Hoher Rat (Lusslien)

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Hoher Rat
Hoje Raad van Lusslië
Hoje Raad Logo.png
Einrichtung 2346
Sitz Presik, Flagge Haffenburk.png Haffenburk
Amtszeit 7 Jahre
Anzahl Richter 7
Vorsitzender Richter Koen Conijnenbelt

Der Hohe Rat (HRa; lussisch Hoje Raad van Lusslië) ist das oberste Gericht des Königreichs Groß-Lusslien. Als Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) gehört es zu einer der drei Staatsgewalten im politischen System Lussliens.

Es hat seinen Hauptsitz im Hohen Ratsgebäude in Presik in der Provinz Haffenburk. Der Oberste Richter Lussliens ist das Oberhaupt und der Vorsitzende Richter des Hohen Rates, der sich aus 7 Richtern zusammensetzt und über weitreichende Befugnisse in Form von Erst-, Berufungs- und beratenden Gerichtsbarkeiten verfügt. Er gilt als die mächtigste öffentliche Institution Lussliens.

Als Verfassungsgericht des Landes nimmt es in erster Linie Berufungen gegen Urteile der Obersten Gerichte verschiedener Provinzen und anderer Gerichte und Tribunale entgegen. Es schützt die Grundrechte der Bürger und schlichtet Streitigkeiten zwischen verschiedenen Regierungsbehörden sowie zwischen der Föderalregierung und den Regierungen der Provinzen oder den Regierungen der Provinzen gegen eine andere Landesregierung im Land. Als beratendes Gericht befasst sich mit Angelegenheiten, die ihm gemäß der Verfassung vom lussischen Ministerpräsidenten ausdrücklich vorgelegt werden können. Das vom Obersten Gericht erklärte Gesetz wird für alle Gerichte innerhalb Lussliens und auch für die Föderal- und Provinzregierungen verbindlich. Gemäß Artikel 122 der Verfassung ist es die Pflicht des lussischen Ministerpräsidenten, die Verfügungen des Obersten Gerichts durchzusetzen, und dem Gericht wird die inhärente Zuständigkeit übertragen, jede Verfügung zu erlassen, die im Interesse der Gerechtigkeit für notwendig erachtet wird.

Der Gerichtshof wurde 2346 mit der Einführung der lussischen Verfassung unter dem Namen Hoher Verfassungsgerichtshof (lussisch Hoje Konstitusionelehof) eingerichtet, bestand zu diesem Zeitpunkt aber noch aus 13 Richtern. Diese Anzahl wurde 2466 auf Sieben verringert.

Kompetenzen

Der Hohe Rat hat die – weitgehend nach freiem Ermessen – endgültige Berufungsgerichtsbarkeit für alle Föderal- und Provinzgerichtsfälle, die einen Punkt des Föderalrechts betreffen, und die ursprüngliche Zuständigkeit für eine begrenzte Art von Fällen, insbesondere "in allen Fällen, die Botschafter, Gesandte und Konsuln betreffen, und in solchen, in denen ein Einzelstaat Partei ist". Der Gerichtshof hat die Befugnis zur gerichtlichen Überprüfung und die Möglichkeit, ein Gesetz wegen Verstoßes gegen eine Bestimmung der Verfassung für ungültig zu erklären. Er kann auch Dekrete und Verordnungen des Ministerpräsidenten wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder ein Föderalgesetz revidieren. Er darf jedoch nur in einem Rechtsbereich für den er zuständig ist tätig werden.

Zusammensetzung

Die Richter des Gerichts werden vom Senat gewählt. Nach dem Grundgesetz wählt jedes dieser Organe abwechselnd die an den Hohen Rat berufenen Richter. Für die Wahl eines Richters ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Nominiert werden die Richter von den verschiedenen Fraktionen der Volksversammlung.

