. Sofern er sich keine neue Geschäftsordnung gibt, gilt die alte unverändert weiter.

Der Premierminister

Artikel 25

(1) Der Premierminister ist das Staats- und Regierungsoberhaupt des Staates. Er wird für die Dauer von zwei Jahren von allen Abgeordneten gewählt. Er sitzt der Regierung vor und trägt für diese die Verantwortung. Er besitzt die Richtlinienkompetenz und vertritt den Staat nach Innen und Außen.

(2) Zum Premierminister kann jeder Staatsbürger gewählt werden, welche mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat und die lagländische Staatsbürgerschaft vor dem Gesetz besitzt. Eine Beschränkung auf eine Wiederwahl gibt es nicht. Zum Premierminister ist gewählt, wer bei einer allgemeinen, freien und geheime Wahl die Mehrheit der abgegeben Stimmen auf sich vereinen kann.

Artikel 26

(1) Die Wahlen zum Premierminister werden mindestens drei Wochen vor Ende der Amtszeit des amtierenden Premierminister ausgeschrieben. Bis zur Wahl eines Nachfolgers bleibt der amtierende Premierminister im Amt.

(2) Der Premierminister ernennt bei Amtsantritt einen Stellvertreter.

(3) Die Amtszeit des Premierministers endet mit der Abwahl, Rücktritt, Verlust der Staatsbürgerschaft oder dem Tod.

(4) Sollte bei den Wahlen zum Premierminister eine Stimmengleichheit vorliegen, so gilt der Wahlgang als gescheitert. Es folgt ein zweiter Wahlgang. Ist der Wahlgang erneut gescheitert sind Neuwahlen auszuschreiben.

Die Regierung

Artikel 27

(1) Die Regierung Laglands besteht aus dem Premierminister und den von ihn ernannten Ministern.

Artikel 28

(1) Die Minister werden vom Premierminister vorgeschlagen. Das Parlament muss diesen mit einer absoluten Mehrheit zustimmen.

Artikel 29

(1) Der Premierminister sowie alle Ministern und Staatsbediensteten haben bei ihrem Amtsantritt folgendes Gelöbnis zu leisten:

„Ich schwöre, dass ich den Wohlstand des lagländischen Volkes mehren, schaden von Ihn wenden und die Gesetze des Freistaates achten und wahren, sowie Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden.“ Das Gelöbnis kann mit einer religiösen Schlussformel versehen werden.

(2) Die Amtszeit der Regierung und der Minister beginnt und endet mit der Amtszeit des Premierministers.

Artikel 30

(1) Die Regierung kann auf Grundlage eines Gesetzes eine Verordnung erlassen.

(2) Alle Mitglieder der Regierung haben im Parlament ein Rederecht und können vom Parlament jederzeit zu einer Thematik ihres Aufgabengebiets befragt werden.

Artikel 31

(1) Das Amt des Premierminister und das Amt des Vorsitzenden des Parlamentes sind untereinander nicht vereinbar. Darüber hinaus darf der Vorsitzende des Parlaments nicht der Regierung angehören. Rechtsprechung

Artikel 32

(1) Die Rechtsprechung obliegt den Bundesrichtern, welche unabhängig von der Gesetzgebung und der Regierung ist.

(2) Diese verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit muss von aller staatlichen Gewalt eingehalten werden.

(3) Es werden drei Bundesrichter vom Parlament gewählt. Jedes Jahr wird ein neuer Bundesrichter gewählt. Es müssen jedoch immer zwei gleichzeitig im Amt sein.

Das Finanzwesen

Artikel 33

(1) Die Währung von Lagland ist der Lero (L) welcher sich in den Leronchen (O) unterteilt.

Artikel 34

(1) Die Regierung hat jährlich einen Haushalts- und Wirtschaftsplan dem Parlament vorzulegen.

Schlussbestimmungen

(1) Diese Verfassung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft.

(2) Diese Verfassung kann durch einen Beschluss des Parlaments mit 2/3 seiner abgegebenen Stimmen geändert werden.

