Hoher Rat (Lusslien)
| ||
---|---|---|
Einrichtung | 2346 | |
Sitz | Presik, Haffenburk | |
Amtszeit | 7 Jahre | |
Anzahl Richter | 7 | |
Vorsitzender Richter | Koen Conijnenbelt |
Der Hohe Rat (HRa; lussisch Hoje Raad van Lusslië) ist das oberste Gericht des Königreichs Groß-Lusslien. Als Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) gehört es zu einer der drei Staatsgewalten im politischen System Lussliens.
Es hat seinen Hauptsitz im Hohen Ratsgebäude in Presik in der Provinz Haffenburk. Der Oberste Richter Lussliens ist das Oberhaupt und der Vorsitzende Richter des Hohen Rates, der sich aus 7 Richtern zusammensetzt und über weitreichende Befugnisse in Form von Erst-, Berufungs- und beratenden Gerichtsbarkeiten verfügt. Er gilt als die mächtigste öffentliche Institution Lussliens.
Als Verfassungsgericht des Landes nimmt es in erster Linie Berufungen gegen Urteile der Obersten Gerichte verschiedener Provinzen und anderer Gerichte und Tribunale entgegen. Es schützt die Grundrechte der Bürger und schlichtet Streitigkeiten zwischen verschiedenen Regierungsbehörden sowie zwischen der Föderalregierung und den Regierungen der Provinzen oder den Regierungen der Provinzen gegen eine andere Landesregierung im Land. Als beratendes Gericht befasst sich mit Angelegenheiten, die ihm gemäß der Verfassung vom lussischen Ministerpräsidenten ausdrücklich vorgelegt werden können. Das vom Obersten Gericht erklärte Gesetz wird für alle Gerichte innerhalb Lussliens und auch für die Föderal- und Provinzregierungen verbindlich. Gemäß Artikel 122 der Verfassung ist es die Pflicht des lussischen Ministerpräsidenten, die Verfügungen des Obersten Gerichts durchzusetzen, und dem Gericht wird die inhärente Zuständigkeit übertragen, jede Verfügung zu erlassen, die im Interesse der Gerechtigkeit für notwendig erachtet wird.