UAF-Verfassungsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ultos
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 3: Zeile 3:
 
Das '''UAF-Verfassungsgericht''' ist das einzige ancalische Gericht, das explizit in der Verfassung der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] vorgesehen ist. Das '''UAF-Verfassungsgericht''' tagt in [[Singollo]], die anderen Unionsgerichte sind unionsweit verteilt.<br>
 
Das '''UAF-Verfassungsgericht''' ist das einzige ancalische Gericht, das explizit in der Verfassung der [[Unionsrepublik Ancalim-Feanaro]] vorgesehen ist. Das '''UAF-Verfassungsgericht''' tagt in [[Singollo]], die anderen Unionsgerichte sind unionsweit verteilt.<br>
  
Das '''UAF-Verfassungsgericht''' besteht aus elf Richtern, die nach Nominierung durch den Begam vom Kalatium bestätigt werden. Ihre Amtszeit dauert sieben Jahre; maximal sind zwei Amtszeiten möglich.<br><br>
+
Das '''UAF-Verfassungsgericht''' besteht aus elf Richterinnen und Richternn, die nach Nominierung durch den Begam vom Kalatium bestätigt werden. Ihre Amtszeit dauert sieben Jahre; maximal sind zwei Amtszeiten möglich.<br><br>
  
  

Version vom 3. März 2024, 10:15 Uhr

Das UAF-Verfassungsgericht ist das oberste rechtsprechende Staatsorgan der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro. Neben diesem obersten Unionsgericht existieren auf Ebene der Unionsstaaten Oberste Gerichtshöfe der Unionsstaaten, die teils auch abweichende Bezeichnungen tragen.

Das UAF-Verfassungsgericht ist das einzige ancalische Gericht, das explizit in der Verfassung der Unionsrepublik Ancalim-Feanaro vorgesehen ist. Das UAF-Verfassungsgericht tagt in Singollo, die anderen Unionsgerichte sind unionsweit verteilt.

Das UAF-Verfassungsgericht besteht aus elf Richterinnen und Richternn, die nach Nominierung durch den Begam vom Kalatium bestätigt werden. Ihre Amtszeit dauert sieben Jahre; maximal sind zwei Amtszeiten möglich.



Vorsitzender Richter ist seit dem 1. Barr 2517 (01.07. GZR) Dutor Neisatan (TEaA).