Geschichte

Frühste Zeit / Entstehung

ca. 1250 großer Vulkanausbruch, der Halbinsel formte
ca. 1300 erste Menschen lassen sich nieder
ca. 1500 Menschen haben aus primitiven Mitteln Werkzeuge gebaut

Erster Kontakt

1760 erster Kontakt der Eingeborenen mit der Kolonialmacht aus Gross-Lusslien
1761 Besiedlung durch die Kolonialmacht Gross-Lusslien, Gründung der Stadt Blasing Stad
1765 Krieg zwischen den Eingeborenen und der Kolonialmacht
1769 Gross-Lusslien gewinnt Krieg und nimmt die Ureinwohner als Sklaven
ab 1770 Verbreitung der Sprache und Kulturen von Gross-Lusslien

Gründung des Fürstentum Blasing Stad

1770 -1918 Gründung des Fürstentum Blasing Stad unter Kontrolle von Gross-Lusslien
1803 erneuter Vulkanausbruch
1816 zweite große Stadt (Härlighet Stad) wird besiedelt
1849 Aufstände der Ureinwohner, welche blutig niedergeschlagen wurden sind
1854 Gründung der dritten großen Stadt Maten Kammare

Von Gross-Lusslien zu FRNX

1918 Verkauf vom Fürstentum Blasing Stad an FRNX für 150 Mio. Lussmark, damit Gross-Lusslien den Krieg weiterführen kann
1918-1920 Umgestaltung des Fürstentums mit neuen Namen: Fürstentum Härlighet Stad

Fürstentum Härlighet Stad

1920 erster Fürst war Ragnok I. (im Alter von 40 Jahren)
ab 1920 starke kulturelle Einflüsse von FRNX
1950 starke Überschwemmung der Küsten
1960 Tod von Ragnok I., welcher überaus beliebt war, da er sehr volksnah war
1961 Harald I. wird neuer Fürst (im Alter von 34 Jahren)
2000 Tod von Harald I.
2000 Thor I. wird Fürst (im Alter von 25 Jahren, Tyrann)
2021 Thor I. wird ermordert
2022 Thorbjörn I. wird Fürst

Königreich Härlighet Stad

2025 Thorbjörn I. krönt sich zum König
2025 Königreich Härlighet Stad
2036 Pest breitete sich über das gesamte Land aus und lies ca. 2/3 der Bevölkerung sterben
ca. 2128 Einfluss vom FRNX wird weniger, aber man ist noch vom FRNX abhängig
ca. 2200 Elefanten werden nun nicht mehr getötet, da man sie als Ackertiere benutzt

Unabhängigkeit

2261 der Einfluss vom FRNX war komplett erloschen und man wurde autark
2262 König Linus I.
2265 Tod von Linus I. Im Alter von 83 Jahren
2265 Neuer König Magnusson I.
2266 starker Wirtschaftswachstum durch Handel/Hanse
2271 Härlighet Stad wird Hauptstadt
2272 Prostitution wurde toleriert und wurde starker Wirtschaftszweig
2289 Vulkanausbruch mit vielen Toten
2302 Überschwemmung der Küstenstadt Blasing Stad, viele Teile der Stadt wurden zerstört
2324 Tod vom König Magnusson I. Im Alter von 83 Jahren
2324 neuer König Svensson I.
2325 Sklaverei wird abgeschafft
2330 Aufstand der Ureinwohner mit Hilfe der Revartischen Republik
2335 Niederlage im Krieg mit massiven Gebietsverlusten an die Revartische Republik
2336 es leben ca. 1.750.000 Einwohner im Land
2337 König Svensson I. wird ermordet, da er das Geld des Staates verprasste
2340 letzter kleiner Vulkanausbruch, seither ist der Vulkan erloschen
2341 Thor II. wird neuer König
2376 erste Parteien bilden sich (Royalen, Liberalen, Innovativen), alle Parteien stehen zum Königreich
2380 Parlament bekommt mehr und mehr Einfluss, die Menschen wollen lieber selber entscheiden
2383 Fischerei wird ein weiterer starker Wirtschaftszweig