Die Richter werden für eine Amtszeit von 7 Jahren gewählt, müssen aber mit Vollendung des 75. Lebensjahres zurücktreten. Eine Wiederwahl ist nicht möglich. Ein Richter muss mindestens 40 Jahre alt und ein gut ausgebildeter Jurist sein. Nach Beendigung ihrer Amtszeit ziehen sich die meisten Richter aus dem öffentlichen Leben zurück. Es gibt jedoch einige prominente Ausnahmen, wie zum Beispiel Gert van Timmerhendriks, der 2520, kurz vor dem Ende seiner Amtszeit als Präsident des Gerichts, zum Ministerpräsidenten ernannt wurde.

Richter

Derzeit gibt es sieben Richter am Hohen Rat: Vorsitzender Richter Koen Conijnenbelt und sechs assoziierte Richter. Nach der Berufung des Vorsitzenden Gert van Timmerhendriks zum Ministerpräsidenten durch König Kasper wurde der siebte Sitz vakant. Der dienstälteste Richter, Koen Conijnenbelt, übernahm daraufhin den Vorsitz des Gerichts. Bei Ausscheiden eines Richters, etwa durch Rücktritt oder Tod, obliegt es dem Ministerpräsidenten für den Rest der Amtszeit einen neuen Richter einzusetzen. So kam es, dass van Timmerhendriks als 26. Ministerpräsident mit Anneloes Dijkink seine eigene Nachfolgerin bestimmen konnte. Ihre Amtszeit endet am 01. Januar 2521.

Porträt Richter Geburtstag Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Vorherige Position
Koen Conijnenbelt.png Koen Conijnenbelt
(Vorsitzender)
9. Oktober 2455
Homm, Flotland
01.01.2515 01.01.2522 Vorsitzender des Hohen Rates von Flotland
Dineke Hermsen.png Dineke Hermsen
(Stellv. Vorsitzende)
9. August 2461
Altaan, Dianien
01.01.2516 01.01.2523 Vorsitzende des Hohen Rates von Vejl-Norkakyst
Evert-Jan Tersteeg.png Evert-Jan Tersteeg 20. November 2462
Presik, Haffenburk
01.01.2517 01.01.2524 Vorsitzender des Hohen Rates von Haffenburk
Ruud Nijsink-Bolle.png Ruud Nijsink-Bolle 2. März 2467
Presik, Haffenburk
01.01.2518 01.01.2525 Vorsitzende des Hohen Rates von Haffenburk
Morten Janzen aan't Oude.png Morten Janzen aan't Oude 20. November 2462
Eekt, Surland
01.01.2519 01.01.2526 Vorsitzender des Hohen Rates von Surland
Sjef Strokappe.png Sjef Strokappe 7. Januar 2469
Lenthe, Vejl-Norkakyst
01.01.2520 01.01.2527 Hoher Generalanwalt des Königreichs
Anneloes Dijkink.png Anneloes Dijkink 26. August 2474
Lenn, Cardas
01.01.2521 01.01.2528 Vorsitzende des Hohen Rates von Cardas

Einrichtungen

Sitz des Hohen Rates in Presik

Der Oberste Gerichtshof tagte erstmals am 15. Februar 2347 im Kleinen Staatstheater in Lenn. 2412 bezog es sein eigenes, eigens dafür gebautes Gebäude in Presik, nachdem Premierminister Mechiel van der Sleen den Umzug des Höchsten Gerichts nach Presik angeordnet hatte. Das vierstöckige Gebäude wurde von Elco Tijhuis op t' Kempers in einem klassischen Stil entworfen. Das Gebäude umfasst den Gerichtssaal, die Kammern der Richter, eine umfangreiche Rechtsbibliothek, verschiedene Versammlungsräume und Hilfsdienste einschließlich einer Turnhalle. Das Gebäude des Hohen Rates liegt im Zuständigkeitsbereich der Polizei Haffenburk, unterhält jedoch eine eigene, von der Provinzpolizei getrennte Polizeitruppe.

