Verfassungsorgane der VRG: Unterschied zwischen den Versionen

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Der grundischen Verfassung nach sind Verfassungsorgene in der [[Volksrepublik Grundistan]] Staatsorgane, die sich an die Rechte und Pflichten in dieser niedergeschriebenen Fassung halten müssen.
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* Die [[Volksgenossenschaft]] ist zwar ein vom Volk gewähltes Parlament, der Verfassung nach aber kein Verfassungsorgan, sondern das Direktorium des Landes.
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* Die Sonderversammlung ist eine im absoluten Notstand gegründete Versammlung aller 50 Verwaltungsbezirke. Sie hält ihren Sitz im Haus des Volkes (Völkerrat).
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Volksgericht.png|[[Volksgericht|Das Volksgericht]]
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Version vom 20. Dezember 2020, 16:40 Uhr

Verfassungsorgane-vrg.png

Der grundischen Verfassung nach sind Verfassungsorgene in der Volksrepublik Grundistan Staatsorgane, die sich an die Rechte und Pflichten in dieser niedergeschriebenen Fassung halten müssen.

Verfassungsorgane

De jure hat Grundistan drei ständige Verfassungsorgane:

  1. das Volksgericht
  2. das Volk
  3. die Verfassung der VR

De facto:

  1. das Volksgericht
  2. die Verfassung der VR
  3. der Völkerrat
  4. die Sonderversammlung

Besonderheiten

  • Die Volksgenossenschaft ist zwar ein vom Volk gewähltes Parlament, der Verfassung nach aber kein Verfassungsorgan, sondern das Direktorium des Landes.
  • Die Sonderversammlung ist eine im absoluten Notstand gegründete Versammlung aller 50 Verwaltungsbezirke. Sie hält ihren Sitz im Haus des Volkes (Völkerrat).