Provinzen und Territorien Lussliens
Das Königreich Groß-Lusslien umfasst seit 2469 acht Provinzen: Surland, Cardas, Haffenburk, Flotland und Vejl-Norkakyst (die zusammen die lussische Halbinsel oder das akronoische "Festland-Lusslien" bilden) sowie die Überseeprovinzen Hamarien, Livithien und Elegenien.
Inhaltsverzeichnis
Provinzen
Überblick
Provinz | Flagge | Fläche (km²) | Einwohner (2517) |
Anteil an Gesamt- einwohnerzahl |
Provinzhauptstadt | Lage |
---|---|---|---|---|---|---|
Cardas | 62.237 | 21.234.700 | 29,80 % | Lenn | ![]() | |
Flotland | ![]() |
69.819 | 16.247.200 | 22,80 % | Bork | ![]() |
Haffenburk | ![]() |
33.729 | 12.283.400 | 17,24 % | Presik | ![]() |
Surland | ![]() |
38.244 | 10.823.200 | 15,19 % | Eekt | ![]() |
Vejl-Norkakyst | 47.823 | 7.251.000 | 10,17 % | Kuttingburk | ![]() | |
Lussisch-Hamarien | ![]() |
1.263.437 | 1.845.100 | 2,59 % | Styk | ![]() |
Lussisch-Elegenien | 51.723 | 735.300 | 1,03 % | Kuiper | ![]() | |
Lussisch-Livithien | 1.756.177 | 845.930 | 1,19 % | St. Konstantin | ![]() |
Kompetenzen
Die Provinzen können in einer ziemlich breiten Spanne von Bereichen tätig werden:
- Bildung,
- soziale und kulturelle Infrastrukturen,
- Präventivmedizin,
- Sozialpolitik,
- Umwelt,
- Straßen, Wasserwege und Transport,
- Wirtschaft,
- öffentliche Arbeiten,
- Wohnen,
- Verwendung von Sprachen.
Die Provinzen sind autonom, unterstehen aber der Kontrolle höherer Behörden (Föderalregierung).
Die alle drei Jahre gewählten Provinzparlamente sind für die tägliche Verwaltung der Provinzangelegenheiten zuständig. Sie kann auch Genehmigungen für den Betrieb von Industrie-, Handwerks-, Handels- und landwirtschaftlichen Betrieben erteilen, die mit Risiken oder Belästigungen verbunden sind. Der Präsident der Provinz verfügt über eine Reihe von Befugnissen in Fragen der Sicherheit sowie von Recht und Ordnung. Er ist verantwortlich für die Koordination von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen eines bestimmten Ausmaßes.
Die Provinz verwaltet alles von provinziellem Interesse, d.h. weder föderal, kommunal, regional noch kommunal.
Überseegebiete
Überseelusslien (lussisch: Oorsese Lusslien) besteht aus allen lussisch verwalteten Gebieten außerhalb Akronors, zumeist Überreste des lussischen Kolonialreichs. Diese Gebiete haben einen unterschiedlichen Rechtsstatus und unterschiedliche Autonomiestufen. Ihre Bürger besitzen die lussische Staatsbürgerschaft. Sie haben das Recht, an den Wahlen zum Akronoischen Parlament teilzunehmen (lussische Bürger, die im Ausland leben, wählen derzeit im Überseewahlkreis).
Das zuständige Überseeministerium gibt es seit 2467, als es als direkter Nachfolger des Kolonialministeriums Lussliens entstand. Es war zeitweise mit anderen Ministerien vereint oder nur ein Minister- oder Staatssekretärsposten, seit 2503 ist es wieder eigenständig.
Diese besonderen Territorien tragen viele der Funktionen, die normalerweise von lussischen Gemeinden oder Provinzen wahrgenommen werden. Die Exekutivgewalt liegt beim Regierungsrat, der von einem Landmeister geleitet wird. Das wichtigste demokratische Organ ist der Inselrat. Lussische Staatsbürger der Überseegebiete sind berechtigt, an den nationalen Wahlen in Lusslien und (wie alle lussischen Staatsbürger) an den Akronorwahl teilzunehmen.
Anders als normale Gemeinden gehören sie nicht zu einer lussischen Provinz, und die Befugnisse, die normalerweise von den Provinzräten innerhalb der Gemeinden ausgeübt werden, sind zwischen den Inselregierungen selbst und der Zentralregierung über das Ministerium für Überseelusslien aufgeteilt.
Unbevölkerte oder nur von Militärpersonal bewohnte Überseeterritorien werden von einem Königlichen Kommissar (Koninklijke Beheerdor) aus Lenn oder dem nächstgelegenen Überseegebiet verwaltet.
Für viele lussische Gesetze gibt es eine spezielle Version für Überseeterritorien. Zum Beispiel ist die soziale Sicherheit nicht auf dem gleichen Niveau wie im akronoischen Lusslien.
Gebiet | Flagge | Wappen | Fläche (km²) | Einwohner | Hauptstadt | Lage |
---|---|---|---|---|---|---|
Reunbel | ![]() |
![]() |
96 km² | 9.127 | Leeuhaven | Mandhes Dhogari |
Telmaninseln | ![]() |
![]() |
54 km² | 76 | Zaandmur | Livitik |
Antarktisgebiete
Die lussischen Antarktisgebiete bestehen aus den beiden durch das lussische Königreich beanspruchten Territorien: das Königin-Amelie-Land sowie das Lussische Antarktisterritorium. Das Gebiet des Königin-Amelie-Lande wird hauptsächlich vom Personal der Forschungsstationen bewohnt. Die lussische Antarktisabteilung verwaltet das Gebiet in erster Linie durch den Unterhalt von drei ganzjährigen Stationen - Kraijer, Boer und Almelo -, die verschiedene Forschungsprojekte unterstützen. Im Lussischen Antarktisterritorium machen die indigenen Komen, die hauptsächlich im Norden an der Grenze zu Lussisch-Livithien leben, einen Großteil der Bevölkerung aus.
Territorium | Flagge | Bevölkerung | Anspruch |
---|---|---|---|
Königin-Amelie-Lande | 521 (Personal) | 2412 | |
Lussisches Antarktisterritorium | 2.883 | 2469 |
Pachtgebiete
- Marinebasis Salinn-Qhatx, Anlage der lussischen Marine in Qhatx (Hafen), einem Stadtbezirk von Salinn im Bund Freier Städte.
- Kamp Kafan, Einrichtung der lussischen Armee am Internationalen Flughafen Turnus am Nabi in Nuschtesien