Pahragrauscher Adel
Inhaltsverzeichnis
Adelsgeschlechter
König | Diesen Titel darf nur das pahragrausche Adelsgeschlecht beanspruchen, außer bei Ausnahmen |
Fürst | Diesen Titel darf nur das pahragrausche Adelsgeschlecht beanspruchen, außer bei Ausnahmen |
Graf |
Diesen Titel darf nur das pahragrausche Adelsgeschlecht beanspruchen, außer bei Ausnahmen |
Freiherren oder Barone |
Diesen Titel beanspruchen andere Adelsgeschlechter. Die anderen Adelsgeschlechter müssen jedoch vor dem pahragrauschen Adelsgeschlecht geduldet werden. |
Das pahragrausche Adelsgeschlecht
Das pahragrausche Adelsgeschlecht ist das "Uradelsgeschlecht" von Pahragrau. Nur Mitglieder dieses Adelsgeschlechtes haben Anspruch auf Grafen- und Fürstentitel. Auch auch den Königstitel / Titularkönigstitel hat ein Mitglied Anspruch (siehe Thronfolge in Pahragrau). Als das Kaiserreich Pahragrau 2370 in die Königreiche Littra, Nordpahragrau, Rita und Wiesen aufgespalten wurde, wurde auch das pahragrausche Adelsgeschlecht in Unteradleslinien aufgespalten. Nämlich in die Unteradelsgeschlechter Littra, Nordpahragrau, Rita und Wiesen. Oberhaupt des pahragrauschen Adelsgeschlecht ist der pahragrausche König. Oberhäupter der einzelnen Unteradelsgeschlechter sind die jeweiligen Fürsten (von 2370 bis 2400 die jeweiligen Könige). Als das Königreich Pahragrau wiedergegründet und somit wiedervereinigt wurde, mussten erst die jeweiligen Könige der aufgelösten Königreiche Littra, Nordpahragrau, Rita und Wiesen einen (neuen) König bestimmen. Sie haben sich geeinigt, dass das Unteradelsgeschlecht Haus Littra die Könige stellen soll (außer littrianische Thronfolger sterben / lehnen ab, in diesem Falle übernimmt das Amt des Königs jemand aus einem anderen Unteradelsgeschlecht (siehe Thronfolge)). Unter der Herrschaft von König David III. wurde diese Entscheidung jedoch hinterfragt. Die Häuser Nordpahragrau, Rita und Wiesen konnten jedoch wenig Einfluss auf den herrschenden littrianischen König David III bekommen. Durch die Demokratisierung von König Boris und die Herrschaft der littrianischen Nachfolger war die Entscheidung, dass das Unteradelsgeschlecht Haus Littra den König stellt, jedoch immer mehr zufriedenstellender. Die Unteradelsgeschlechter des pahragrauschen Adelsgeschlechter treffen sich halbjährlich zur Adelskonferenz des pahragrauschen Adelsgeschlechts (AdpA).
Die Unteradelsgeschlechter
Haus Rita
König des Haus Rita (2370 - 2400)
Von 2370 - 2400 gab es das Königreich Rita.
2370 - 2400 Friedrich II
Fürsten des Haus Rita (Seit 2400)
2400-2440 Friedrich II
2440-2480 Heinz
Seit 2480 Anastasia
Haus Wiesen
Das Haus Wiesen (wiesenische Adelsgeschlecht) ist ein Fürstengeschlecht.
König des Haus Wiesen (2370 - 2400)
Von 2370 - 2400 gab es das Königreich Wiesen.
2370-2400 Hermann
Fürsten des Haus Wiesen
2400 - 2412 Hermann
2412 - 2450 Hermann II
2450 - 2510 Olivia III
Seit 2510 Hermann III
Haus Nordpahragrau
Das Haus Nordpahragrau (nordpahragrausche Adelsgeschlecht) ist ein Fürstengeschlecht.
König des Haus Nordpahragrau (2370 - 2400)
Von 2370-2400 gab es das Königreich Nordpahragrau.
2370 - 2400 Herbert
Fürsten des Haus Nordpahragrau (seit 2400)
2400-2450 Karl Wilhelm
2450-2502 Herbert II
Seit 2502 Paul
Haus Littra
Das Haus Littra (littranische Adelsgeschlecht) ist das Königsgeschlecht in Pahragrau.
König des Haus Littra (seit 2370)
Von 2370 - 2400 gab es das Königreich Littra. Von 2400 - 2469 das Königreich Pahragrau. Auch im demokratischen Königreich stellt das Haus Littra bis heute den pahragrauschen König. Könige haben auch einen Fürstentitel.
2370-2400 Viktor
2402-2402 Hans
2402-2443 David III
2443-2470 Boris
Seit 2470 Valentin II
Gliederung
Jeder Unteradelsgeschlecht gliedert sein Herrschaftsgebiet.
Weitere Adelsgeschlechter
Am Anfang der Gründung des pahragrauschen Königreiches duldete man kein weiteres Adelsgeschlecht. Das pahragrausche Adelsgeschlecht sei das einzig ware, meinten viele. Jedoch kamen weitere Adelsgeschlechter dazu. Dies erklären sich Historiker so, dass man manche Personen geehrt hat, indem man ihnen einen Adelstitel gab. Die nachfolgenden Adelsgeschlechter haben bzw. dürfen keinen Anspruch auf einen Grafen-, Fürsten- oder Königstitel haben. Eine Ausnahme wäre, wenn es keinen Thronfolger in einem Unteradelsgeschlecht des pahragrauschen Adelsgeschlecht geben würde. Dies wäre jedoch äußerst unwahrscheinlich. Die Oberhäupter der im Text folgenden Adelsgeschlechter sind höchstens Freiherren oder Barone.