Senat (Lusslien)
| Lussischer Senat | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Sitz | Nationalpalast, Lenn |
| Legislaturperiode | 3 Jahre |
| Abgeordnete | 80 |
| Aktuelle Legislaturperiode | |
| Vorsitz |
Präsident Iwan Wildvank |
| Sitzverteilung |
FG (10) TPL (32) KFP (31) LDF (7) |
Der Senat (Lussisch: Senaat) ist seit 2346 eine der beiden Kammern des Zweikammerparlaments von Lusslien. Die andere Kammer ist die Volksversammlung. Der Senat befindet sich im Nationalpalast in Lenn.
Infolge mehrerer Staatsreform sind die Befugnisse des Senats stark eingeschränkt, wobei das Zwei-Kammer-Gesetzgebungsverfahren zur Ausnahme und das Ein-Kammer-Gesetzgebungsverfahren zur Regel wurde. Außerdem werden die Senatoren seit 2503 nicht mehr direkt gewählt.
Seit 2503 ist der Senat lediglich ein Treffpunkt für die Vertreter der Provinzen des föderalen Lussliens mit 80 Senatoren. Der Senat hält 15 Sitzungen pro Jahr ab.
Inhaltsverzeichnis
Zusammensetzung
Seit 2503 besteht der Senat aus 80 Mitgliedern, die von den einzelnen Provinzregierungen zu Beginn einer Legislaturperiode ernannt werden. Die Anzahl der Senatoren pro Provinz ist abhängig von der Bevölkerung, jede Provinz ist aber mit mindestens 3 Senatoren im Senat vertreten.
| Provinz | Einwohner | Senatoren | Regierungsparteien |
|---|---|---|---|
| 21.234.700 | 22 | TPL, FG | |
| 16.247.200 | 17 | KFP, TPL | |
| 10.823.200 | 11 | TPL, FG | |
| 12.283.400 | 13 | KFP, LDF | |
| 7.251.000 | 8 | KFP, LDF | |
| 1.845.100 | 3 | KFP, LDF | |
| 735.300 | 3 | KFP, TPL | |
| 845.930 | 3 | LNP, KFP |
Die Zusammensetzung des lussischen Senats unterscheidet sich von anderen ähnlichen gesetzgebenden Organen, die Gliedstaaten vertreten. Die Mitglieder des Senats werden nicht gewählt - weder durch Wahlen noch durch die Landesparlamente - sondern von der jeweiligen Landesregierung ernannt. Sie verfügen nicht über ein freies Mandat und dienen nur so lange, wie sie ihren Staat vertreten, nicht für einen bestimmten Zeitraum. Wird auf Provinzebene eine neue Regierung gewählt, werden auch die Senatorenämter in der Regel neu besetzt. Dabei handelt es sich oft um ältere erfahrene Politiker aus der Provinz- oder Regionalpolitik.
Senatoren
Die lussische Verfassung legt vier Qualifikationen für Senatoren fest: Jeder Senator muss mindestens 18 Jahre alt sein, die lussische Staatsbürgerschaft besitzen, in den vollen Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte kommen und seinen Wohnsitz in Lusslien haben. Ursprünglich lag das Mindestalter für die Wahl zum Senator bei 40 Jahren; dieses wurde 2465 auf 21 Jahre und schließlich 2503 auf 18 Jahre gesenkt. Da die Senatoren über kein freies Mandat verfügen, müssen sie keinen Amtseid abgelegt werden.
Bestimmte Ämter sind mit dem Amt des Senators unvereinbar. Ein Mitglied des Senats kann nicht gleichzeitig Mitglied der Volksversammlung sein, und die Abgeordneten müssen ihren Sitz in der Volksversammlung aufgeben, um in den Senat zu gelangen.
Eine weitere wichtige Unvereinbarkeit beruht auf der Gewaltenteilung. Ein Senator, der als Minister ernannt wird, hört auf, im Senat zu sitzen, und wird ersetzt, solange er Minister ist. Wenn er jedoch als Minister zurücktritt, kann er in den Senat zurückkehren. Ein Senator kann nicht gleichzeitig auch Beamter oder Mitglied der Justiz sein. Ein Beamter, der in den Senat gewählt wird, hat jedoch Anspruch auf politischen Urlaub und muss nicht als Beamter zurücktreten. Es ist auch nicht möglich, gleichzeitig Mitglied des Akronoischen Parlaments zu sein.