Staatskongress: Unterschied zwischen den Versionen

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| '''Nächste Wahl'''
 
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| 7. März 2521
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| '''[[Erkassien#Politische Parteien|Sitzverteilung]]'''<br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/>
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| '''Sitzverteilung'''<br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/><br/>
|'''Regierung''' (206)<br/>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #ecc606ff; padding-left: 0.4em;">[[Neue Liberale|NL]] (142)<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #d61c1cff; padding-left: 0.4em;">[[Sozialistische Partei|SP]] (64)<br>'''Tolerierung''' (99)<br/>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #0d9136ff; padding-left: 0.4em;">[[Neue Fortschrittspartei|NPR]] (99)<br>'''Opposition''' (154)<br/>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #fa3296ff; padding-left: 0.4em;">[[Partei der Arbeit|PO]] (14)<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #000000ff; padding-left: 0.4em;">[[Erkassische Partei|ÉP]] (97)<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #299ff7ff; padding-left: 0.4em;">[[Nationaler Widerstand|NR]] (32)<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #adadadff; padding-left: 0.4em;">Fraktionslos (11)
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|'''Regierung''' (253)
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #ecc606ff; padding-left: 0.4em;">[[Neue Liberale|NL]] (127)<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #d61c1cff; padding-left: 0.4em;">[[Sozialistische Partei|SP]] (126)<br>
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'''Opposition''' (206)<br/>
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&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #fa3296ff; padding-left: 0.4em;">[[Partei der Arbeit|PO]] (36)<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #0d9136ff; padding-left: 0.4em;">[[Neue Fortschrittspartei|NPR]] (29)<br> &nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #273F8Bff; padding-left: 0.4em;">[[Die Demokraten|D]] (29)<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #000000ff; padding-left: 0.4em;">[[Erkassische Partei|ÉP]] (87)<br>&nbsp;&nbsp;&nbsp;<span style="border-left: 1.2em solid; border-left-color: #299ff7ff; padding-left: 0.4em;">[[Nationale Sammlungsbewegung|NE]] (25)<br>
 
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Der '''Staatskongress der Erkassischen Republik''' (erkassisch ''Statispasedno v'Érkasjo Republíka'') ist das [[Erkassien|erkassische]] Parlament und neben dem [[Präfekturrat]] eines der beiden Legislativorgane des Landes. Insgesamt zählt er 459 Sitze, die in der Regel alle 3 Jahre durch eine freie, gleiche und geheime Wahl neu besetzt werden. Sitz und regulärer Tagungsort ist das Neue Regierungshaus in der [[Luzímbora]]er Neustadt. Aufgrund der Tatsache, dass die Staatskongresswahl eine Verhältniswahl ohne Direktmandate ist, entfallen Überhang- und Ausgleichsmandate und die vorgesehene Mitgliederzahl von 459 wird nie überschritten.
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Der '''Staatskongress der Erkassischen Republik''' (erkassisch ''Statispasedno v'Érkasjo Republíka'', in der Öffentlichkeitsarbeit einfach ''Der Staatskongress'' ''(De Statispasedno)'' genannt) ist das [[Erkassien|erkassische]] Parlament und neben dem [[Fejestatsrat]] eins der beiden Legislativorgane des Landes. Der Kongress besteht aus 459 Abgeordneten, die auf 3 Jahre gewählt werden. Sitz und regulärer Tagungsort ist das Neue Regierungshaus in der [[Luzímbora]]er Neustadt. Da die Staatskongresswahl eine Verhältniswahl ohne Direktmandate ist, sind Phänomene wie Überhangmandate nicht möglich, weswegen die vorgesehene Sitzzahl nie überschritten wird.
  
Obwohl Präfekturrat und Staatskongress de facto wie Ober- und Unterhaus eines Zweikammerparlaments arbeiten, sieht die erkassische Verfassung sie nicht als Teile eines aus zwei Kammern bestehenden Parlaments, sondern als selbständige, separate Organe der Legislative an, wobei einzig und allein dem Staatskongress die Bezeichnung „Parlament“ zusteht.
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Obwohl Fejestatsrat und Staatskongress de facto wie Ober- und Unterhaus eines Zweikammerparlaments arbeiten, sieht die erkassische Verfassung sie als selbständige, von einander unabhängige Organe der Legislative, wobei einzig und allein dem Staatskongress die Bezeichnung „Parlament“ zusteht. Eine gemeinsame Institution, unter der Rat und Kongress zusammengefasst sind (wie z.B. in [[Parlament (Lusslien)|Lusslien]]), gibt es nicht.
  
