Parlament Graufurds: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Parlament Graufurds|Parlament des Königreiches Graufurd]] (<small>formal</small> Der Königliche Rat seiner Majestät dem König; Parlerment) dient als  Kronrat seiner Majestät dem König. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem [[Sénat (Graufurd)|Sénat]] und dem[[Abgeordnetenhaus (Graufurd)| Abgeordnetenhaus]]. Diese Tagen auf dem Geheiß des Königs und besprechen die vorgeschlagenen Gesetze und Regularien.
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Das [[Parlament Graufurds|Parlament des Königreiches Graufurd]] (<small>formal</small> Der Königliche Rat seiner Majestät dem König; Parlerment) dient als  Kronrat seiner Majestät dem König. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem [[Sénat (Graufurd)|Sénat]] und dem[[Abgeordnetenhaus (Graufurd)| Abgeordnetenhaus]]. Diese Tagen auf Geheiß des Königs und besprechen die vorgeschlagenen Gesetze und Regularien.
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==Geschichte==
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===Frühe Zeit===
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Schon zu Zeiten der Hochfürsten der Gaffdischen Union existierte ein Beraterstab in Form eines Rates, der dem Hochfürsten bei wichtigen Entscheidungen beriet und mit diesem über Gesetze diskutierte. Der Rat bestand aus von dem Hochfürsten ausgewählte Fürsten in seinem Reich, der den Rat regelmäßig zusammen rufen durfte. Da der Rat durch den König ernannt wurde, gab es faktisch jedoch keine Opposition zu seiner Politik. Dies ermöglichte dem Hochfürsten ohne dem Rat zu regieren. Für wichtige Entscheidungen musste er jedoch den Hoftag zusammen rufen.
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===Im frühen Königreich===
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Nachdem König Adacht I. die Union in ein Königreich umformte und die Teilstaaten in ihren rechten drosselte, stockte er den Rat auf 20 Personen auf. Diese waren zur hälfte Abgesandte der Fürsten der Gliedstaaten und zur anderen Hälfte durch den König auf Lebenszeit ernannte Lords, die den König beraten sollten. Der Rat erhielt unter Adacht I. durch die "Charta Lord Councilum" jedoch auch reale Macht. So war es an dem Rat, neben dem König die Minister zu kontrollieren und ihre Entscheidungen abzufragen und aus ihrer Mitte einen Regenten zu wählen, der bei vakanten Thron den Monarchen stellt. Von letzterem musste der Rat niemals Gebrauch machen.
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===Zur Zeiten des Rythanischen Reiches===
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Als Graufurd in dem Rythanischen Reich eingegliedert war,  existierte der Rat - wie der König - im geheimen Fort. Sie organisierten Bürgerwehren und Verordnungen für die Bürger, um eine Befreiung der Gaffdischen Lande zu organisieren. Aus dieser Zeit sind jedoch keine Dokumente erhalten geblieben.
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===Das moderne Parlerment===
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Nachdem König Teskalon sein "Edict Parlerment" wurde der Name des Königsrates in "Der Königliche Rat seiner Majestät dem König" oder kurz "Parlerment" umbenannt. Dies waren Kerndemokratische Ansprüche König Teskalons. Er formte den Rat um, behielt jedoch das Lordkonzil, welches er in Sénat umbenannte. Der Sénat besteht weiterhin aus abgesandten der Teilstaaten, aber auch durch die Bürger gewählten Senatoren. Daher stockte er den Rat auf 30 Sitze auf. Zudem führte Teskalon eine Abgeordnetenkammer ein. Diese umfasst 262 gewählte Abgeordnete.
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==Mitglieder des Parlermens==
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===Wahl===
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Die Wahl der gewählten Sénatoren ist in jedem Gliedstaat unterschiedlich. So benötigt man in Uldbach eine Absolute Mehrheit, in Unterkaltenbach eine Qualifizierte Mehrheit und im Fürstentum Graufurd einzig eine einfache Mehrheit der Stimmen um als Sénator des Staates gewählt zu werden. Hier wurde den Gliedstaaten bewusst ihre Macht im Sinne der Wahlgesetze gegeben, die man ihnen bei der Wahl des Abgeordnetenhauses breits verwehrt hatte.
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Die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses werden in Wahlkreisen nach einem einfachen Mehrheitswahlrecht gewählt. Das Königreich wird in 262 Wahlkreise aufgeteilt, in welchen die Bürgerinnen und Bürger ihren Abgeordneten wählen können. Für die Wahl eines Abgeordneten benötigt es eine einfache Mehrheit. Nachdem die Abgeordneten gewählt wurden, erhalten sie ein Sitz im Abgeordnetenhaus, sowie ein Büro in den Kammern des Ratsgebäude, in welchem sie tagen. Das Abgeordnetenhaus besitzt keine Legislaturperioden; ebenso ist keine feste Laufzeit dieses bestimmt. Der König bestimmt über die Laufzeit des Abgeordnetenhaus. So kam es vor, dass König Teskalon 2518 das Abgeordnetenhaus 5 mal auflöste und Neuwahlen ausrief. Eine Angedachte sind von König Teskalon jedoch 5 Jahre.
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[[Kategorie:Gaffdisches Staatswesen]]
 
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Version vom 13. Juli 2019, 10:29 Uhr

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Parlament des Königreiches Graufurd
Logo
Basisdaten
Typ Zwei-Kammern-Parlament
Kammern
 
Sénat (Graufurd)
Abgeordnetenhaus
Wahlsystem Mehrheitswahl
Legislaturperiode (Unterhaus) 5 Jahre (normalerweise)
 