Das Gebäude befindet sich gegenüber dem südlichen Campus der Universität Asvoord in der Jurian-Van-Heemen-Straße im Presiker Stadtteil Asvoord, und ist werktags von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr für die Öffentlichkeit zugänglich, an Wochenenden und Feiertagen jedoch geschlossen. Besucher dürfen den eigentlichen Gerichtssaal nicht ohne Begleitung besichtigen. Es gibt eine Cafeteria, einen Souvenirladen, Ausstellungsstücke und einen halbstündigen Informationsfilm. Wenn das Gericht nicht tagt, finden stündlich von 9.30 bis 16.30 Uhr Vorträge über den Gerichtssaal statt; eine Reservierung ist nicht erforderlich. Während der Sitzung des Gerichts kann die Öffentlichkeit den mündlichen Verhandlungen beiwohnen, die von Oktober bis Ende April zweimal vormittags (und manchmal nachmittags) montags, dienstags und mittwochs in zweiwöchigen Abständen stattfinden, mit Pausen im Dezember und Februar.

Bedeutende Entscheidungen

Jahr Fall Zusammenfassung
2399 2399/12
Tressman g Ruiper
Die Vollstreckung der Todesstrafe verstößt gegen die Verfassung und ist damit illegal.
2439 2439/56
Tanhal g Lusslien
Auf lussischem Territorium geborene Personen verfügen über keine gebürtige Staatsangehörigkeit, d.h. sie sind nicht automatisch lussische Staatsbürger.
2466 2466/121
Voigt g Cardas
Das Verbot der Durchführung einer Abtreibung vor der 12. Schwangerschaftswoche ist illegal.
2501 2501/311
Republikaner-Urteil
Der Hohe Rat verbat mit dem Urteil die Republikanisch-Nationalistische Front und damit die erste Partei in Lusslien. Als Begründung wurden "schwerwiegende Verstöße gegen die Verfassung" und die "Bedrohung der gesellschaftlichen und inneren Sicherheit" angeführt.
2509 2509/402
Gleichgeschlechtliche Ehe
Alle Provinzen und Territorien müssen die gleichgeschlechtliche Ehe gleichberechtigt erlauben und vollumfänglich anerkennen.
2511 2511/210
Glinkeman g Thehuis
Das Gericht urteilte, dass das von der Volksversammlung verabschiedete SKILDEN-Gesetz, das den Ausbau der Kameraüberwachung im öffentlichen Raum und die Speicherung und Verarbeitung der Daten durch den KVK vorsah, in Teilen verfassungswidrig war. Das Gesetz wurde daraufhin angepasst.
2519 2519/287
Rajhan g Surland
Richtern ist das Tragen religiöser Kleidung und Schmucks bei der Ausführung ihrer Arbeit untersagt, da dies gegen das Prinzip der Trennung von Kirche und Staat verstoße.

Kritik

Menschenrechtler äußerten in Vergangenheit mehrfach Bedenken über die Wahrung der Menschenrechte, da der Hohe Rat keine Anonymität gegenüber seinen Klägern gewährt und die Privatsphäre so nicht geschützt wird. Dieses Recht wird nur den Angehörigen dieser Personen gewährt.

Das Recht des Ministerpräsidenten, bei Ausscheiden eines Richters (etwa durch Rücktritt oder Tod) eigenständig einen Nachfolger für die Länge der ursprünglichen Amtszeit einzusetzen, wurde in Vergangenheit mehrfach kritisiert, da es die Entscheidung des Kongresses übergeht. Eine Debatte wurde nach der Nominierung von Anneloes Dijkink durch Ministerpräsident Gert van Timmerhendriks, der zuvor selbst Richter am Hohen Rat war, erneut aufgebracht und in den Medien breit diskutiert.

Nach einem Zugunglück kamen 2453 drei der vier mitreisenden Hohen Richter ums Leben, die auf dem Rückweg einer Diskussionsrunde aus Lenn waren. Aufgrund der für diesen Fall vorgesehenen Prozedur lag es an Ministerpräsident Freek Terink, die drei vakanten Posten eigenständig neu zu besetzen. Die Richter hatten noch 6, 4 und 3 Jahre ihrer Amtszeit vor sich, sodass Ministerpräsident Terink fast die Hälfte des Hohen Rates ohne Kongressbeschluss neu besetzen konnte. Diese Tatsache sorgte für Proteste und Sorge über zunehmende eine Politisierung des höchsten judikativen Organs Lusslien.