Unionsorgan
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Verfassungsorgan wird im taylonirschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichte in der Unionsverfassung festgeschrieben sind.
Inhaltsverzeichnis
Verfassungsorgane der Union
Oberstes Unionsorgan
Laut Unionsverfassung ist das Unionsvolk das oberste Unionsorgan, von welchem alle Staatsgewalt ausgeht.
Obere Unionsorgane
Die fünf oberen Unionsorgane sind:
- der Unionsrat,
- die Unionskammer,
- der Unionsherzog,
- die Unionsregierung und
- das Unionsverfassungsgericht
Die oberen Unionsorgane haben besondere Vorrechte und Privilegien:
- wird ergänzt
Niedere Uninsorgane
Die zwei niederen Unionsorgane sind:
- die Unionsversammlung und
- der Unionskronrat
Die niederen Unionsorgane besitzen weniger Vorrechte als die oberen Unionsorgane:
- wird ergänzt
Verfassungsorgane der Unionsbezirke
Verfassungsorgane der Unionsbezirke sind:
- das Bezirksparlament,
- der Bezirksherzog,
- die Bezirksregierung und
- das Bezirksverfassungsgericht