UAF-Verfassungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. März 2024, 09:27 Uhr
Das UAF-Verfassungsgericht ist das oberste rechtsprechende Staatsorgan der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro. Neben diesem obersten Unionsgericht existieren auf Ebene der Unionsstaaten Oberste Gerichtshöfe der Unionsstaaten, die teils auch abweichende Bezeichnungen tragen.
Das UAF-Verfassungsgericht ist das einzige ancalische Gericht, das explizit in der Verfassung der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro vorgesehen ist. Das UAF-Verfassungsgericht tagt in Singollo, die anderen Unionsgerichte sind unionsweit verteilt.
Gegründet wurde es am 1. Wall 2516 (01.01. GZR) als Zusammenschluss der Verfassungsgerichte der Zentral-Föderativen Republik Feanaro (ZFRF) und des Generalgouvernements Ancalim (GGA).
Das UAF-Verfassungsgericht besteht aus elf Richterinnen und Richternn, die nach Nominierung durch den Begam vom Kalatium bestätigt werden. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre; maximal sind zwei Amtszeiten möglich.
Aren Areno (CEaA)
Aulebria Avdarion (TEaA)
Darnyl Brulanya (TEaA)
Dutor Neisatan (TEaA) - Vorsitzender Richter
Elur Rirego (MaI)
Firwo Daryatan (CEaA) - Stellvertretender Vorsitzender Richter
Joreth Boirsilra (CaA)
Joto Baral (CaA)
Maran Rilla (TEaA)
Roeron Kufalas (MaI)
Stinar Stulmano (CEaA)
Vorsitzender Richter ist seit dem 1. Barr 2517 (01.07. GZR) Dutor Neisatan (TEaA).