Steuern in der Dianischen Zentralrepublik

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Das Steuersystem der Dianischen Zentralrepublik basiert auf Artikel 26 der Dianischen Grundverfassung (DGV) welcher "Verwaltungseinrichtungen des Dianischen Staates" die Erhebung von Steuern erlaubt. Dazu zählt der Zentralstaat, die Teilstaaten, die Bezirke und Kommunen. Man unterteilt Steuern und Abgaben deshalb in Zentralsteuern, Teilsteuern, Bezirkssteuern und Kommunalsteuern, je nachdem welche Verwaltungseinheit die Steuern erhebt. Auhßerdem gibt es sogenannte Sondersteuern, welche nicht eindeutig zuzuordnen sind. Sozialabgaben, etwa für die Krankenversicherung gelten im dianischen Recht nicht als Steuer (siehe: Sozialsystem der Dianischen Zentralrepublik).

Zentralsteuern

Zentralsteuern werden von der Zentralsteuerstelle (ZSS) erhoben. Sie gelten im Gebiet der gesamten Dianischen Zentralrepublik.

Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer (EkST) ist eine der Haupteinnahmequellen der Dianischen Zentralrepublik. Besteuert wird das monatliche Einkommen einer realen Person. Sie wird, anders als in vielen anderen Staaten, monatlich und nicht jährlich berechnet.
Die Höhe des Prozentsatzes, welcher erhoben wird, hängt von der Höhe des Einkommens ab. Dafür wird jedes Einkommen einer Stufe zugeordnet. Diese wurden eingeführt, weil die Einkommenssteuer nach dem dianischen "hagt meer, geebt meer" (dt. "hab mehr, gib mehr"), kurz Hamegeme-Prinzip aufgebaut ist. Menschen mit höherem Einkommen zahlen deshalb prozentual mehr Einkommenssteuer als jene mit niedrigem Einkommen.

  • Stufe 0

Auf ein Einkommen von weniger als 200 Akron pro Monat wird keine Einkommenssteuer erhoben

  • Stufe 1

201 ₳ bis 380 ₳: 9%

  • Stufe 2

381 ₳ bis 1400 ₳: 11%

  • Stufe 3

1401 ₳ bis 2930 ₳: 17%

  • Stufe 4

2931 ₳ bis 7300 ₳: 25%

  • Stufe 5

7301 ₳ bis 14630 ₳: 35%

  • Stufe 6

14631 ₳ bis 20500 ₳: 40%

  • Stufe 7

mehr als 25001 ₳ pro Monat: 45%

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer (UsT.), auch Mehrwertsteuer, gilt auf alle Umsätze, welche im Verkauf von Waren und Dienstleistungen umgesetzt werden. Die Steuer beträgt in Dianien grundsätzlich 15%. Preise von Waren und Dienstleistungen sind grundsätzlich mit Umsatzsteuer angegeben. Die Steuer wird von den Händlern an die ZSS abgeführt.

Sondersätze

Auf einige Produkte gelten sogenannte Sondersätze, also verringte Prozentsätze, bei einigen Umästzen fällt gar keine UsT an. Bei Nahrungsmitteln liegt der Prozentsatz bei 8%, bei Hygieneartikeln ebenso, bei Artzneimitteln bei 0%.