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Die Haladische Regierung muss die Waffenlieferung an mandhische Rebellen mit sofortiger Wirkung einstellen und dafür die Handels- und Lieferbewegungen in und von mandhischen Grenzregionen der letzten zwei Monate offenlegen. Folgende Sanktionen gelten bis zur Einstellung von Waffen- und Kampfstofflieferungen nach Mandhu für den Haladischen Staat: | Die Haladische Regierung muss die Waffenlieferung an mandhische Rebellen mit sofortiger Wirkung einstellen und dafür die Handels- und Lieferbewegungen in und von mandhischen Grenzregionen der letzten zwei Monate offenlegen. Folgende Sanktionen gelten bis zur Einstellung von Waffen- und Kampfstofflieferungen nach Mandhu für den Haladischen Staat: | ||
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+ | *Internationale Ächtung der Herstellung, des Gebrauchs, des Verkaufs und der Weitergabe des Nervenkampfstoffes Punir und ähnlicher Neurotoxinen | ||
+ | *Verbot von Finanzdienstleistungen an den haladischen Militärapparat, die zur Entwicklung und Forschung an Nervenkampfstoffen beitragen könnten | ||
+ | *Verhängen eines Kriegswaffenembargos gegen Haladien durch das Verbot aller Waffenexporte aus dem Land mit Ausnahme von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehörigem Material - wobei die Mitgliedsstaaten den Sicherheitsrat fünf Tage vor dem Verkauf der Waffen benachrichtigen müssen | ||
+ | *Ermächtigung der Mitgliedsstaaten, in Übereinstimmung mit ihren nationalen Behörden und Gesetzen und im Einklang mit dem Völkerrecht haladische Fracht auf dem Land-, See- und Luftweg zu inspizieren und alle Güter zu vernichten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie zur Herstellung von Nervenkampfstoffen dienen könnten | ||
+ | *Bekräftigung des Engagements des Sicherheitsrats für eine friedliche, diplomatische Lösung des Bürgerkriegs in Mandhu | ||
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+ | ==Untersuchungskommission== | ||
+ | Am 16. Luch 2521 einigte sich der Sicherheitsrat auf die Vertagung der Abstimmung und die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission, die die der Resolution zugrunde liegende Vorgänge in Mandhu abschließend untersuchen und beurteilen sollte. Der ''Untersuchungskommission Mandhu'' saßen neben dem ITUF-Generalsekretär [[Egor Darkin]] drei Abgeordnete der Mitgliedstaaten des Sicherheitsrates vor: Toqatuh Narlas (Bund Freier Städte), Elejn Luferes (Erkassien) und Magankur Habend (Heas). | ||
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+ | Am 01. Wall 2522 veröffentlichte die unabhängige Kommission die Untersuchungsergebnisse und bestätigte die Verwendung des Nervenkampfstoffs Punir durch die rebellische ''Nationale Befreiungsfront'' sowie den Verkauf des Giftgases durch haladische Staatsvertreter. Die Vertreter Erkassiens und des Bundes Freier Städte stimmten dem Untersuchungsbericht zu, Magankur Habend aus Heas stimmte gegen den Abschlussbericht. Generalsekretär Darkin enthielt sich erwartungsgemäß. | ||
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+ | "Nach einer abschließenden Untersuchung [...] kommt die am 16. V. 2521 von ITUF-Sicherheitsrat eingesetzte und bemächtigte Untersuchungskomission „Mandhu“ [...] zum Ergebnis, dass es sicher ist, dass der am 15. V. 2521 beim Giftgasangriff auf die Stadt Jamban in Mandhu eingesetzte Nervenkampfstoff Punir aus dem Haladischen Reich stammt und von diesem gegen eine Zahlung von 673.294.000 Banu (696.384,34 ฿) an die von Baadal Boral geführte paramilitärische Organisation „Nationale Befreiungsfront“ weitergegeben wurde. | ||
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+ | Grundlage dieser Entscheidung sind die vorliegenden Foto- und Videoaufzeichnungen vom Morgen des 15. V. 2521, die verifizierten Augenzeugenberichte des Angriffs, die von der Internationalen Gesundheitsorganisation IGLU bestätigte Autopsieergebnisse der Opfer des Giftgas-Angriffs, die vom lussischen Nachrichtendienst KVK vorgelegten Dokumente und Satellitenbilder, deren Echtheit durch den bündischen Auslandsnachrichtendienst THMH/FN verifiziert werden konnten sowie eine von den Mitgliedern der Untersuchungskomission am 18. V. 2521 durchgeführte Besichtigung des Tatortes." | ||
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+ | ==Antragsteller== | ||
