Unionsorgan: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. Dezember 2019, 13:06 Uhr

Verfassungsorgan wird im taylonirschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichte in der Unionsverfassung festgeschrieben sind.

Verfassungsorgane der Union

Oberstes Unionsorgan

Laut Unionsverfassung ist das Unionsvolk das oberste Unionsorgan, von welchem alle Staatsgewalt ausgeht.

Obere Unionsorgane

Die fünf oberen Unionsorgane sind:

  1. der Unionsrat,
  2. die Unionskammer,
  3. der Unionsherzog,
  4. die Unionsregierung und
  5. das Unionsverfassungsgericht

Die oberen Unionsorgane haben besondere Vorrechte und Privilegien:

  • wird ergänzt

Niedere Uninsorgane

Die zwei niederen Unionsorgane sind:

  1. die Unionsversammlung und
  2. der Unionskronrat

Die niederen Unionsorgane besitzen weniger Vorrechte als die oberen Unionsorgane:

  • wird ergänzt

Verfassungsorgane der Unionsbezirke

Verfassungsorgane der Unionsbezirke sind:

  1. das Bezirksparlament,
  2. der Bezirksherzog,
  3. die Bezirksregierung und
  4. das Bezirksverfassungsgericht