Freistaat Lagland

2395 König dankt ab im Alter von 81 Jahren
2395 Ausrufung des Freistaates Lagland
2396 neue Verfassung und erster Premierminister Gudjonson führt erste Regierung unter Royalisten
2400 Frauenwahlrecht
2401 Flora und Fauna wird unter Naturschutz gestellt
2402 Premierminister Lukas Nilsson (Royalisten) wird gewählt mit Hilfe der Liberalen
2402 Elefant wird heiliges Tier und eine große Elefantenzucht fängt an
2405 Elfenbein wird Rohstoff für die Zukunft
2407 2,25 Mio Einwohner
2411 erste Besteigung des Erövraren
2420 Premierminister Elias Anderson führt wieder alleine mit den Royalisten die Regierungsgeschäfte
2428 Börse wird eröffnet
2429 Ureinwohner Wahlrecht
2431 die Parteien der Umweltbewussten, der Linksradikalen und der Patrioten gründen sich
2432 erstmals 6 Parteien im Parlament
2432 Premierminister Ole Lundquist führt Politikwechsel herbei (Innovativen mit Liberalen), da sich sozialer Notstand durch Spekulationen der Börse ausbreiten
2433 erstes Rammballspiel
2434 Anpassung des Wahlrechtes
2435 es wird Erdgas im Meer gefunden
2438 Isak Lind wird neuer Premierminister Royalisten und Patrioten
2442 allg. Wehrpflicht wird eingeführt
2442 erstmals leben über 3 Mio im Land
2444 Ebba Lund wird erste Premierministerin Royalisten, Liberalen und Umweltfreundlichen
2446 Erfindung eines Elektromotors
2450 Theodor Begström (Royalisten) wird Premierminister
2455 Internationaler Flughafen in Härlighet Stad wird eröffnet
2462 Bergstörm stirbt und Clara Engström wird Premierminister (Liberale) zusammen mit den Innovativen
2470 3,5 Mio Mio Einwohner
2470 Luca Olofson wird Premierminister (Innovative- Linksradikale)
2476 Noah Berg wird Premierminister (Innovative-Liberale)
2480 Wahlrecht ab 16 Jahren
2482 Wesentlicher stärkerer Elektromotor
2492 4 Mio Einwohner
2494 starker Wirtschaftlicher Aufschwung und Baby Boom
2500 Lars Larson wird Premierminister (Royalisten-Innovative)
2504 erste Rammballliga mit 6 Mannschaften
2513 Aufstockung auf 8 Mannschaften
2514 Wahlen Olaf Olafsson wird Premierminister einer Koalition aus Innovativen und Umweltfreundlichen
2514 knapp unter 10 Mio Einwohner
2515 Anfang eines Aufstandes der ehemaligen Ureinwohner

Klima

Lagland liegt in der sub- und tropischen Klimazone. Es gibt heiße Sommer und warme Winter.
Klimadiagramm-lagland.png

Bevölkerung

Lagland Bevölkerungspyramide.png

Militär

Die laglandische Streitkräfte (Försvarsmakten) bestehen aus den vier Teilstreitkräften

  • Laglandisches Heer (Armén)
  • Laglandische Marine (Svenska marinen)
  • Laglandische Luftstreitkräfte (Flygvapnet)
  • Laglandische Heimwehr (Hemvärnet)
Allgemeines
Oberbefehlshaber Regierung Laglands
Verteidigungsminister Ann Lønde (Miljövänlig)
Sitz des Hauptquatiers Härlighet Stad
Wehrpflicht Ja*
In Lagland gibt es eine Wehrpflicht für alle ab 18 Jahren, welche 12 Monate dauert.
Soldaten
Aktive Soldaten 45.000
Wehrtaugliche Bevölkerung ca. 4.000.000
Heer 22.500
Marine 9.500
Luftwaffe 10.000
Heimwehr 3.000
Frauenanteil 9,5%
Fahrzeuge
Kampfpanzer 160
Schützenpanzer 675
U-Boote 6
Korvette 15
Minenabwehrschiff 15
Patrouillenboote 15
Kampfflugzeuge 160

Geheimhaltungsstufen

Allerstrengstens geheim (Geheimhaltungsstufe 6)
Sim-Off: Diese Informationen kann niemand wissen. Sie dienen lediglich der Ausgestalltung und Präsentation der Nation.

