Dian Algemeens Santesecurs
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Rechtsform | Teropikke Rekaal | |||
Gründung | 2456 | |||
Sitz | Altaan, Dianien | |||
Leitung | Voristz: Sabine Tumann | |||
Mitarbeiter | 29.569 (2521) | |||
Haushaltsvolumen | 82.66 Mrd. Akron (2521) | |||
Versicherte | 54.368.998 (2519) |
Die Dian Algemeens Santesecurs TR (kurz DAS; deu. Dianische Allgemeine Gesundheitsversicherung) ist die dianische staatliche Krankenversicherung. Alle dianischen Staatbürger sind automatisch Mitglied und vollumfänglich versichert. Mit über 54 Millionen Beitragszahlern gehört sie zu den größten Versicherungen der Welt.
Geschichte
Vor der Gründung
In den Vorgängerstaaten der Dianischen Zentralrepublik gab es keine Versicherungspflicht, allerdings gab es bereits seit dem frühen 24. Jahrhundert private Angebote für Versicherungen in unterschiedlicher Form. Diese wurden immer stärker in Anspruch genommen, so waren 2410 im Heiligen Königreich Ricii über 70% der Bevölkerung krankenversichert. Zur Gründung der DZR wurde eine Pflicht für Rente- und Krankenversicherung eingeführt. In den Folgejahren entwickelte sich eine Zweiklassenmedizin durch unterschiedlich teure Anbieter, welche sich in ihren übernommenen Leistungen und der Höhe der Beiträge stark unterschieden. So konnten sich ärmere Menschen häufig nur unzureichend versichern. Der zweite Staatspräsident der DZR Thomas Treuk sprach sich deshalb bei seiner Wahl 2448 für die Einführung einer allgemeinen Versicherung aus. Dies wurde durch Lobbyarbeit der privaten Anbieter jedoch verhindert, weswegen 2449 nur verschärfte Regulierungen eingeführt wurden. 2451 stimmte das Zentralparlament jedoch überraschend einem Antrag aus der Opposition über die Einführung der Dian Algemeens Seantesecurs zu. Diese wurde auf den 01.07.2456 datiert.
Aufgrund einer Sammelklage gegen die Gründung und dem damit verbundenen Verbot des Angebotes von Krankenversicherungen in der DZR zahlte die Zentralregierung zwischen 2454 und 2456 insgesamt 900 Millionen Ruuf Schadensersatz an Versicherungsunternehmen. Die DAS erhielt ein Startvolumen von 50 Milliarden Ruuf, der Krankenkassenbeitrag wurde für alle Versicherten auf 15% des Einkommens festgelegt, wobei 10% vom Arbeitsgeber und 5% vom Arbeitnehmer bezahlt wurden.
Ab 2456
Mit dem DAS-Gesetz wurden bereits Anfang 2456 die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und unter anderem festgelegt, welche Leistungen von der DAS übernommen werden.
Zum 01.07.2456 wurden alle bestehenden Krankenversicherungen in die DAS überführt und nichtversicherte Personen automatisch über Daten des Einwohnermeldeamtes angelegt und versichert.
Von Beginn alt galt jede Person als eigenständig versichert, auch wenn sie nicht beitragspflichtig waren, etwa Kinder oder Studenten. Modelle wie Familienversicherungen wurden abgeschafft, ein versichertes Kind genießt lediglich eine "Beitragsübertragung", bedeutet dass sie von im beispielhaften Fall den Eltern mitbezahlt werden.