Kalatium: Unterschied zwischen den Versionen

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(Begriffsbestimmung der zweiten UAF-Kammer)
 
 
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Das '''Kalatium''' als zweite Kammer der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten".  
 
Das '''Kalatium''' als zweite Kammer der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten".  
  
Gemäß Verfassung der UAF hat jeder Unionsstaat mindestens fünf Stimmen. Unionsstaaten mit bis zu zehn Millionen Einwohnern haben fünf, Länder mit bis zu zwanzig Millionen Einwohnern sieben, Unionsstaaten mit mehr als zwanzig Millionen Einwohnern neun Stimmen.
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'''Aufgaben des Kalatiums'''
  
[[Ancalim]] und [[Feanaro]] entsenden neun Mitglieder. [[Amranien]] und [[Forn-Vespera]] entsenden sieben Mitglieder. [[Korangar]], [[Mi Wath]] und [[Forn-Karpat]] entsenden fünf Mitglieder.
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Das Kalatium ist an wichtigen unionspolitischen Entscheidungen beteiligt. Wenn im Ablatium ein Gesetz beschlossen wird, kann das Kalatium ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen.
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Etwa einmal im Monat treffen sich die Mitglieder des Kalatiums, um über neue Gesetze abzustimmen. Zudem überlegen die Mitglieder gemeinsam auch, ob es neue Gesetze braucht, oder bestehende Gesetze überarbeitet oder verbessert werden müssen.
  
Insgesamt hat das Kalatium 47 Stimmen und demzufolge 47 ordentliche Mitglieder, denn jeder Unionsstaat kann nur so viele ordentliche Mitglieder für das Kalatium benennen, wie es dort Stimmen hat. Diese Benennung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 24 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 32 Stimmen aus.
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'''Zusammensetzung des Kalatiums'''
  
Nach einer Unionsstaatswahl muss das neu gewählte Ablatium seine Mitglieder für das Kalatium neu benennen. Die Zusammensetzung des Kalatiums ändert sich also erst, wenn das neue Ablatium erstmals zusammengetreten und vereidigt ist. Bis dahin geben Mitglieder des alten Ablatiums die Stimmen des Unionsstaates im Kalatium ab.  
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Die politischen Vertreter der 7 Unionsstaaten bilden das Kalatium. Dieses hat 77 Mitglieder. Jeder Unionsstaat hat elf Mitglieder im Kalatium. Die Vertreter der Unionsstaaten im Kalatium sind Mitglieder der jeweiligen Unionsstaatenregierung.
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'''Präsident bzw. Präsidentin des Kalatiums'''
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Der Präsident bzw. die Präsidentin des Kalatiums wird jeweils für ein halbes Jahr gewählt. Er oder sie ist Vertreter bzw. Vertreterin des Begam bzw. der Begum.
  
 
[[Kategorie:Ancalim-Feanaro]]
 
[[Kategorie:Ancalim-Feanaro]]

Aktuelle Version vom 10. September 2024, 10:05 Uhr

Das Kalatium als zweite Kammer der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten".

Aufgaben des Kalatiums

Das Kalatium ist an wichtigen unionspolitischen Entscheidungen beteiligt. Wenn im Ablatium ein Gesetz beschlossen wird, kann das Kalatium ihm zustimmen, es ablehnen oder Einspruch einlegen. Etwa einmal im Monat treffen sich die Mitglieder des Kalatiums, um über neue Gesetze abzustimmen. Zudem überlegen die Mitglieder gemeinsam auch, ob es neue Gesetze braucht, oder bestehende Gesetze überarbeitet oder verbessert werden müssen.

Zusammensetzung des Kalatiums

Die politischen Vertreter der 7 Unionsstaaten bilden das Kalatium. Dieses hat 77 Mitglieder. Jeder Unionsstaat hat elf Mitglieder im Kalatium. Die Vertreter der Unionsstaaten im Kalatium sind Mitglieder der jeweiligen Unionsstaatenregierung.

Präsident bzw. Präsidentin des Kalatiums

Der Präsident bzw. die Präsidentin des Kalatiums wird jeweils für ein halbes Jahr gewählt. Er oder sie ist Vertreter bzw. Vertreterin des Begam bzw. der Begum.