Strengstens geheim (Geheimhaltungsstufe 5)
Sim-Off: Diese Informationen können in Absprache mit dem Spieler nur mit intensiver und langfristiger Geheimdienstarbeit beschafft werden.

Streng geheim (Geheimhaltungsstufe 4)
Sim-Off: Diese Informationen können in Absprache mit dem Spieler nur mit intensiver Geheimdienstarbeit beschafft werden.

Geheim (Geheimhaltungsstufe 3)
Sim-Off: Diese Informationen können in Absprache mit dem Spieler mit Geheimdienstarbeit beschafft werden.

Vertraulich (Geheimhaltungsstufe 2)
Sim-Off: Diese Informationen können in Absprache mit dem Spieler an die Öffentlichkeit gelangen.

Dienstlich (Geheimhaltungsstufe 1)
Sim-Off: Diese Informationen können in Absprache mit dem Spieler leicht an die Öffentlichkeit gelangen.

Alarmstufen

Försvar Fallet 1
maximale Einsatzbereitschaft, ein massiver Militärschlag droht

Försvar Fallet 2
erhöhte Einsatzbereitschaft, Reservisten werden mobilisiert

Försvar Fallet 3
erhöhte Einsatzbereitschaft, Standard Funkverkehr wird codiert und verschlüsselt

Försvar Fallet 4
Aufklärung und Nationale Sicherheit ist erhöht

Försvar Fallet 5
Friedenszeit

Sport

Rammball ist der beliebste Sport in Lagland. Es wird seit 2504 eine Rammballliga ausgerichtet.

Gesamtplatzierungsdiagramm Rammball Lagland

Sport ist ein wichtiger gesellschaftlicher Pfeiler von Lagland. Es gibt in Lagland 8 Vereine, die sich vorallem auf Rammball spezialisiert haben, aber diese Vereine bieten auch viele weitere Angebote wie Jumpton, Leichtathletik und andere Körperertüchtigungen. Der Sport in Lagland wird stark gefördert, damit der Körper und Geist gesund bleiben. Das Volk ist hat einen der geringsten Adipositas auf Ultos. Der Anteil an der Bevölkerung ist 6,3%.

Rammball-Vereine

Alle Rammball Vereine von Lagland:

Rammball in Lagland

1. RC Härlighet Stad 1. RC Härlighet Stad - AIK Nol AIK Nol - Blasing Stad IR Blasing Stad IR - Málá RF Málá RF - Maten Kammare RFMaten Kammare RF - RC International Kvist RC International Kvist - Torsás RB Torsás RB - Väse BI Väse BI


Navigation

Staaten in Akronor

Nationalflagge DZR.png DZRFlagKGL.png KGLFlagge-Grundistan.png VRGFlagge Kharanien.png FRKFlagge lagland.png FSLFlagge Listova.png LISFlagge CEA.png CEAFlaggeOspor.png ROFlagge Torassia.png RTRFlagge VSN.png VSNFlagge KRW.png KRW

Bamberger Bund (BAMBU)

Flagge DVD.png DVDER Flagge.png EHRFlagge Kharanien.png FRKFlagge lagland.png FSLFlag-anders-rosenstiel.jpg KARFlagge Jennitia.png KGJStaaten.png KTANordrytf.png NRREspinien-Flagge.png PIUAF-Wappen-neu.png UAFFlag-yantan.jpg YAN