Vertrag von Narolava: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ultos
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Vertrag von Narolava''' (offiziell ''Vertrag von Narolava zur Änderung der Kompetenzen und der Sitzzuteilung des Akronoischen Parlaments'') ist ein vö…“)
 
(Artikel 1)
Zeile 4: Zeile 4:
 
===Artikel 1===
 
===Artikel 1===
 
(1)  Das Akronoische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.  
 
(1)  Das Akronoische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.  
 +
 
(2) Das Akronoische Parlament setzt sich aus Vertretern der Verbundsbürgerinnen und Verbundsbürger zusammen, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für 6 Monate gewählt werden.  
 
(2) Das Akronoische Parlament setzt sich aus Vertretern der Verbundsbürgerinnen und Verbundsbürger zusammen, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für 6 Monate gewählt werden.  
 +
 
(3) Die Mitgliederanzahl des Akronoischen Parlaments darf 700 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten.  
 
(3) Die Mitgliederanzahl des Akronoischen Parlaments darf 700 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten.  
 +
 
(4) Die Bürgerinnen und Bürger sind im Akronoischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit fünf Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 180 Sitze.  
 
(4) Die Bürgerinnen und Bürger sind im Akronoischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit fünf Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 180 Sitze.  
 +
 
(5) Das Akronoische Parlament wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium.
 
(5) Das Akronoische Parlament wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium.

Version vom 19. Oktober 2019, 20:16 Uhr

Der Vertrag von Narolava (offiziell Vertrag von Narolava zur Änderung der Kompetenzen und der Sitzzuteilung des Akronoischen Parlaments) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den damals 7 Mitgliedstaaten des Staatenverbund Akronor.

Vertragstext

Artikel 1

(1) Das Akronoische Parlament wird gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig und übt gemeinsam mit ihm die Haushaltsbefugnisse aus. Es erfüllt Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge. Es wählt den Präsidenten der Kommission.

(2) Das Akronoische Parlament setzt sich aus Vertretern der Verbundsbürgerinnen und Verbundsbürger zusammen, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl für 6 Monate gewählt werden.

(3) Die Mitgliederanzahl des Akronoischen Parlaments darf 700 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten.

(4) Die Bürgerinnen und Bürger sind im Akronoischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit fünf Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Kein Mitgliedstaat erhält mehr als 180 Sitze.

(5) Das Akronoische Parlament wählt aus seiner Mitte seinen Präsidenten und sein Präsidium.