Oberster Gerichtshof (Graufurd)

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Gfd flagge.png Oberster Gerichtshof (Graufurd)
—OGH—
Datei:Gaffadler.png
Staatliche Ebene Reich
Stellung Oberster Gerichtshof des Königreich Graufurd
Aufsichts-
organ
Reichsministerium der Justiz und für Verbraucherrecht
Bestehen seit 02.03.2489
Sitz Kreuzbach
Leitung Wiltred Iudikun, Richterpräsident des Obersten Gerichtshofes

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Kreuzbach ist das Oberste Gericht des Königreich Graufurd. Der OGH soll die Rechte wahren und steht über alle Gerichte des Königreichs Graufurd. Der Oberste Gerichtshof wird in Senate eingeteilt. So gibt es jeweils für Straf- und Zivilrechtliche, Finanzrechtliche und anderen Gerichtsbarkeiten einen Senat. Für gewöhnlich beschäftigt sich der Oberste Gerichtshof einzig mit Revisionen. Doch besteht, durch gesonderte Bestimmungen im Reichsgesetz, die Möglichkeit für das Oberste Gericht, sich mit Appellationen zu befassen.

Gegründet wurde er durch König Ergios II. um die Gerichte unter einem Gericht zu vereinen und seine Richterliche Stärke auszubauen. König Teskalon machte das Gericht von der Krone unabhängig und lies es ohne die Kontrolle der Krone arbeiten. Dieser Schritt führte zu einer Stärkung der gerechten Gerichte und setzte die Besondere Stellung des Obersten Gerichtshofes hervor.

Sein Hauptsitz ist in Kreuzbach im Gerichtsviertel. Geschützt wird es durch die Reichspolizei. Das Gebäude in dem sich das Gericht befindet war einst ein altes Stadtschloss des Hochfürsten, der bei Rechtsprechungen dort residierte.

Gründung und Sitz

Der Oberste Gerichtshof wurde als Oberstes Gericht des Königreich Graufurd von König Ergios II. in Kreuzbach gegründet. Grund hierfür war es, die Oberste Gerichtsbarkeit in einer Reichsbehörde abzugeben, um die Belange durch den König ernannte Richter behandelt werden konnten. Deshalb wählte König Ergios II. das Stadtschloss in Kreuzbach, da dieses bereits seit Jahrhunderten als Königliches Gericht verwendet wurde. Die Richter wurden durch den König ernannt und auch entlassen. So war dieses Gericht anfänglich nicht mehr als ein Sprachrohr des Königs.

Organisation

Senate

Das Gericht ist in Senate eingeteilt. So erhält jede Gerichtsbarkeit jeweils einen Senat. Jeder Senat besteht aus 7 Richtern, die ihre Entscheidungen in Gesamtheit treffen müssen, um ein Urteil verkünden zu können. So soll die Gerechte Entscheidung des Gerichtes gewährleistet werden.

Arbeitsweise

Das Oberste Gericht darf im Falle einer Revision eines Urteils eines Gerichtes auf dem Grund des Königreichs Graufurd angerufen werden. Ebenfalls sind in gesonderten Fällen Berufungen durch dieses Gericht möglich. Die Senate tagen Regelmäßig und Geheim. So soll es unmöglich sein, die Richter unter Druck zu setzen. Ebenfalls wird im OGHG bestimmt, dass ein Senat des Obersten Gerichtshofes seine Entscheidungen einzig in gemeinsamen Einverständnis verkünden darf. So müssen die 7 Richter in dem jeweiligen Senat sich über eine Entscheidung einig sein. König Teskalon wollte damit sichergehen, dass das Gericht effizient und gerecht arbeitet.

Beschäftigte

Präsident

Leiter und Vorsitzender des gesamten Gerichtes ist der Richterpräsident (§110, OGHG). Er ist für alle Senate und Richter verantwortlich, steht dem Gericht öffentlich vor und besetzt die Senate mit den vorgeschlagenen Richtern. Er ist ständiger Vorsitzender bei Verkündungen des Gerichtes und muss jede Verkündung unterschreiben. Der Präsident wird aus der Mitte durch die Richter gewählt und durch den König ernannt. Amtierender Richterpräsident ist Wiltred Iudikun.

Vizepräsident

Der Vize-Richterpräsident ist der Stellvertreter des Richterpräsidenten und wird durch den Richtern aus ihrer Mitte gewählt. Er vertritt den Richterpräsidenten bei seiner Abwesenheit und führt Aufgaben im Namen des Richterpräsidenten aus. Sollte der Richterpräsident aus dem Amt scheiden, sei es durch Tod oder Rücktritt, rückt der Vize-Richterpräsident zum Richterpräsidenten auf. Aktueller Amtsinhaber ist Claudin Karlenberg.

Richter

Die Richter des Obersten Gerichtshofes werden durch die Staatlichen Richtergemeinschaften aus ganz Graufurd für 9 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist einmal möglich. Sie werden durch den König daraufhin ernannt und erhalten den Titel "Lord" als Auszeichnung. Sie werden durch den Richterpräsidenten in die jeweilige Senate eingeteilt und werden mit ihren Aufgaben dort betraut. Jeder Richter des Obersten Gerichtshofes besitzt aufgrund ihrer Arbeit Immunität. So soll sichergestellt werden, dass die Richter zu keiner Entscheidung gedrängt werden.