Bulowkkommission
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Basisdaten | ||
Organisationsart | Internationale Organisation | |
Mitgliedstaaten | Malzaj Nordrythanien Pahragrau | |
Amtssprache | Krowuy, Malzajisch, Neu-Pahragrausch, Slawisch | |
Haupsitz | Kazarje, Malzaj | |
Generalsekretär | David Littra | |
Gründung | 2378 |
Die Bulowkkommission (malzajisch Bulowk Komissija), auch bekannt als Bulodokommission, ist eine internationale Organisation der Anrainerstaaten des Bulowk mit Sitz in Kazarje. Ihr Ziel ist die gemeinsame Regelung der Schifffahrt auf dem Bulowk.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Nach dem Zerfall des Rythanischen Reiches geriet die Bulowkschifffahrt aufgrund von Zöllen und uneinheitlichen Standards ins Stocken. 2378 trafen sich deshalb Vertreter der Anrainerstaaten des Bulowk im malzajschen Krongrad naw Bulowk, um über einheitliche Regelungen für die Bulowkschiffahrt zu beraten. Die Verhandlungen waren äußerst erfolgreich und neben einheitlichen Standards wurde auch die Gründung der Bulowkkommission, beschlossen. Ihren ersten Sitz bezog die Kommission im Bulowkpalais in Krongrad naw Bulowk
Im Jahr 2414 zog die Bulowkkommission aufgrund der besseren Infrastruktur nach Kazarje um, wo sie Quartier im Schloss Bulowk bezog.
Mitglieder
Stand 2524 sind folgende Staaten Mitglieder der Bulowkkommission:
Neben den Mitgliedsländern besitzen zwei weitere Staaten den Beobachterstatus. Diese sind:
Organisation
Geleitet wird die Bulowkkommission vom Generalsekretär, dem Stellvertretende Generalsekretär und dem Chefingenieur. Diese drei Ämter werden jeweils im Rotationsprinzip vergeben. Ihnen unterstehen die sechs Kommissare, die jeweils eine der folgenden sechs Abteilungen leiten:
- Nautik und Schiffstechnik
- Umwelt und Infrastruktur
- Wirtschaft und Statistik
- Recht und Polizei
- Finanzen und Verwaltung
- Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen
Die Amtssprachen der Bulowkkommission sind Krowuy, Malzajisch, Neu-Pahragrausch, Slawisch. Die Beamten der Kommission besitzen Diplomatenstatus.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Bulowkkommission gehören die Sicherstellung der Freiheit des Bulowk als Wasserstraße, die Sicherheit des Schiffsverkehrs auf dem Bulowk sowie die wirtschaftliche Förderung der Bulowkschifffahrt.
Dazu gehören:
- die Weiterentwicklung der Bulowkschifffahrtspolizeiverordnung
- Technische Vorschriften für Binnenschiffe auf dem Bulowk
- Vorschriften über Besatzung und Berufsqualifikationen
- Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung und zum Umweltschutz
Die Bulowkkommission erarbeitet ihre Vorschriften zusammen mit den Mitgliedsstaaten und verabschiedet sie einstimmig. Danach sind diese ohne weitere Maßnahmen der Mitgliedsstaaten gültig. Für die Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften sind die nationalen Wasserschutz- und Schifffahrtspolizeien verantwortlich.
In Rechtsstreitigkeiten bezüglich der Bulowkschifffahrt kann die Bulowkkommission als Berufungsgericht angerufen werden.