+ | Antragsteller war die Akronoische Kommission, repräsentiert durch Kommissionspräsidentin [[Sônia Bosco Mantovani]] und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Tanmanat Murabien. | ||
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+ | Seit dem 07. Dezember 2521 vertrat [[Aren̄-Ārtāk Kāvetnār]] als Kommissionspräsident den Staatenverbund im Sicherheitsrat. | ||
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+ | Nach der Vorlage des Abschlussberichts durch die Untersuchungskommission wurde der Antrag am 16. Wall erneut zur Abstimmung gestellt. | ||
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+ | | [[Ostakronor und Sivalesien]]|| {{LIV}} || style="background-color:#e0e0e0" | Enthaltung | ||
+ | |- style="height:36px" | ||
+ | | [[Bangabandhu]]|| {{RNM}} || style="background-color:#e0e0e0" | Enthaltung | ||
+ | |} | ||
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+ | [[Kategorie:ITUF-Resolution]] |
Aktuelle Version vom 23. Januar 2022, 21:54 Uhr
ITUF026 | |
---|---|
Thema | Sanktionierung Haladiens |
Datum | 20.04.2521 |
Antragsteller | STAVA |
Status | Offen
|
Die ITUF-Resolution 026 ist eine vorgeschlagene Sanktionierungsmaßnahme zum Nachteil von Haladien, eingebracht durch den Staatenverbund Akronor infolge des Giftgasangriffs auf Jamban durch mandhische Rebellen.
Inhaltsverzeichnis
Inhalt
Die Kommission und die Mitglieder des Staatenverbund Akronor ersehen die Unterstützung der für den Giftgasangriff auf Jamban verantwortlichen Rebellen durch haladische Staatsorgane als erwiesen. Der in Jamban eingesetzte Nervenkampfstoff Punir wurde in Haladien hergestellt und stammt aus dem haladischen Militärapparat.
Die Haladische Regierung muss die Waffenlieferung an mandhische Rebellen mit sofortiger Wirkung einstellen und dafür die Handels- und Lieferbewegungen in und von mandhischen Grenzregionen der letzten zwei Monate offenlegen. Folgende Sanktionen gelten bis zur Einstellung von Waffen- und Kampfstofflieferungen nach Mandhu für den Haladischen Staat:
- Verbot der direkten oder indirekten Einfuhr, Ausfuhr oder Weitergabe sämtlicher Verteidigungsgüter, die im Bürgerkriegsland Mandhu verwendet werden könnten
- Verbot für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die für militärische Zwecke oder von militärischen Endnutzern in Mandhu verwendet werden können
- Einfrieren von Vermögensbeständen der haladischen Militärführung im Ausland
Änderung
Am 12.09.2521 reichte die Akronoische Kommission einen geänderten Resolutionsentwurf ein. Aufgrund der Kritik des südkarpatischen Tanmanats wurde das globale Embargo von Verteidigungsgütern aus der Resolution gestrichen und mildere Sanktionen vorgeschlagen. Der neue Resolutionsentwurf sieht folgendes vor:
- Internationale Ächtung der Herstellung, des Gebrauchs, des Verkaufs und der Weitergabe des Nervenkampfstoffes Punir und ähnlicher Neurotoxinen
- Verbot von Finanzdienstleistungen an den haladischen Militärapparat, die zur Entwicklung und Forschung an Nervenkampfstoffen beitragen könnten
- Verhängen eines Kriegswaffenembargos gegen Haladien durch das Verbot aller Waffenexporte aus dem Land mit Ausnahme von Kleinwaffen, leichten Waffen und dazugehörigem Material - wobei die Mitgliedsstaaten den Sicherheitsrat fünf Tage vor dem Verkauf der Waffen benachrichtigen müssen
- Ermächtigung der Mitgliedsstaaten, in Übereinstimmung mit ihren nationalen Behörden und Gesetzen und im Einklang mit dem Völkerrecht haladische Fracht auf dem Land-, See- und Luftweg zu inspizieren und alle Güter zu vernichten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie zur Herstellung von Nervenkampfstoffen dienen könnten
- Bekräftigung des Engagements des Sicherheitsrats für eine friedliche, diplomatische Lösung des Bürgerkriegs in Mandhu
Untersuchungskommission
Am 16. Luch 2521 einigte sich der Sicherheitsrat auf die Vertagung der Abstimmung und die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission, die die der Resolution zugrunde liegende Vorgänge in Mandhu abschließend untersuchen und beurteilen sollte. Der Untersuchungskommission Mandhu saßen neben dem ITUF-Generalsekretär Egor Darkin drei Abgeordnete der Mitgliedstaaten des Sicherheitsrates vor: Toqatuh Narlas (Bund Freier Städte), Elejn Luferes (Erkassien) und Magankur Habend (Heas).