Neben der Gesetzgebungsfunktion obliegt dem Staatskongress ebenfalls die Aufgabe, mit absoluter Mehrheit den Regierungspräsidenten − den erkassischen Regierungschef − zu wählen, welcher gemeinsam mit den von ihm ernannten Ministern die Staatsregierung bildet. Seit Ende November 2520 besteht eine Minderheitsregierung aus den linksliberalen [[Erkassien#Politische Parteien|Neuen Liberalen]] (NL) und der sozialdemokratischen [[Erkassien#Politische Parteien|Sozialistischen Partei]] (SP). Diese ersetzte die 2518 bis Ende 2520 bestehende Mehrheitsregierung aus NL und der zentristischen [[Erkassien#Politische Parteien|Neuen Fortschrittspartei]] (NPR), welche aufgrund von starken Meinungsverschiedenheiten über Staatshaushalt und STAVA-Politik zerbrochen ist.
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Neben der Gesetzgebungsfunktion obliegt dem Staatskongress ebenfalls die Aufgabe, mit absoluter Mehrheit den Regierungspräsidenten − den erkassischen Regierungschef − zu wählen, welcher gemeinsam mit den von ihm ernannten Ministern die Staatsregierung bildet.
  
 
== Wahlsystem ==
 
== Wahlsystem ==
Die Sitze im Staatskongress sind laut dem ''Staatskongresswahlgesetz'' auf eine Zahl von 459 festgelegt, die nie überschritten wird. Eine Veränderung der Sitzzahl ist nur durch Änderung des Wahlgesetzes möglich. Die Länge einer Legislaturperiode ist auf 3 Jahre festgelegt. Damit wird der Staatskongress in der Regel (insofern keine Neuwahlen notwendig werden) alle 3 Jahre neu gewählt.
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Die Anzahl der Sitze im Staatskongress ist laut dem ''Staatskongresswahlgesetz'' auf die Zahl 459 festgelegt. Eine Veränderung der Sitzzahl ist nur durch Änderung des Wahlgesetzes möglich. Die Länge einer Legislaturperiode ist grundsätzlich auf 3 Jahre festgelegt. Damit wird der Staatskongress insofern keine Neuwahlen notwendig werden alle 3 Jahre neu gewählt.
  
Bei der Staatskongresswahl kommt dabei ein Verhältniswahlrecht mit offenen Wahllisten zur Anwendung, wobei die Parteien in den Präfekturen Listen mit ihren Kandidaten zur Wahl aufstellen. Hierbei muss eine Partei in jeder Präfektur eine andere Liste aufgestellt haben. Parteilose Kandidaten können sich dabei auch in sogenannten ''parteiungebundenen Listen'' gemeinsam aufstellen, um auch ohne Gründung einer eigenen Partei zur Wahl antreten zu können. Dies ist jedoch eher selten von Erfolg gekrönt.
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Bei der Staatskongresswahl kommt ein Verhältniswahlrecht mit offenen Wahllisten zur Anwendung, wobei die Parteien je Fejestat eine Kandidatenliste aufstellen. Parteilose Kandidaten können sich dabei auch in ''Nicht-Partei-Wahllisten'' gemeinsam aufstellen, um auch ohne Parteizugehörigkeit zur Wahl antreten zu können. Nicht-Partei-Wahllisten erzielen jedoch selten Erfolge an der Wahlurne.
  
