Staatenverbund Akronor: Unterschied zwischen den Versionen

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Sitz des STAVA und des '''Kontinentalen Parlaments Akronor (KPA)''' ist Lenn im [[Königreich Groß-Lusslien]]. Jegliche gemeinsamen militärischen Operationen werden vom '''Militärischen Hauptquartier (MZA''') in Bugovina in der Republik Ospor koordiniert.
 
Der '''Akronoische Gerichtshof''' wurde in San Davide-Stadt in den [[Vereinigte Staaten von Nordakronor]] eingerichtet, der '''Akronoische Gipfel''' befindet sich in Aramir ebenfalls in den VSN.
 
Der '''Akronoische Gerichtshof''' wurde in San Davide-Stadt in den [[Vereinigte Staaten von Nordakronor]] eingerichtet, der '''Akronoische Gipfel''' befindet sich in Aramir ebenfalls in den VSN.
Die '''Akronoische Zentralbank''' der '''[[Akronoischen Währungsunion]]''', welcher sechs der sieben STAVA-Staaten angehören befindet sich in Erilnia, VSN.
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Version vom 14. Mai 2019, 02:10 Uhr

Staatenverbund Akronor (STAVA)
STAVA.png
Gründung 18. Mai 2517
Hauptsitz Lenn, Königreich Groß-Lusslien
Generalsekretär Kommissionspräsident Ūzaj Īykt
Anzahl Mitgliedsstaaten 7
Amtssprachen Lussisch, Wotanisch, Davidisch, Ospori,

Revartisch, Dianisch, Torassisch

Der STAVA (Staatenverbund Akronor) ist eine internationale kontinentale Organisation und ein Verbund von mittlerweile sieben Mitgliedsstaaten. Außerhalb des Kontinents umfasst der Verbund auch einige Überseegebiete. Sie hat insgesamt mehr als 1 Milliarde Einwohner und gehört, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, zu den größten gemeinsamen Wirtschaftsräumen der Welt.

Die Organisation versteht sich nicht nur als Wirtschaftsgemeinschaft, sondern auch als Verteidigungsbündnis mit dem Ziel der Sicherung der kontinentalen Stabilität. Der Verbund geht auf den Vertrag des Staatenverbund Akronor zurück, welcher im Mai 2517 von den drei Gründungsnationen in Lenn unterschrieben wurde. Sitz des STAVA und des Kontinentalen Parlaments Akronor (KPA) ist Lenn im Königreich Groß-Lusslien. Jegliche gemeinsamen militärischen Operationen werden vom Militärischen Hauptquartier (MZA) in Bugovina in der Republik Ospor koordiniert. Der Akronoische Gerichtshof wurde in San Davide-Stadt in den Vereinigte Staaten von Nordakronor eingerichtet, der Akronoische Gipfel befindet sich in Aramir ebenfalls in den VSN. Die Akronoische Zentralbank der Akronoischen Währungsunion, welcher sechs der sieben STAVA-Staaten angehören befindet sich in Erilnia, VSN.

Karte mit den wichstigsten Städten des STAVA

Mitglieder

# Staat Flagge Hauptstadt Beitrittsdatum
1 Königreich Groß-Lusslien
FlagKGL.png
Lenn 18. Mai 2517 (Gründungsmitglied)
2 Ospor
FlaggeOspor.png
Bugovina 18. Mai 2517 (Gründungsmitglied)
3 Reichsrepublik Wotania
Wotania.png
Utgard 18. Mai 2517 (Gründungsmitglied)
4 Vereinigte Staaten von Nordakronor
Flagge VSN.png
San Davide-Stadt 27. Juli 2517 als San Davide

(27. August 2517 Beitritt der Revartischen Republik)

5 Dianische Zentralrepublik
Nationalflagge DZR.png
Altaan 22. Februar 2518
6 Republik Torassia
Flagge Torassia.png
Khazara 20. April 2518 (Beobachtendes Mitglied)

17. April 2519

7 Volksrepublik Grundistan
FlaggeGrundistan.png
Oberfurt 06. Juni 2518

Aufnahmebedingungen

Die Garyater Bedingungen (von der STAVA-Gipfelsitzung in Garyat am 09.09.2517 beschlossen) müssen von einem offiziellem Beitrittskandidaten erfüllt werden, um Vollmitglied im Staatenverbund Akronor zu werden.

Politische Kriterien

  • Anerkennung und Einhaltung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • institutionelle Stabilität
  • demokratische und rechtsstaatliche Ordnung
  • Wahrung der Menschenrechte, Abschaffung der Todesstrafe
  • Achtung und Schutz von Minderheiten

Wirtschaftliche Kriterien

  • eine funktionsfähige Marktwirtschaft
  • Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck des Binnenmarktes standhalten zu können
  • Offenheit der Märkte gegenüber dem Ausland

Akronoische Kriterien

  • Fähigkeit, sich die aus einer STAVA-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen

Sonstiges

Artikel 15, Paragraf §7 verbat den Mitgliedern des STAVA den Aufbau von Beziehungen zu Unrechtsstaaten. Er wurde im März 2519 mehrheitlich durch das Akronoische Parlament wieder abgeschafft.

Artikel 15, Paragraf §7: (1) Die Vollmitgliedschaft im Staatenverbund Akronor schließt den Aufbau von Beziehungen zu Staaten, die kein Rechtsstaat sind, aus. (2) Staaten, die die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht anerkennen oder gewährleisten können, sind nach der Auffassung des Staatenverbunds Akronor keine Rechtsstaaten

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