Vertrag von Aramir: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Austritt aus dem [[Staatenverbund Akronor]]''' ist der rechtliche und politische Prozess, durch den ein STAVA-Mitgliedstaat den Staatenverbund verlässt. Artikel 97 des [[Staatenverbund Akronor#Vertrag von Lenn|Lenner Vertrags]] besagt: "Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus dem Verbund auszutreten".
 
Der '''Austritt aus dem [[Staatenverbund Akronor]]''' ist der rechtliche und politische Prozess, durch den ein STAVA-Mitgliedstaat den Staatenverbund verlässt. Artikel 97 des [[Staatenverbund Akronor#Vertrag von Lenn|Lenner Vertrags]] besagt: "Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus dem Verbund auszutreten".
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Version vom 30. Dezember 2020, 14:41 Uhr

Der Austritt aus dem Staatenverbund Akronor ist der rechtliche und politische Prozess, durch den ein STAVA-Mitgliedstaat den Staatenverbund verlässt. Artikel 97 des Lenner Vertrags besagt: "Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus dem Verbund auszutreten".

Verfahren

Übermittlung

Verhandlung

Wiedereintritt oder einseitiger Widerruf