Vertrag von Aramir
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Der Austritt aus dem Staatenverbund Akronor ist der rechtliche und politische Prozess, durch den ein STAVA-Mitgliedstaat den Staatenverbund verlässt. Artikel 97 des Vertrags von Aramir besagt, dass "jeder Mitgliedstaat [..] im Einklang mit seiner eigenen verfassungsrechtlichen Ordnung beschließen [kann], den Verbund zu verlassen".
Inhaltsverzeichnis
Verfahren
Mit Artikel 97 des Vertrags von Aramir wurde 2521 erstmals ein Verfahren für den freiwilligen Austritt eines Mitgliedstaats aus dem STAVA eingeführt. Der Artikel besagt Folgendes:
- Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seiner eigenen verfassungsrechtlichen Ordnung beschließen, den Verbund zu verlassen.
- Jeder Staat, der auf seine Mitgliedschaft zu verzichten wünscht, richtet eine schriftliche Mitteilung an den Präsidenten der Kommission, der den Akronoischen Gipfel davon unterrichtet. Der Verbund handelt auf der Grundlage der Leitlinien des Akronoischen Gipfels ein Abkommen mit diesem Staat aus und schließt es ab, in dem die Modalitäten seines Austritts unter Berücksichtigung des Rahmens für seine künftigen Beziehungen zum Verbund festgelegt werden. Es wird im Namen des Verbunds vom Gipfel mit qualifizierter Mehrheit und nach Zustimmung des Akronoischen Parlaments geschlossen.
- Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls nach Ablauf eines Jahres ab dem Datum der Notifikation tritt der Rechtsakt, sofern er nicht zurückgezogen wird, für den verzichtenden Staat außer Kraft, der damit aufhört, dem Staatenverbund anzugehören. Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn der Gipfel im Einvernehmen mit dem betreffenden Mitgliedstaat einstimmig zustimmt.
- Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Akronoischen Gipfels, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den Beratungen des Gipfels noch an den ihn betreffenden Beschlüssen teil.
- Beantragt ein aus dem Verbund ausgetretener Staat den Wiedereintritt, so unterliegt sein Antrag dem Verfahren nach Artikel 92.
Übermittlung
Verhandlung
Wiedereintritt oder einseitiger Widerruf
Suspension
Der Vertrag von Lenn sah ursprünglich keine Suspension der Mitgliedschaft vor. Durch Artikel 94 des Vertrags von Aramir können die Rechte von Mitgliedsstaaten jedoch eingeschränkt werden. Artikel 94 sieht folgendes vor:
- Auf begründeten Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten, des Akronoischen Parlaments oder der Akronoischen Kommission kann der Gipfel mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder nach Zustimmung des Akronoischen Parlaments feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte des Staatenverbunds durch einen Mitgliedstaat besteht. Bevor der Gipfel eine solche Feststellung trifft, hört er den betreffenden Mitgliedstaat und kann nach demselben Verfahren Empfehlungen an ihn richten. Der Gipfel prüft regelmäßig, ob die Gründe, die zu einer solchen Feststellung geführt haben, weiterhin zutreffen.
- Der Akronoische Gipfel kann auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Kommission und nach Zustimmung des Akronoischen Parlaments einstimmig feststellen, dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der Werte durch einen Mitgliedstaat vorliegt, nachdem er den betreffenden Mitgliedstaat aufgefordert hat, sich zu äußern.
- Wurde eine Feststellung nach Absatz 2 getroffen, so kann der Gipfel mit qualifizierter Mehrheit beschließen, bestimmte Rechte auszusetzen, die sich aus der Anwendung der Verträge auf den betreffenden Mitgliedstaat ergeben, einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaats im Gipfel. Dabei berücksichtigt der Gipfel die möglichen Auswirkungen einer solchen Aussetzung auf die Rechte und Pflichten der natürlichen und juristischen Personen.
- Die Verpflichtungen des betreffenden Mitgliedstaats aus diesem Vertrag sind für diesen Staat in jedem Fall weiterhin verbindlich.
- Der Gipfel kann zu einem späteren Zeitpunkt mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die nach Absatz 3 getroffenen Maßnahmen zu ändern oder aufzuheben, wenn sich die Lage, die zur Verhängung dieser Maßnahmen geführt hat, geändert hat.