UAF-Verfassungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Gegründet wurde es am 1. Wall 2516 (01.01. GZR) als Zusammenschluss der Verfassungsgerichte der Zentral-Föderativen Republik Feanaro (ZFRF) und des Generalgouvernements Ancalim (GGA).<br>
 
Gegründet wurde es am 1. Wall 2516 (01.01. GZR) als Zusammenschluss der Verfassungsgerichte der Zentral-Föderativen Republik Feanaro (ZFRF) und des Generalgouvernements Ancalim (GGA).<br>
  
Das '''UAF-Verfassungsgericht''' besteht aus elf Richterinnen und Richternn, die nach Nominierung durch den Begam vom Kalatium bestätigt werden. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre; maximal sind zwei Amtszeiten möglich.<br><br>
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Aktuelle Version vom 3. März 2024, 23:58 Uhr

Das UAF-Verfassungsgericht ist das oberste rechtsprechende Staatsorgan der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro. Neben diesem obersten Unionsgericht existieren auf Ebene der Unionsstaaten Oberste Gerichtshöfe der Unionsstaaten, die teils auch abweichende Bezeichnungen tragen.

Das UAF-Verfassungsgericht ist das einzige ancalische Gericht, das explizit in der Verfassung der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro vorgesehen ist. Das UAF-Verfassungsgericht tagt in Singollo, die anderen Unionsgerichte sind unionsweit verteilt.

Gegründet wurde es am 1. Wall 2516 (01.01. GZR) als Zusammenschluss der Verfassungsgerichte der Zentral-Föderativen Republik Feanaro (ZFRF) und des Generalgouvernements Ancalim (GGA).

Das UAF-Verfassungsgericht besteht aus elf Richterinnen und Richtern, die nach Nominierung durch den Begam vom Kalatium bestätigt werden. Ihre Amtszeit dauert sechs Jahre; maximal sind zwei Amtszeiten möglich.



Vorsitzender Richter ist seit dem 1. Wall 2522 (01.01. GZR) Dutor Neisatan (TEaA).