Kalatium

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Version vom 17. November 2020, 09:47 Uhr von Feanaro (Diskussion | Beiträge) (Begriffsbestimmung der zweiten UAF-Kammer)
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Das Kalatium als zweite Kammer der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro (UAF) ist ein "Parlament der Unionsstaaten".

Gemäß Verfassung der UAF hat jeder Unionsstaat mindestens fünf Stimmen. Unionsstaaten mit bis zu zehn Millionen Einwohnern haben fünf, Länder mit bis zu zwanzig Millionen Einwohnern sieben, Unionsstaaten mit mehr als zwanzig Millionen Einwohnern neun Stimmen.

Ancalim und Feanaro entsenden neun Mitglieder. Amranien und Forn-Vespera entsenden sieben Mitglieder. Korangar, Mi Wath und Forn-Karpat entsenden fünf Mitglieder.

Insgesamt hat das Kalatium 47 Stimmen und demzufolge 47 ordentliche Mitglieder, denn jeder Unionsstaat kann nur so viele ordentliche Mitglieder für das Kalatium benennen, wie es dort Stimmen hat. Diese Benennung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren. So macht die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit 24 Stimmen und die manchmal notwendige Zweidrittelmehrheit 32 Stimmen aus.

Nach einer Unionsstaatswahl muss das neu gewählte Ablatium seine Mitglieder für das Kalatium neu benennen. Die Zusammensetzung des Kalatiums ändert sich also erst, wenn das neue Ablatium erstmals zusammengetreten und vereidigt ist. Bis dahin geben Mitglieder des alten Ablatiums die Stimmen des Unionsstaates im Kalatium ab.