Am 01. Wall 2522 veröffentlichte die unabhängige Kommission die Untersuchungsergebnisse und bestätigte die Verwendung des Nervenkampfstoffs Punir durch die rebellische Nationale Befreiungsfront sowie den Verkauf des Giftgases durch haladische Staatsvertreter. Die Vertreter Erkassiens und des Bundes Freier Städte stimmten dem Untersuchungsbericht zu, Magankur Habend aus Heas stimmte gegen den Abschlussbericht. Generalsekretär Darkin enthielt sich erwartungsgemäß.
"Nach einer abschließenden Untersuchung [...] kommt die am 16. V. 2521 von ITUF-Sicherheitsrat eingesetzte und bemächtigte Untersuchungskomission „Mandhu“ [...] zum Ergebnis, dass es sicher ist, dass der am 15. V. 2521 beim Giftgasangriff auf die Stadt Jamban in Mandhu eingesetzte Nervenkampfstoff Punir aus dem Haladischen Reich stammt und von diesem gegen eine Zahlung von 673.294.000 Banu (696.384,34 ฿) an die von Baadal Boral geführte paramilitärische Organisation „Nationale Befreiungsfront“ weitergegeben wurde.
Grundlage dieser Entscheidung sind die vorliegenden Foto- und Videoaufzeichnungen vom Morgen des 15. V. 2521, die verifizierten Augenzeugenberichte des Angriffs, die von der Internationalen Gesundheitsorganisation IGLU bestätigte Autopsieergebnisse der Opfer des Giftgas-Angriffs, die vom lussischen Nachrichtendienst KVK vorgelegten Dokumente und Satellitenbilder, deren Echtheit durch den bündischen Auslandsnachrichtendienst THMH/FN verifiziert werden konnten sowie eine von den Mitgliedern der Untersuchungskomission am 18. V. 2521 durchgeführte Besichtigung des Tatortes."
Antragsteller
Antragsteller war die Akronoische Kommission, repräsentiert durch Kommissionspräsidentin Sônia Bosco Mantovani und vertreten durch ITUF-Botschafterin Lene Resslof, für das Tanmanat Murabien.
Seit dem 07. Dezember 2521 vertrat Aren̄-Ārtāk Kāvetnār als Kommissionspräsident den Staatenverbund im Sicherheitsrat.
Ergebnis
Nach der Vorlage des Abschlussberichts durch die Untersuchungskommission wurde der Antrag am 16. Wall erneut zur Abstimmung gestellt.
Tanmanat | Mandat | Stimme |
---|---|---|
Balmanien | Kanabien | Enthaltung |
Altmeerland | Bund Freier Städte | Zustimmung |
Nord- und Zentralkarpaten | Heas | nicht abgestimmt |
Südkarpaten | Ladislavien | nicht abgestimmt |
Davien und Westkarpaten | Kingdom of Thunder | Zustimmung |
Westakronor | STAVA | Zustimmung |
Murabien | Zustimmung | |
Rythanien | Nordakronor | Zustimmung |
Ostakronor und Sivalesien | Livonien | Enthaltung |
Bangabandhu | Nugramandhu | Enthaltung |