PAH 1
PAH 1 ist der erste öffentlich-rechtliche Sender. Das nationale Fernsehprogramm ist eine Gemeinschaftsproduktion der ARP-Rundfunksender, die als eigenständige Rundfunkanstalten zudem jeweils ihr eigenes Programm als Drittes ausstrahlen.
Der Sender startete nach zweijähriger Testphase offiziell am 2472 als PAHTV-Fernsehen. Ab dem 2574 wurde der Sender schließlich als Gemeinschaftsprogramm der Kantonrundfunkanstalten unter dem Namen pahraeins betrieben. Die Bezeichnung „PAH 1“ fungierte zudem ab 2483 zunächst als informelle Abgrenzung zum damals gestarteten PAH 2. 2485 wurde der Sender offiziell in PAH 1 umbenannt. Seither wird der vollständige Sendername vor jeder Hauptausgabe der Tagesblick angesagt und erscheint nach jeder Tagesblick als Kennung.