Handelsgilde: Unterschied zwischen den Versionen
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Die traditionellen Farben der Handelsgilde (rot und weiß) finden sich heute noch in den Wappen vieler Städte des Bundes und auch in der Flagge und dem Wappen des Bundes selbst. | Die traditionellen Farben der Handelsgilde (rot und weiß) finden sich heute noch in den Wappen vieler Städte des Bundes und auch in der Flagge und dem Wappen des Bundes selbst. | ||
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+ | Der Gildentag war das wichtigste Beschlussgremium der Handelsgilde. Die dort getroffenen Beschlüsse, hauptsächlich über bereitstellen von Truppen und Flotten für militärische Einsätze der Gilde, über Marktregeln sowie über Gesetze für den Handel auf See- und Landhandel, waren für alle Gildenstädte und Kontore verbindlich. Bei einer Nichteinhaltung drohte ein Ausschluss einzelner Städte, was verheerende Auswirkungen für die Wirtschaft diese Städte gehabt hätte. |
Version vom 2. Januar 2020, 03:29 Uhr
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Gründung | ||
Auflösung | ||
Hauptsitz | Sebeck | |
Anzahl Mitgliedstädte | 8 Städte und 5 Kontore | |
Mitgliedsstädte | Gildenstädte
Kontore | |
Amtssprachen | Paramurisch, Kanabisch |
Die Handelsgilde (Paramurisch: Šawt-Qeld, Kanabisch: Handels-Forbund) war eine zwischen und bestehende Vereinigung karpatischer Fernkaufleute, die auch in Balmanien Niederlassungen errichteten, die als Kontore bezeichnet wurden. Die Handelsgilde war ein wirtschaftliches und militärisches Bündnis der Händler in mehreren Städten des karpatischen Raums und unterhielt neben Handelsschiffen auch militärische Flotten zum Schutz der Seewege und der Warentransporte der Gilde.
Die traditionellen Farben der Handelsgilde (rot und weiß) finden sich heute noch in den Wappen vieler Städte des Bundes und auch in der Flagge und dem Wappen des Bundes selbst.
Gildentag
Der Gildentag war das wichtigste Beschlussgremium der Handelsgilde. Die dort getroffenen Beschlüsse, hauptsächlich über bereitstellen von Truppen und Flotten für militärische Einsätze der Gilde, über Marktregeln sowie über Gesetze für den Handel auf See- und Landhandel, waren für alle Gildenstädte und Kontore verbindlich. Bei einer Nichteinhaltung drohte ein Ausschluss einzelner Städte, was verheerende Auswirkungen für die Wirtschaft diese Städte gehabt hätte.