Internationals Ting ef Ultes Fuljar/ITUF021

Aus Ultos
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ITUF021
Thema Wiedereintritt des SKS
Datum 13.1.2520
Antragsteller Flagge LDL.png Ladislavien
Mandat Albert Scharfess

Hiermit beantragt Emanuel Kjamon, Ranghöchstes politisches Organ der Trance Nation und Verwaltungsherr des Staatenbundes Karpatischer Staaten (SKS), eine Wiederaufnahme und die Eingliederung in die ITUF. Dieser Antrag erfolgt im Einvernehmen der karpatischen Völker im Bunde, und betont die absolute Verpflichtung zur friedlichen solidarität der souveränen Staaten auf Ultos. Im Namen der Regierung der Trance Nation, gibt Kjamon bekannt, dass der ein Jahr andauernde Austritt aus der ITUF ein unentschuldbarer Fehler sei, für den der Staatenbund die volle Verantwortung übernehmen soll. Das vorbildliche souveräne verhalten der Heiligen Küste zum eigenständigen Wiedereintritt entgegen jeglicher Gefahr durch Sanktionen ist ein Vorbild für die gesamte Menschheit gewesen, welchem sich der SKS anschließen will.

Vorrede

Die ITUF ist das international Ranghöchste Organ und die einzige Institution, die auf internationaler Ebene flächendeckend verwalten und Frieden schließen kann. Jeder Versuch sie zu destabilisieren zeugt von einer fehlgebildeten politischen Perspektive und entspricht keinen menschlichen Idealen. Deshalb erklärt sich der gesamte Staatenbund karpatischer Staaten bereit, sich nach erfolgreicher Eingliederung vor einem Komitee der ITUF für diesen Angriff auf die internationale Stabilität zu verantworten. Dies umfasst ausdrücklich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, einschließlich Emanuel Kjamon und nach Möglichkeit auch Alfons Gularsk.

Alfons Gularsk ist aufgrund seines Urlaubsstatusses derzeit nicht im Amt und kann deshalb gegen diesen Beitritt nicht intervenieren. Wenn es nötig sein sollte, entbindet Emanuel Kjamon den Direktor des Staatenbundes und der Trance Nation von dem Recht, aus der ITUF auszutreten. Eine Rücksprache mit dem Direktor ist bislang nicht erfolgt. Es steht zu befürchten, dass der Direktor seinerseits einem Widereintritt nicht zustimmen würde. Da die wirtschaftliche und politische Situation jedoch zwangsläufig zu einer Massenarmut führen wird, wenn die internationale Ordnung nicht durch die ITUF wieder hergestellt wird, steht es in der Pflicht des Ranghöchsten Politischen Funktionärs, die Sicherheit der Völker dem politisch zweifelhaften Doktrin voranzustellen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Antrag zum Wiedereintritt so schnell wie möglich abgehandelt werden muss, da eine negative Intervention durch den Direktor nicht nur zu einem Abbruch der Verhandlungen, sondern eventuell auch zu einem internen Konflikt, dem Ausruf des Nationalen und internationalen Notzustandes durch den Direktor und einer extremistischen Radikalisierung führen könnte. Mit Blick auf den Davien-Konflikt ist es im Interesse aller Völker und somit im Interesse der ITUF, den Krisenherd präventiv einzudämmen.

Inhalt des Antrages

  1. Der SKS soll mit sofortiger Wirkung in die ITUF aufgenommen werden
  2. Die ITUF wird beauftragt, vermittlungsarbeit zwischen den SKS Staaten und dem internationalem Forum schaffen, um Sanktionen und Ausreisewarnungen rückabzuwickeln.

Bedingungen

  1. Die Staats- und Regierungschefs verantworten sich vor einem Sonderkomitee der ITUF
  2. Ein zur politischen Unabhängigkeit vereidigtes Komitee erhält Einblick in das ABC-Waffenarsenal und in das DEF-Waffenarsenal
  3. Der SKS verpflichtet sich zur politischen Neutralität auf 6 Monate. Das beinhaltet:
    1. Den Abzug der Truppen aus dem Hoheitsgebiet der IRB und der EBR
    2. Den Verzicht auf Truppenbewegungen außerhalb des Hoheitsgebietes des SKS
      1. Truppenbewegungen außerhalb des jeweiligen Hoheitsgebietes eines Bündnis-Mitgliedes erfolgen nur nach vorheriger Unterrichtung der ITUF, eine Erlaubnis ist nicht notwendig.
  4. Die Neutralität des SKS beinhaltet ausdrücklich nicht:
    1. Die Arbeit an und mit Hilfsorganisationen, im Wesentlichen:
      1. Das KRB
      2. Den GIF
    2. Die diplomatische Arbeit mit souveränen Staaten zur wiederherstellung der wirtschaftlichen Stabilität
    3. Das Stimmrecht im entsprechendem Tanmat der ITUF
  5. Die entstandenen Kosten durch den Austritt aus der ITUF und die entstehenden Kosten durch den Wiedereintritt werden dem Staatenbund in Rechnung gestellt und müssen binnen 10 Jahren abbezahlt werden.
  6. Ein weiterer Austritt aus der ITUF innerhalb der folgenden 5 Jahren kann zu einem endgültigem Ausschluss führen.

Diese Bedingungen dürfen lediglich unter folgenden Umständen außer Kraft gesetzt werden:

  1. Wenn für den SKS ein militärischer Verteidigungsfall eintritt (Mit Ausnahme der Punkte 5 und 6)
  2. Wenn die ITUF den SKS ausdrücklich von den Forderungen entbindet.

Sanktionen im Falle des Vertragsbruches werden durch den ITUF-Sicherheitsrat bestimmt.

Signatur

  • Emanuel Kjamon, Föderalherr der Imagi-Inseln und Staatssekretär der Trance Nation
  • Albert Scharfess, Botschafter Ladislaviens im ITUF Sicherheitsrat, Tanmanat Südkarpaten
  • Egor Darkin, Generalsekretär der ITUF