Parlamentswahl in Lusslien Oktober 2520
Die Wahl zur lussischen Volksversammlung findet vorraussichtlich am 04. Oktober 2520 statt. Gewählt werden die 546 Abgeordneten der lussischen Volksversammlung. Es besteht eine landesweite Sperrklausel von fünf Prozent.
Ausgangssituation
Bei der letzten Wahl im Juni 2520 hatte die Regierung, bestehend aus KFP und FG, ihre Mehrheit nicht halten können. Nach mehreren Sondierungsrunden scheiterten die Gespräche zwischen KFP, FG und LDF (sog. FRNX-Koalition). Einzige rechnerisch mögliche Option blieb eine Koalition der KFP mit der LDF und der AP. Becht beendete die Sondierungsgespräche allerdings nach bereits zwei Stunden und schloss eine Koalition mit der KFP - aus mutmaßlich persönlichen Gründen - aus, was zu landesweiten Unverständnis führte. Am folgenden Tag schlug Becht König Kasper Neuwahlen vor.
Wahlsystem
Jede Provinz bilden jeweils einen Wahlkreis. In jedem Wahlkreis werden die Sitze nach dem D’Hondt-Verfahren proportional verteilt. Es gibt jedoch eine landesweite 5 %-Hürde, sodass regionalen Parteien der Einzug ins Parlament erschwert wird. In den kleineren Provinzen ist es jedoch möglich, dass auch eine Partei mit einem Stimmenanteil deutlich über 5 % keinen Sitz erhält.
Die Verfassung bestimmt, dass die Abgeordnete je Provinz alle 10 Jahre gemäß den Bevölkerungszahlen (inklusive Ausländer) festgelegt werden. Gemäß der letzten Neuzuteilung vom 01. Januar 2518 verteilen sich die Sitze wie folgt auf die Provinzen:
Festlandakronor (insgesamt 520 Sitze):
- Surland 83 Sitze
- Cardas 163 Sitze
- Haffenburk 94 Sitze
- Flotland 124 Sitze
- Vejl-Norkakyst 56 Sitze
Überseeprovinzen (insgesamt 26 Sitze):
- Lussisch-Elegenien 6 Sitze
- Lussisch-Hamarien 14 Sitze
- Lussisch-Livithien 6 Sitze
Jeder Wähler kann eine Liste wählen, indem er entweder die Liste als ganze wählt oder innerhalb einer Liste beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Präferenzstimme gibt.