Kurfürst: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Kurfürsten bezeichnet man in der UAF die auf Unionsparteitagen von den Regionaldelegierten per Akklamtion in das Präsidium gewählten Vertreter der Parteigliederungen der jeweiligen Parteien.
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Als Kurfürsten bezeichnet man in der UAF die auf Unionsparteitagen von den Regionaldelegierten per Akklamation in das Präsidium gewählten Vertreter der Parteigliederungen der jeweiligen Parteien.

Version vom 12. April 2022, 10:54 Uhr

Als Kurfürsten bezeichnet man in der UAF die auf Unionsparteitagen von den Regionaldelegierten per Akklamation in das Präsidium gewählten Vertreter der Parteigliederungen der jeweiligen Parteien.