Unionsorgan

Aus Ultos
Version vom 31. Dezember 2019, 12:59 Uhr von Unionsherzogtum Taylon (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Verfassungsorgan''' wird im taylonirschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichte in der Unionsverfassung festgeschriebe…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Verfassungsorgan wird im taylonirschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichte in der Unionsverfassung festgeschrieben sind.

Verfassungsorgane der Union

Oberstes Unionsorgan

Laut Unionsverfassung ist das Unionsvolk das oberste Unionsorgan, von welchem alle Staatsgewalt ausgeht.

Obere Unionsorgane

Die fünf oberen Unionsorgane sind:

  1. der Unionsrat
  2. die Unionskammer
  3. der Unionsherzog
  4. die Unionsregierung
  5. das Unionsverfassungsgericht

Niedere Uninsorgane

Die zwei niederen Unionsorgane sind:

  1. die Unionsversammlung
  2. der Unionskronrat