Drei-Schichten-Verfassung

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Die Drei-Schichten-Verfassung ist ein Konzept des Juristen Etta Ùttibas-Rlukummàhh. Sie gliedert die Verfassung in drei Schichten, je nach deren Veränderlichkeit. Ùttibas-Rlukummàhh entwickelte das Konzept 2424 im Auftrag der Regierung der KU. Es wurde mit der Verfassungsreform von 2430 gesetzlich verankert und wurde im Laufe des 25. Jahrhunderts von weiteren Staaten, wie beispielsweise dem Bund Freier Städte (2444), Ladislavien oder Katahelion (2520) übernommen.

Die drei Schichten

Äußere Schicht

Gesetze dieser Schicht sind mit einfacher Mehrheit (also durch eine übliche Regierung) veränderbar. Sie beinhalten die Politik des Alltags und sollen Raum für Reformen im Finanz- und Steuerwesen, im Bildungssystem, in der Außen- und in der Sicherheitspolitik ermöglichen.

Mittlere Schicht

Diese Schicht ist nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit veränderbar. Sie beinhaltet Versammlungs-, Presse- und Meinungsfreiheit. So Verfassungsreformen ermöglicht werden - diese können die Modifizierung der Gewaltenverteilung und die Neuverteilung der Kompetenzen bestimmter Ämter oder Verwaltungseinheiten betreffen. Das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht fällt in diese Kategorie; außerdem wichtige Symbole wie Hymne, Emblem und Flagge.

Innere Schicht

Die innere Schicht ist nicht veränderlich. Sie betrifft demokratische Grundsätze und die Menschenrechte. Eine Regierung, die diese verletzt, wird automatisch ungesetzlich. Die Regierung und der gesamte Beamtenapparat werden zur Verbrecherorganisation erklärt. Alle Individuen, die in Staatsdiensten stehen (unter Ausnahme von Pflege- und Gesundheitspersonal solange deren individuellen Tätigkeiten nicht dem Erhalt der Menschenwürde widersprechen), machen sich der Beihilfe schuldig. Die wichtigsten Vergehen, die die Regierung zu einer ungesetzlichen Organisation machen, sind folgende:

  • Verletzung der Menschenwürde
  • Einführung von Todesstrafe und Folter
  • Anwendung von Mord und Folter über nicht-gesetzliche Wege
  • das Unterlassen von der Bestrafung von Regierungsmitgliedern, die Mord oder Folter in Auftrag gegeben haben
  • Abschaffung demokratischer Wahlen oder deren Verzögerung um mehr als zwei Jahre
  • Einschränkung von Versammlungs- Presse- und Meinungsfreiheit über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren
  • Neugründung des Staates, um die Paragraphen der innersten Schicht zu umgehen
  • Wiedereinführung von erblichen juristischen Privilegien (gemeint ist die Wiedereinführung des Adels)
  • Gesetzliche Verankerung von Diskriminierung aufgrund der Herkunft, der Sexualität, der Religion, der körperlichen Verfassung und des Alters (abgesehen von offensichtlichen Ausnahmen wie Mindestalter für aktives und passives Wahlrecht, Fahrtrecht, Konsum von Alkohol etc.)

Hintergrund

"Niemand soll über dem Gesetz stehen. Niemand soll die Demokratie attackieren können."
Etta Ùttibas-Rlukummàhh

Akteure von Unrechtsregimen, die auf legalem Wege zur Macht gelangt sind, wären ohne eine innere, unveränderliche Schicht der Verfassung schwer zu verurteilen. Wichtig ist außerdem, dass alle Ebenen des Staatsapparates belangt werden sollen, nicht nur die obersten Regierungsschichten. Die innere Schicht der Verfassung dient also als Werkzeug zur nachträglichen Bestrafung und soll eine abschreckende Wirkung haben.

Darüber hinaus gibt es wichtige Punkte in einer Demokratie, die schwer zu verändern sein sollen, aber nicht unmöglich. Wenn der Staat in eine Krise gerät, z.B. eine Epidemie, kann es sich etwa als notwendig herausstellen, die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit einzuschränken. Um hier eine gewisse Flexibilität zu ermöglichen, gibt es die mittlere Schicht.