Diskussion:Internationals Ting ef Ultes Fuljar/ITUF021

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Mal ein paar Kommentare vonseiten der Föderation Allmeeren (Achtung, kann Trigger enthalten):

  • Die ITUF ist weder befugt noch befähigt, Sanktionen "rückabzuwickeln", denn die Sanktionen wurden von einzelnen Staaten oder Staatenorganisationen (IADN, STAVA, ...) ausgesprochen. Da zudem ein politisches Interesse seitens des SKS vorliegt, ein Ende der Sanktionen herbeizuführen, wäre eine Intervention der ITUF in dieser Frage eine Verletzung ihres Neutralitätsanspruchs.
  • Verzicht auf Mandat im SR muss meiner Meinung nach nicht in die Resolution rein, da die SKS-Staaten durch Wiederaufnahme in die jeweiligen Tanmanate eingegliedert werden und die Entscheidung über eine potenzielle SR-Mitgliedschaft dort gefällt wird
  • Die Klassifikation des GIF als "Hilfsorganisation" ist untragbar.

Wenn wir uns in diesen Punkten einigen können, stellt die Föderation Allmeeren konstruktive Mitarbeit am Resolutionsentwurf in Aussicht. Gruß, Denominator (Diskussion) 11:18, 14. Jan. 2020 (CET)

  • Betreffs der Rückabwicklung wurde die Formulierung abgeändert: Die ITUF soll lediglich einen Verhandlungsraum bieten
  • Verzicht auf Mandat im SR wurde restlos gestrichen.
  • Die Klassifikation des GIF als Hilfsorganisation ist unanfechtbar.

--Schmuel (Diskussion) 00:05, 16. Jan. 2020 (CET)