Kalatium: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. Februar 2024, 21:47 Uhr
Das Kalatium als zweite Kammer der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten".
Gemäß Verfassung der UAF hat jeder Unionsstaat fünf Stimmen.
Insgesamt hat das Kalatium 35 Stimmen und demzufolge 35 ordentliche Mitglieder, denn jeder Unionsstaat kann nur so viele ordentliche Mitglieder für das Kalatium benennen, wie es dort Stimmen hat. Diese Benennung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 18 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 24 Stimmen aus.
Das Kalatium der UAF wird zeitgleich mit dem Ablatium der UAF gewählt.