Kurfürst
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Als Kurfürsten bezeichnet man in der UAF die auf Unionsparteitagen von den Regionaldelegierten per Akklamation in das Präsidium gewählten Vertreter der Parteigliederungen der jeweiligen Parteien.
Sie fungieren als Bindeglied zwischen den Parteivorständen auf Unionsebene und den Parteivorständen der Regionalebene (Unionsstaaten).