UAF-Verfassungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ultos
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
 
Das '''UAF-Verfassungsgericht''' ist das einzige ancalische Gericht, das explizit in der Verfassung der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] vorgesehen ist. Das '''UAF-Verfassungsgericht''' tagt in [[Singollo]], die anderen Unionsgerichte sind unionsweit verteilt.<br>
 
Das '''UAF-Verfassungsgericht''' ist das einzige ancalische Gericht, das explizit in der Verfassung der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] vorgesehen ist. Das '''UAF-Verfassungsgericht''' tagt in [[Singollo]], die anderen Unionsgerichte sind unionsweit verteilt.<br>
  
Gegründet wurde es am 1. Wall 2516 (01.01. GZR) als Zusammenschluss der Verfassungsrichte der Zentral-Föderativen Republik Feanaro (ZFRF) und des Generalgouvernements Ancalim (GGA)<br>
+
Gegründet wurde es am 1. Wall 2516 (01.01. GZR) als Zusammenschluss der Verfassungsgerichte der Zentral-Föderativen Republik Feanaro (ZFRF) und des Generalgouvernements Ancalim (GGA).<br>
  
Das '''UAF-Verfassungsgericht''' besteht aus elf Richterinnen und Richternn, die nach Nominierung durch den Begam vom Kalatium bestätigt werden. Ihre Amtszeit dauert sieben Jahre; maximal sind zwei Amtszeiten möglich.<br><br>
+
Das '''UAF-Verfassungsgericht''' besteht aus elf Richterinnen und Richternn, die nach Nominierung durch den Begam vom Kalatium bestätigt werden. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre; maximal sind zwei Amtszeiten möglich.<br><br>
  
  

Version vom 3. März 2024, 09:27 Uhr

Das UAF-Verfassungsgericht ist das oberste rechtsprechende Staatsorgan der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro. Neben diesem obersten Unionsgericht existieren auf Ebene der Unionsstaaten Oberste Gerichtshöfe der Unionsstaaten, die teils auch abweichende Bezeichnungen tragen.

Das UAF-Verfassungsgericht ist das einzige ancalische Gericht, das explizit in der Verfassung der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro vorgesehen ist. Das UAF-Verfassungsgericht tagt in Singollo, die anderen Unionsgerichte sind unionsweit verteilt.

Gegründet wurde es am 1. Wall 2516 (01.01. GZR) als Zusammenschluss der Verfassungsgerichte der Zentral-Föderativen Republik Feanaro (ZFRF) und des Generalgouvernements Ancalim (GGA).

Das UAF-Verfassungsgericht besteht aus elf Richterinnen und Richternn, die nach Nominierung durch den Begam vom Kalatium bestätigt werden. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre; maximal sind zwei Amtszeiten möglich.



Vorsitzender Richter ist seit dem 1. Barr 2517 (01.07. GZR) Dutor Neisatan (TEaA).