Kanzler (Graufurd)

Aus Ultos
Zur Navigation springen Zur Suche springen
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch wichtige Informationen.
Lord-Kanzler des Königreich Graufurd
Siegel des Gaffdischen Kanzlers
Siegel des Lord-Kanzlers
Oreton Markulus
Amtierender Kanzler
Oreton Markulus
seit dem 03.09.2512
Amtssitz Reichskabinettskammer im Schloss Graufurd
Amtszeit Unbestimmt / 5 Jahre
Schaffung des Amtes 03.11.2412
Ernannt durch König von Graufurd
Anrede Lord-Kanzler / vo Lorda (Normalerweise)
Exzellenz (Im Ausland)
Stellvertreter Der erste Minister (Derzeit Vakant)

Der Lord-Kanzler (Kurz LK) ist der durch den König von Graufurd mit der Leitung der Regierung betraute Minister. Zusammen mit den Minister und den Staatssekretären bildet er die Reichsregierung des Königreichs Graufurd. Der Lord-Kanzler bestimmt mit Gunst des Königs die Politik des Königreichs Graufurd und führt Befehle des Königs aus. Jedoch kam es in den vergangenen Jahren kaum zu dem Fall, dass die Politik des Lord-Kanzler durch den König abgelehnt und unbeachtet wurde.

Der Lord-Kanzler wird durch den König ernannt. Dabei ist der König an keine Vorgaben gebunden. Jedoch sagt das Gewohnheitsrecht, dass der König seine Bevölkerung über die geeignetsten Kandidaten abstimmen lässt und den Sieger der Wahl ernennt. Damit ist der Lord-Kanzler unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen in beiden Kammern des Parlaments. Der Lord-Kanzler schlägt dem König dazu die Minister und Staatssekretäre vor, die dieser für gewöhnlich ernennt.

Der Lord-Kanzler besitzt das Recht an Sitzungen beider Kammern das Parlamentes teilzunehmen und in diesen gehört zu werden. Nach der Verfassung übernimmt der Lord-Kanzler die Leitung der Sitzung des Abgeordnetenhauses. Nimmt dieses Recht jedoch selten wahr. Auf der anderen Seite muss der Lord-Kanzler nicht vor dem Parlament erscheinen, wenn dieses es wünscht. Dafür bestehen die Möglichkeiten der Schriftlichen Antwort oder die Antwort durch den ersten Minister. Aufgrund der Legitimation durch den König und ebenfalls (für gewöhnlich) des Volkes, ist es für das Parlament nicht möglich, den Lord-Kanzler zu entlassen. Ferner ist es dem Lord-Kanzler nach der Verfassung ebenfalls nicht gestattet, zurück zu treten. Über die Länge der Amtszeit und Entlassung entscheidet allein der König.

Derzeit amtiert Oreton Markulus als Lord-Kanzler in seiner Fünften Amtsperiode. Die Politik Markulus' wird als Gemäßigt-Konservativ bezeichnet.