Der Wähler erhält auf seinem Stimmzettel 3 Stimmen, die er nach Belieben auf die aufgestellten Kandidaten in den Listen verteilen kann. Dabei kann er beispielsweise auch alle 3 Kreuze bei demselben Kandidaten oder jedes Kreuz bei einem anderen Kandidaten setzen. Die Kreuze müssen auch nicht innerhalb einer Liste bleiben, sondern können frei verteilt werden. Mit seinen Stimmen nimmt der Wähler auch Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb einer Liste, diese richtet sich nach der Anzahl Stimmen für die Kandidaten.
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Der Wählende kann auf seinem Stimmzettel drei Stimmen abgeben, die er nach Belieben auf die Listenkandidaten verteilen kann. Sowohl demselben Kandidaten alle drei Stimmen als auch jede Stimme jemand anderem geben ist möglich, auch aus unterschiedlichen Parteilisten.
  
Die Verteilung der Sitze im Staatskongress richtet sich nach dem prozentualen Anteil einer Partei oder parteiungebundenen Liste an der staatsweiten Gesamtstimmzahl. Hierbei gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Die Besetzung der errungenen Sitze muss hierbei proportional nach Herkunft der Stimmen geschehen. Wenn eine Partei also beispielhaft 30 Prozent ihrer Stimmen aus Präfektur A erhalten hat, muss sie auch 30 Prozent ihrer gewonnenen Sitze mit Kandidaten aus Präfektur A (in Reihenfolge der Parteiliste) füllen.
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Die letztendliche Verteilung der Sitze im Staatskongress richtet sich nach dem prozentualen Stimmanteil der Parteien. Hierbei gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Die Besetzung der errungenen Sitze erfolgt proportional nach Herkunft der Stimmen auf Fejestatsebene. Wenn eine Partei z.B. 30 Prozent all ihrer Stimmen aus Fejestat A erhalten hat, muss sie auch 30 Prozent ihrer gewonnenen Sitze der Reihe nach mit Kandidaten aus der Liste von Fejestat A besetzen. Die Rangfolge, in der Kandidaten von der Fejestatsliste die gewonnen Sitze ihrer Partei auffüllen bestimmt sich nach ihrem jeweiligen Wahlergebnis.
 
 
== Zusammensetzung ==
 
  
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== Aktuelle Zusammensetzung ==
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Der aktuelle Staatskongress setzt sich wie folgt zusammen:<br/><small>(Hervorgehobene sind Regierungsparteien)</small>
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| Konservatismus, <br/>Wirtschaftsliberalismus
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| Makseméljan Rumelín
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|[[Datei:NELogo.png|40px|center]]
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| Nazjonáljo Eziwól-Demesc <br/>''Nationale Sammlungsbewegung''
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| Rechtsnationalismus, <br/>Nationalkonservatismus
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| Karol Rejko
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[[Kategorie:Parlament]]
 
[[Kategorie:Parlament]]

Aktuelle Version vom 8. Dezember 2023, 12:38 Uhr

Statispasedno v'Érkasjo Republíka
Staatskongress der Erkassischen Republik

StKonErkLogo.png

Basisdaten
Sitz Neues Regierungshaus, Luzímbora
Wahlsystem Offene Listenwahl (Verhältniswahl)
Legislaturperiode 3 Jahre
Abgeordnete 459
Aktuelle Sitzverteilung
Letzte Wahl 7. März 2521
Nächste Wahl 16. August 2524
Vorsitz Staatskongresspräsidentin
Melanej Kerépasz

Kongress2521.png

Sitzverteilung








Regierung (253)

   NL (127)
   SP (126)
Opposition (206)
   PO (36)
   NPR (29)
   D (29)
   ÉP (87)
   NE (25)

Der Staatskongress der Erkassischen Republik (erkassisch Statispasedno v'Érkasjo Republíka, in der Öffentlichkeitsarbeit einfach Der Staatskongress (De Statispasedno) genannt) ist das erkassische Parlament und neben dem Fejestatsrat eins der beiden Legislativorgane des Landes. Der Kongress besteht aus 459 Abgeordneten, die auf 3 Jahre gewählt werden. Sitz und regulärer Tagungsort ist das Neue Regierungshaus in der Luzímboraer Neustadt. Da die Staatskongresswahl eine Verhältniswahl ohne Direktmandate ist, sind Phänomene wie Überhangmandate nicht möglich, weswegen die vorgesehene Sitzzahl nie überschritten wird.