Parlamentsführung
Monarch
 
König Teskalon I.
seit dem 03.09.2511
Lord-Kanzler
 
Oreton Markulus
seit dem 03.09.2512
Senatspräsident
 
Prinz Daryon
seit 09.06.2518
Senatssprecher
 
Karlan von Uldbach
seit 05.04.2519
Sprecher Hauses
Isac Cartwel
Der Sénat
Sitzverteilung
Sitze 30
Sitzverteilung







S.M. Lords
   Monakâ (10)
   Kanteran (3)
   Aspisrâ (2)
S.M. Senatoren
   NaLi (9)
   KGNP (3)
   GNPP (3)
Das Abgeordnetenhaus
Sitzverteilung
Letzte Wahl 24.03.2519
Sitze 262
Sitzverteilung







S.M. Regierung
   Monakâ (96)
   Kanteran (33)
   Aspisrâ (27)
Opposition
   NaLi (63)
   GNPP (28)
   KGNP (15)
Webseite
parlerment.gov.gd

Das Parlament des Königreiches Graufurd (formal Der Königliche Rat seiner Majestät dem König; Parlerment) dient als Kronrat seiner Majestät dem König. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Sénat und dem Abgeordnetenhaus. Diese Tagen auf Geheiß des Königs und besprechen die vorgeschlagenen Gesetze und Regularien.

Geschichte

Frühe Zeit

Schon zu Zeiten der Hochfürsten der Gaffdischen Union existierte ein Beraterstab in Form eines Rates, der dem Hochfürsten bei wichtigen Entscheidungen beriet und mit diesem über Gesetze diskutierte. Der Rat bestand aus von dem Hochfürsten ausgewählte Fürsten in seinem Reich, der den Rat regelmäßig zusammen rufen durfte. Da der Rat durch den König ernannt wurde, gab es faktisch jedoch keine Opposition zu seiner Politik. Dies ermöglichte dem Hochfürsten ohne dem Rat zu regieren. Für wichtige Entscheidungen musste er jedoch den Hoftag zusammen rufen.

Im frühen Königreich

Nachdem König Adacht I. die Union in ein Königreich umformte und die Teilstaaten in ihren rechten drosselte, stockte er den Rat auf 20 Personen auf. Diese waren zur hälfte Abgesandte der Fürsten der Gliedstaaten und zur anderen Hälfte durch den König auf Lebenszeit ernannte Lords, die den König beraten sollten. Der Rat erhielt unter Adacht I. durch die "Charta Lord Councilum" jedoch auch reale Macht. So war es an dem Rat, neben dem König die Minister zu kontrollieren und ihre Entscheidungen abzufragen und aus ihrer Mitte einen Regenten zu wählen, der bei vakanten Thron den Monarchen stellt. Von letzterem musste der Rat niemals Gebrauch machen.

Zur Zeiten des Rythanischen Reiches

Als Graufurd in dem Rythanischen Reich eingegliedert war, existierte der Rat - wie der König - im geheimen Fort. Sie organisierten Bürgerwehren und Verordnungen für die Bürger, um eine Befreiung der Gaffdischen Lande zu organisieren. Aus dieser Zeit sind jedoch keine Dokumente erhalten geblieben.

Das moderne Parlerment

Nachdem König Teskalon sein "Edict Parlerment" wurde der Name des Königsrates in "Der Königliche Rat seiner Majestät dem König" oder kurz "Parlerment" umbenannt. Dies waren Kerndemokratische Ansprüche König Teskalons. Er formte den Rat um, behielt jedoch das Lordkonzil, welches er in Sénat umbenannte. Der Sénat besteht weiterhin aus abgesandten der Teilstaaten, aber auch durch die Bürger gewählten Senatoren. Daher stockte er den Rat auf 30 Sitze auf. Zudem führte Teskalon eine Abgeordnetenkammer ein. Diese umfasst 262 gewählte Abgeordnete.

Mitglieder des Parlermens

Wahl

Die Wahl der gewählten Sénatoren ist in jedem Gliedstaat unterschiedlich. So benötigt man in Uldbach eine Absolute Mehrheit, in Unterkaltenbach eine Qualifizierte Mehrheit und im Fürstentum Graufurd einzig eine einfache Mehrheit der Stimmen um als Sénator des Staates gewählt zu werden. Hier wurde den Gliedstaaten bewusst ihre Macht im Sinne der Wahlgesetze gegeben, die man ihnen bei der Wahl des Abgeordnetenhauses breits verwehrt hatte.

Die Abgeordneten des Abgeordnetenhauses werden in Wahlkreisen nach einem einfachen Mehrheitswahlrecht gewählt. Das Königreich wird in 262 Wahlkreise aufgeteilt, in welchen die Bürgerinnen und Bürger ihren Abgeordneten wählen können. Für die Wahl eines Abgeordneten benötigt es eine einfache Mehrheit. Nachdem die Abgeordneten gewählt wurden, erhalten sie ein Sitz im Abgeordnetenhaus, sowie ein Büro in den Kammern des Ratsgebäude, in welchem sie tagen. Das Abgeordnetenhaus besitzt keine Legislaturperioden; ebenso ist keine feste Laufzeit dieses bestimmt. Der König bestimmt über die Laufzeit des Abgeordnetenhaus. So kam es vor, dass König Teskalon 2518 das Abgeordnetenhaus 5 mal auflöste und Neuwahlen ausrief. Eine Angedachte sind von König Teskalon jedoch 5 Jahre.


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