Staatskongress

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Statispasedno v'Érkasjo Republíka
Staatskongress der Erkassischen Republik

StKonErkLogo.png

Basisdaten
Sitz Neues Regierungshaus, Luzímbora
Wahlsystem Offene Listenwahl (Verhältniswahl)
Legislaturperiode 3 Jahre
Abgeordnete 459
Aktuelle Sitzverteilung
Letzte Wahl 21. Juli 2518
Nächste Wahl 7. März 2521
Vorsitz Staatskongresspräsidentin
Melanej Kerépasz

Kongress2518.png

Sitzverteilung








Regierung (206)
   NL (142)
   SP (64)
Tolerierung (99)
   NPR (99)
Opposition (154)
   PO (14)
   ÉP (97)
   NR (32)
   Fraktionslos (11)

Der Staatskongress der Erkassischen Republik (erkassisch Statispasedno v'Érkasjo Republíka) ist das erkassische Parlament und neben dem Präfekturrat eines der beiden Legislativorgane des Landes. Insgesamt zählt er 459 Sitze, die in der Regel alle 3 Jahre durch eine freie, gleiche und geheime Wahl neu besetzt werden. Sitz und regulärer Tagungsort ist das Neue Regierungshaus in der Luzímboraer Neustadt. Aufgrund der Tatsache, dass die Staatskongresswahl eine Verhältniswahl ohne Direktmandate ist, entfallen Überhang- und Ausgleichsmandate und die vorgesehene Mitgliederzahl von 459 wird nie überschritten.

Obwohl Präfekturrat und Staatskongress de facto wie Ober- und Unterhaus eines Zweikammerparlaments arbeiten, sieht die erkassische Verfassung sie nicht als Teile eines aus zwei Kammern bestehenden Parlaments, sondern als selbständige, separate Organe der Legislative an, wobei einzig und allein dem Staatskongress die Bezeichnung „Parlament“ zusteht.

Neben der Gesetzgebungsfunktion obliegt dem Staatskongress ebenfalls die Aufgabe, mit absoluter Mehrheit den Regierungspräsidenten − den erkassischen Regierungschef − zu wählen, welcher gemeinsam mit den von ihm ernannten Ministern die Staatsregierung bildet. Seit Ende November 2520 besteht eine Minderheitsregierung aus den linksliberalen Neuen Liberalen (NL) und der sozialdemokratischen Sozialistischen Partei (SP). Diese ersetzte die 2518 bis Ende 2520 bestehende Mehrheitsregierung aus NL und der zentristischen Neuen Fortschrittspartei (NPR), welche aufgrund von starken Meinungsverschiedenheiten über Staatshaushalt und STAVA-Politik zerbrochen ist.

Wahlsystem

Die Sitze im Staatskongress sind laut dem Staatskongresswahlgesetz auf eine Zahl von 459 festgelegt, die nie überschritten wird. Eine Veränderung der Sitzzahl ist nur durch Änderung des Wahlgesetzes möglich. Die Länge einer Legislaturperiode ist auf 3 Jahre festgelegt. Damit wird der Staatskongress in der Regel (insofern keine Neuwahlen notwendig werden) alle 3 Jahre neu gewählt.

Bei der Staatskongresswahl kommt dabei ein Verhältniswahlrecht mit offenen Wahllisten zur Anwendung, wobei die Parteien in den Präfekturen Listen mit ihren Kandidaten zur Wahl aufstellen. Hierbei muss eine Partei in jeder Präfektur eine andere Liste aufgestellt haben. Parteilose Kandidaten können sich dabei auch in sogenannten parteiungebundenen Listen gemeinsam aufstellen, um auch ohne Gründung einer eigenen Partei zur Wahl antreten zu können. Dies ist jedoch eher selten von Erfolg gekrönt.

Der Wähler erhält auf seinem Stimmzettel 3 Stimmen, die er nach Belieben auf die aufgestellten Kandidaten in den Listen verteilen kann. Dabei kann er beispielsweise auch alle 3 Kreuze bei demselben Kandidaten oder jedes Kreuz bei einem anderen Kandidaten setzen. Die Kreuze müssen auch nicht innerhalb einer Liste bleiben, sondern können frei verteilt werden. Mit seinen Stimmen nimmt der Wähler auch Einfluss auf die Reihenfolge der Kandidaten innerhalb einer Liste, diese richtet sich nach der Anzahl Stimmen für die Kandidaten.

Die Verteilung der Sitze im Staatskongress richtet sich nach dem prozentualen Anteil einer Partei oder parteiungebundenen Liste an der staatsweiten Gesamtstimmzahl. Hierbei gilt eine Sperrklausel von fünf Prozent. Die Besetzung der errungenen Sitze muss hierbei proportional nach Herkunft der Stimmen geschehen. Wenn eine Partei also beispielhaft 30 Prozent ihrer Stimmen aus Präfektur A erhalten hat, muss sie auch 30 Prozent ihrer gewonnenen Sitze mit Kandidaten aus Präfektur A (in Reihenfolge der Parteiliste) füllen.

Zusammensetzung