Unionsorgan: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Verfassungsorgan''' wird im taylonirschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichte in der [[Unionsverfassung]] festgeschrieben sind.
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'''Unionsorgan''' bzw, eigentlich '''Verfassungsorgan der Union''' wird im taylonirschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichte in der [[Unionsverfassung]] festgeschrieben sind.
  
 
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Die Vorsitzenden der Oberen Unionsorgane werden '''Obere Organwalter''' genannt. Entgegen der Verfassungsnorm wird in der Verfassungsrealität der [[Unionspräsident]] und nicht der [[Unionsherzog]] als Vorsitzender der Unionsregierung und somit als Oberer Organwalter gesehen, auch weil der Unionsherzog selbst ein Oberes Unionsorgan und Oberer Organwalter in einem ist. Das Unionsvolk ist ebenso Oberstes Unionsorgan und Oberster Organwalter in einem.
  
 
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# das Bezirksverfassungsgericht
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Aktuelle Version vom 26. Februar 2020, 21:24 Uhr

Unionsorgan bzw, eigentlich Verfassungsorgan der Union wird im taylonirschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichte in der Unionsverfassung festgeschrieben sind.

Verfassungsorgane der Union

Oberstes Unionsorgan

Laut Unionsverfassung ist das Unionsvolk das Oberste Unionsorgan, von welchem alle Staatsgewalt ausgeht.

Obere Unionsorgane

Die fünf Oberen Unionsorgane sind:

  1. der Unionsrat,
  2. die Unionskammer,
  3. der Unionsherzog,
  4. die Unionsregierung und
  5. das Unionsverfassungsgericht

Organwalter

Die Vorsitzenden der Oberen Unionsorgane werden Obere Organwalter genannt. Entgegen der Verfassungsnorm wird in der Verfassungsrealität der Unionspräsident und nicht der Unionsherzog als Vorsitzender der Unionsregierung und somit als Oberer Organwalter gesehen, auch weil der Unionsherzog selbst ein Oberes Unionsorgan und Oberer Organwalter in einem ist. Das Unionsvolk ist ebenso Oberstes Unionsorgan und Oberster Organwalter in einem.

Niedere Unionsorgane

Die zwei Niederen Unionsorgane sind:

  1. die Unionsversammlung und
  2. der Unionskronrat

Organwalter

Die Vorsitzenden der Niederen Unionsorgane werden Niedere Organwalter genannt.

Verfassungsorgane der Unionsbezirke

Verfassungsorgane der Unionsbezirke sind:

  1. das Bezirksparlament (unterschiedlich genannt),
  2. der Bezirksherzog,
  3. die Bezirksregierung und
  4. das Bezirksverfassungsgericht (unterschiedlich genannt)