Obwohl Fejestatsrat und Staatskongress de facto wie Ober- und Unterhaus eines Zweikammerparlaments arbeiten, sieht die erkassische Verfassung sie als selbständige, von einander unabhängige Organe der Legislative, wobei einzig und allein dem Staatskongress die Bezeichnung „Parlament“ zusteht. Eine gemeinsame Institution, unter der Rat und Kongress zusammengefasst sind (wie z.B. in Lusslien), gibt es nicht.

Neben der Gesetzgebungsfunktion obliegt dem Staatskongress ebenfalls die Aufgabe, mit absoluter Mehrheit den Regierungspräsidenten − den erkassischen Regierungschef − zu wählen, welcher gemeinsam mit den von ihm ernannten Ministern die Staatsregierung bildet.

Wahlsystem

Die Anzahl der Sitze im Staatskongress ist laut dem Staatskongresswahlgesetz auf die Zahl 459 festgelegt. Eine Veränderung der Sitzzahl ist nur durch Änderung des Wahlgesetzes möglich. Die Länge einer Legislaturperiode ist grundsätzlich auf 3 Jahre festgelegt. Damit wird der Staatskongress – insofern keine Neuwahlen notwendig werden – alle 3 Jahre neu gewählt.

Bei der Staatskongresswahl kommt ein Verhältniswahlrecht mit offenen Wahllisten zur Anwendung, wobei die Parteien je Fejestat eine Kandidatenliste aufstellen. Parteilose Kandidaten können sich dabei auch in Nicht-Partei-Wahllisten gemeinsam aufstellen, um auch ohne Parteizugehörigkeit zur Wahl antreten zu können. Nicht-Partei-Wahllisten erzielen jedoch selten Erfolge an der Wahlurne.

Der Wählende kann auf seinem Stimmzettel drei Stimmen abgeben, die er nach Belieben auf die Listenkandidaten verteilen kann. Sowohl demselben Kandidaten alle drei Stimmen als auch jede Stimme jemand anderem geben ist möglich, auch aus unterschiedlichen Parteilisten.

Die letztendliche Verteilung der Sitze im Staatskongress richtet sich nach dem prozentualen Stimmanteil der Parteien. Hierbei gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Die Besetzung der errungenen Sitze erfolgt proportional nach Herkunft der Stimmen auf Fejestatsebene. Wenn eine Partei z.B. 30 Prozent all ihrer Stimmen aus Fejestat A erhalten hat, muss sie auch 30 Prozent ihrer gewonnenen Sitze der Reihe nach mit Kandidaten aus der Liste von Fejestat A besetzen. Die Rangfolge, in der Kandidaten von der Fejestatsliste die gewonnen Sitze ihrer Partei auffüllen bestimmt sich nach ihrem jeweiligen Wahlergebnis.

Aktuelle Zusammensetzung

Der aktuelle Staatskongress setzt sich wie folgt zusammen:
(Hervorgehobene sind Regierungsparteien)

Fraktion Ausrichtung Vorsitz Sitze
PoLogo.png
Partja v'Obrácze
Partei der Arbeit
Sozialismus,
Narodismus
Janusz Kolobric 36
SoLogo.png
Sózjalistjo Partja
Sozialistische Partei
Sozialdemokratie,
Torunismus
Elejna Prosany 126
NlLogo.png
Nówo Léberaluj
Neue Liberale
Sozialliberalismus,
Progressivismus
Mirejam Lobószazy 127
NprLogo.png
Nówo Partja vy Ruwószy
Neue Fortschrittspartei
Politische Mitte,
Klassischer Liberalismus
Paul Scheldenboor 29
DLogo.png
De Demekrátuj
Die Demokraten
Liberalkonservatismus,
Wirtschaftsliberalismus
Kris Rejduna 29
EpLogo.png
Érkasjo Partja
Erkassische Partei
Konservatismus,
Wirtschaftsliberalismus
Makseméljan Rumelín 87
NELogo.png
Nazjonáljo Eziwól-Demesc
Nationale Sammlungsbewegung
Rechtsnationalismus,
Nationalkonservatismus
Karol Rejko 25