Kalatium: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Kalatium''' als zweite Kammer der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten". | Das '''Kalatium''' als zweite Kammer der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten". | ||
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− | + | Das Kalatium ist an wichtigen unionspolitischen Entscheidungen beteiligt. Wenn im Ablatium ein Gesetz beschlossen wird, kann das Kalatium ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen. | |
+ | Etwa einmal im Monat treffen sich die Mitglieder des Kalatiums, um über neue Gesetze abzustimmen. Zudem überlegen die Mitglieder gemeinsam auch, ob es neue Gesetze braucht, oder bestehende Gesetze überarbeitet oder verbessert werden müssen. | ||
− | + | '''Zusammensetzung des Kalatiums''' | |
− | + | Die politischen Vertreter der 7 Unionsstaaten bilden das Kalatium. Dieses hat 77 Mitglieder. Jeder Unionsstaat hat elf Mitglieder im Kalatium. Die Vertreter der Unionsstaaten im Kalatium sind Mitglieder der jeweiligen Unionsstaatenregierung. | |
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+ | '''Präsident bzw. Präsidentin des Kalatiums''' | ||
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+ | Der Präsident bzw. die Präsidentin des Kalatiums wird jeweils für ein halbes Jahr gewählt. Er oder sie ist Vertreter bzw. Vertreterin des Begam bzw. der Begum. | ||
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Aktuelle Version vom 10. September 2024, 10:05 Uhr
Das Kalatium als zweite Kammer der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten".
Aufgaben des Kalatiums
Das Kalatium ist an wichtigen unionspolitischen Entscheidungen beteiligt. Wenn im Ablatium ein Gesetz beschlossen wird, kann das Kalatium ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen. Etwa einmal im Monat treffen sich die Mitglieder des Kalatiums, um über neue Gesetze abzustimmen. Zudem überlegen die Mitglieder gemeinsam auch, ob es neue Gesetze braucht, oder bestehende Gesetze überarbeitet oder verbessert werden müssen.
Zusammensetzung des Kalatiums
Die politischen Vertreter der 7 Unionsstaaten bilden das Kalatium. Dieses hat 77 Mitglieder. Jeder Unionsstaat hat elf Mitglieder im Kalatium. Die Vertreter der Unionsstaaten im Kalatium sind Mitglieder der jeweiligen Unionsstaatenregierung.
Präsident bzw. Präsidentin des Kalatiums
Der Präsident bzw. die Präsidentin des Kalatiums wird jeweils für ein halbes Jahr gewählt. Er oder sie ist Vertreter bzw. Vertreterin des Begam bzw. der Begum.