Kalatium: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ultos
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K
Zeile 1: Zeile 1:
 
Das '''Kalatium''' als zweite Kammer der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten".  
 
Das '''Kalatium''' als zweite Kammer der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten".  
  
Gemäß Verfassung der UAF hat jeder Unionsstaat mindestens fünf Stimmen. Unionsstaaten mit bis zu zehn Millionen Einwohnern haben fünf, Länder mit bis zu zwanzig Millionen Einwohnern sieben, Unionsstaaten mit mehr als zwanzig Millionen Einwohnern neun Stimmen.  
+
Gemäß Verfassung der UAF hat jeder Unionsstaat fünf Stimmen.  
  
[[Ancalim]] und [[Feanaro]] entsenden neun Mitglieder (Kalaten). [[Amranien]] und [[Forn-Vespera]] entsenden sieben Mitglieder. [[Korangar]], [[Mi Wath]] und [[Forn-Karpat]] entsenden fünf Mitglieder.
+
Insgesamt hat das Kalatium 35 Stimmen und demzufolge 35 ordentliche Mitglieder, denn jeder Unionsstaat kann nur so viele ordentliche Mitglieder für das Kalatium benennen, wie es dort Stimmen hat. Diese Benennung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 18 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 24 Stimmen aus.  
 
 
Insgesamt hat das Kalatium 47 Stimmen und demzufolge 47 ordentliche Mitglieder, denn jeder Unionsstaat kann nur so viele ordentliche Mitglieder für das Kalatium benennen, wie es dort Stimmen hat. Diese Benennung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 24 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 32 Stimmen aus.  
 
  
 
Das Kalatium der UAF wird zeitgleich mit dem Ablatium der UAF gewählt.
 
Das Kalatium der UAF wird zeitgleich mit dem Ablatium der UAF gewählt.
  
 
[[Kategorie:Ancalim-Feanaro]]
 
[[Kategorie:Ancalim-Feanaro]]

Version vom 23. Februar 2024, 21:47 Uhr

Das Kalatium als zweite Kammer der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten".

Gemäß Verfassung der UAF hat jeder Unionsstaat fünf Stimmen.

Insgesamt hat das Kalatium 35 Stimmen und demzufolge 35 ordentliche Mitglieder, denn jeder Unionsstaat kann nur so viele ordentliche Mitglieder für das Kalatium benennen, wie es dort Stimmen hat. Diese Benennung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 18 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 24 Stimmen aus.

Das Kalatium der UAF wird zeitgleich mit dem Ablatium der UAF gewählt.