Volksgenossenschaft
| |||
---|---|---|---|
![]() | |||
Sitz | Haus der Volksgenossenschaft, Oberfurt | ||
Legislaturperiode | fünf Jahre | ||
Abgeordnete |
| ||
Vorsitz | Uwe Grunewald | ||
Aufsicht | de jure: Volk, de facto: Völkerrat; Volksgericht | ||
letzte Wahl | 2520 | ||
nächste Wahl | Ende 2526 für 2527-2532 | ||
![]() |
Die Volksgenossenschaft (offiziell: Die kollektive Volksgenossenschaft der Genossenschaft der Republik des freien Volkes Grundistans) ist das Parlament — laut grundischem Recht: "das Direktorium" — und damit auch das einzige gesetzgebende Organ der Volksrepublik Grundistan mit Sitz in Oberfurt. Der grundischen Verfassung nach ist die VRG eine Volksrepublik — also eine Republik des Volkes. Dabei steht dem Volk rechtlich die meiste Gewalt des gesamten Staates zu und hat bei der in der Verfassung niedergeschriebenen Gewaltenteilung eine eigene Regelung.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Ablauf der Gesetzgebung
- 2 Der große Brandanschlag
- 3 Abgeordnete
- 3.1 Legilaturperiode 2521—2526
- 3.2 Legislaturperiode 2515—2520
- 3.3 Legislaturperiode 2xxx—2xxx
- 3.4 Legislaturperiode 2xxx—2xxx
- 3.5 Legislaturperiode 2xxx—2xxx
- 3.6 Legislaturperiode 24xx—24xx
- 3.7 Legislaturperiode 2470—24xx
- 3.8 Legislaturperiode 2465—2469
- 3.9 Legislaturperiode 2460—2464
- 3.10 Legislaturperiode 2455—2459
- 3.11 Legislaturperiode 2450—2454
- 3.12 Legislaturperiode 2445—2449
- 3.13 Legislaturperiode 2440—2444
- 3.14 Legislaturperiode 2438—2439
- 3.15 Legislaturperiode 2433—2437
- 3.16 Legislaturperiode 2428—2432
- 3.17 Legislaturperiode 2423—2427
- 3.18 Legislaturperiode 2420—2422
- 3.19 Legislaturperiode 2417—2419
- 3.20 Legislaturperiode 2413—2416
- 3.21 Legislaturperiode 2409—2412
- 3.22 Legislaturperiode 2405—2408
- 3.23 Legislaturperiode 2402—2404
- 3.24 Legislaturperiode 2399—2401
- 3.25 Legislaturperiode 2396—2498
- 3.26 Legislaturperiode 2393—2395
- 3.27 Legislaturperiode 2390—2392
- 3.28 Legislaturperiode 2387—2389
- 4 Sonderregelungen
Ablauf der Gesetzgebung
Die Gesetzgebung in der Volksrepublik Grundistan ist eines der komplexesten und längsten auf ganz Ultos.
- Ein oder mehere Abgeordnete des Kollektivs legen dem Direktorium einen Vorschlag für einen Gesetz vor
- Es findet eine Anhörung innerhalb des Direktoriums statt
- Ausarbeitung oder Verwerfen des Entwurfs
- Erste Abstimmung im Direktorium
- Vorlage des Entwurfs dem Völkerrat
- Anhörung im Völkerrat
- Erste Abstimmung im Völkerrat
- Geänderte Fassung wird der Volksgenossenschaft vorgelegt
- Zweite Abstimmung im Direktorium
- ggf. letzte Änderungen [bei Änderungen: Wiederholung ab Punkt 5]
- Einreichung des Gesetzesentwurf ins Volksgericht. Hier wird der Entwurf auf Richtigkeit und auf Einwandfreiheit geprüft. Es dürfen keine Änderungen im Inhalt vorgenommen werden!
- Rücksendung an das Direktorium
- Dritte Abstimmung im Direktorium
- Vorlage des berichtigten Entwurfs beim Völkerrat
- Zweite Abstimmung im Völkerrat
- Öffentlicher Zugang zum Gesetzesentwurf
- Erste Volksabstimmung
- Gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit von drei Monaten (Anhörung des Volkes)
- Letzte Änderungen durch das Direktorium, des Völkerrates sowie des Volksregrichts möglich
- Zweite Volksabstimmung
- Verabschiedung des Entwurfs im Direktorium
Bei allen Abstimmungen gilt: Ablehnungen führen zum Ende der Gesetzgebung und zum Rücksprung des Ablaufs ab Punkt 2.
Der große Brandanschlag
Ursache
Ablauf
Folgen
Abgeordnete
Die fünf Abgeordneten des Kollektivs bilden die Regierung des Landes und werden direkt vom Volk auf fünf Jahre in geheimer, gleicher und freier Wahl gewählt. Da es in der Volksrepublik kein direktes Staatsoberhaupt gibt, bildet de jure das Volk das Kollektiv, dessen Abgeordnete im periodischen und gleichbleibenden Wechsel per Gesetz nur für ein Kalenderjahr pro Abgeordneten und nur bis zum Ende der Legislatur aller Abgeordneten als Vorsitzende des Direktoriums ernannt werden. Somit ist de facto der momentan bestimmte Vorsitzende des Direktoriums gleichzeitig das Staatsoberhaupt, aber ohne sonderliche Rechte oder Pflichten.
Symbole hinter den Namen:
‡ Ermordet
† im Amt verstorben
Ø zurückgetreten
Legilaturperiode 2521—2526
Allgemein gelten die Abgeordneten alles allgemein sehr STAVA-kritisch und versprachen dem Volk ein Austritt in deren Periode. Am kritischsten ist der Volksgenosse Tom Wannemaker, der in seinem Verwaltungsbezirk dadurch weitaus die meisten Stimmen gewann. Aber auch der Ruf der Völker Grundistans ist eindeutig: Viele fordern oder sind für den Austritt aus dem Staatenverbund und die Gewährleistung einer kompletten Unabhängigkeit der Volksrepublik.
Legislaturperiode 2515—2520
Legislaturperiode 2xxx—2xxx
Legislaturperiode 2xxx—2xxx
Legislaturperiode 2xxx—2xxx
Legislaturperiode 24xx—24xx
Legislaturperiode 2470—24xx
Legislaturperiode 2465—2469
Legislaturperiode 2460—2464
Legislaturperiode 2455—2459
Legislaturperiode 2450—2454
Legislaturperiode 2445—2449
Legislaturperiode 2440—2444
Legislaturperiode 2438—2439
Legislaturperiode 2433—2437
Legislaturperiode 2428—2432
Legislaturperiode 2423—2427
Legislaturperiode 2420—2422
Legislaturperiode 2417—2419
Legislaturperiode 2413—2416
Legislaturperiode 2409—2412
Legislaturperiode 2405—2408
Legislaturperiode 2402—2404
Legislaturperiode 2399—2401
Legislaturperiode 2396—2498
Legislaturperiode 2393—2395
Legislaturperiode 2390—2392
Legislaturperiode 2387—2389
Sonderregelungen
- Sobald ein Abgeordneter aus dem Kollektiv ausscheidet und es vorher nicht vermutbar war, wird das gesamte Direktorium aufgelöst und ein neues vom Volk gebildet. Bis zur Ernennung der neuen Volksgenossen und Volksgenossenschaft regiert mit starken Einschränkungen das Volksgericht und erlässt nur im Notstand — und nur per einfachen Mehrheit des Volkes — Gesetze.
- Das Erlassen von Gesetzen während eines Notstandes wird nur vom Volk bestimmt.