Unionsorgan
Unionsorgan bzw, eigentlich Verfassungsorgan der Union wird im taylonirschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichte in der Unionsverfassung festgeschrieben sind.
Inhaltsverzeichnis
Verfassungsorgane der Union
Oberstes Unionsorgan
Laut Unionsverfassung ist das Unionsvolk das Oberste Unionsorgan, von welchem alle Staatsgewalt ausgeht.
Obere Unionsorgane
Die fünf Oberen Unionsorgane sind:
- der Unionsrat,
- die Unionskammer,
- der Unionsherzog,
- die Unionsregierung und
- das Unionsverfassungsgericht
Organwalter
Die Vorsitzenden der Oberen Unionsorgane werden Obere Organwalter genannt. Entgegen der Verfassungsnorm wird in der Verfassungsrealität der Unionspräsident und nicht der Unionsherzog als Vorsitzender der Unionsregierung und somit als Oberer Organwalter gesehen, auch weil der Unionsherzog selbst ein Oberes Unionsorgan und Oberer Organwalter in einem ist. Das Unionsvolk ist ebenso Oberstes Unionsorgan und Oberster Organwalter in einem.
Niedere Unionsorgane
Die zwei Niederen Unionsorgane sind:
- die Unionsversammlung und
- der Unionskronrat
Organwalter
Die Vorsitzenden der Niederen Unionsorgane werden Niedere Organwalter genannt.
Verfassungsorgane der Unionsbezirke
Verfassungsorgane der Unionsbezirke sind:
- das Bezirksparlament (unterschiedlich genannt),
- der Bezirksherzog,
- die Bezirksregierung und
- das Bezirksverfassungsgericht (unterschiedlich genannt)