Vertrag von Aramir

Aus Ultos
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Der Austritt aus dem Staatenverbund Akronor ist der rechtliche und politische Prozess, durch den ein STAVA-Mitgliedstaat den Staatenverbund verlässt. Artikel 97 des Lenner Vertrags besagt: "Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus dem Verbund auszutreten".

Verfahren

Mit Artikel 97 des Vertrags von Lenn wurde ein Verfahren für den freiwilligen Austritt eines Mitgliedstaats aus dem STAVA eingeführt. Der Artikel besagt Folgendes:

  1. Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seiner eigenen verfassungsrechtlichen Ordnung beschließen, den Verbund zu verlassen.
  1. Jeder Staat, der auf seine Mitgliedschaft zu verzichten wünscht, richtet eine schriftliche Mitteilung an den Vorsitzenden der Kommission, der den Akronoischen Gipfel davon unterrichtet. Der Verbund handelt auf der Grundlage der Leitlinien des Akronoischen Gipfels ein Abkommen mit diesem Staat aus und schließt es ab, in dem die Modalitäten seines Austritts unter Berücksichtigung des Rahmens für seine künftigen Beziehungen zum Verbund festgelegt werden. Es wird im Namen des Verbunds vom Gipfel mit qualifizierter Mehrheit und nach Zustimmung des Akronoischen Parlaments geschlossen.
  1. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum dieser Notifikation tritt der Rechtsakt, sofern er nicht zurückgezogen wird, für den verzichtenden Staat außer Kraft, der damit aufhört, dem Staatenverbund anzugehören. Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn der Gipfel im Einvernehmen mit dem betreffenden Mitgliedstaat einstimmig zustimmt.


  1. Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Akronoischen Gipfels, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den Beratungen des Gipfels noch an den ihn betreffenden Beschlüssen teil.
  1. Beantragt ein aus dem Verbund ausgetretener Staat den Wiedereintritt, so unterliegt sein Antrag dem Verfahren nach Artikel 92.

Übermittlung

Verhandlung

Wiedereintritt oder einseitiger Widerruf