Internationals Ting ef Ultes Fuljar/ITUF024
ITUF024 | |
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Thema | Aufnahme der EBR in die ITUF |
Datum | 01.08.2520 |
Antragsteller | Tarews Narlas |
Mandat | Assasam Bund Freier Städte |
Status | Angenommen
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Die ITUF beschließt mit der Annahme dieser Resolution:
Hintergrund
Die Ehrbare Bangabandhische Republik gründete sich 2516 als Abspaltung der Ismusistischen Republik Bangabandhu. Nachdem infolge des Abbruchs diplomatischer Beziehungen gegenüber der IRB vonseiten Diktatistans es zu bewaffneten Unruhen im Land gekommen war und gegen den Rebellenführer Urnoh Bejunly ein Kopfgeld ausgesetzt worden war, deklarierte die EBR am 19.XI.2516 (7.8. GZR) ihre Unabhängigkeit. Noch am selben Tag wurde der neue Staat von der URB anerkannt, Sival und Torunien folgten am Tag darauf - nicht jedoch ohne den Hinweis, dass die EBR sich an die Gulmer Konventionen zu halten habe.
Infolge wiederholter militärischer Aggressionen, die hauptsächlich vom Staatenbund Karpatischer Staaten ausgingen, kam es im Herbst 2516 und darauf zu einem erneuten Aufflammen militärischer Konflikte. Dieser bewussten Destabilisierung der Region gegenüber standen Bemühungen seitens der IADN-Staaten (darunter Torunien und Dianien), die Situation vor Ort mit wirtschaftlicher und humanitärer Hilfe nachhaltig zu verbessern.
Eine ITUF-Resolution, die die Beilegung des Bangabandhu-Konfliktes erzielen sollte und auch eine bedingte Anerkennung der EBR vorsah, wurde im Sommer 2517 von Ladislavien vorgelegt. Da dieser Resolution jedoch ein Generalverdacht gegen die erst kurz zuvor neu gewählte Regierung der EBR inhärent war und somit die innenpolitische Stabilität im ohnehin fragilen Staat gefährdet gewesen wäre, wurde die Resolution maßgeblich durch IADN-Staaten abgelehnt.
Die jüngste Aggression vonseiten des SKS gegen die EBR veranlasst den Antragsteller, nachträglich die völkerrechtliche Grundlage für die gegenwärtige Faktenlage zu schaffen. Einer nachhaltigen Stabilisierung der politischen Situation, die die EBR in ihrer mittlerweile 4-jährigen Geschichte unter Beweis gestellt hat, muss nun der logische Schritt einer Anerkennung durch die ITUF in den Grenzen vor der jüngsten SKS-Intervention folgen. Nur so kann die Rechtsgrundlage geschaffen werden, um gegen militärische Aktionen die sich gegen die EBR richten vorzugehen und Fortsetzung des Stabilisierungsprozesses der Region zu ermöglichen.
Ergebnis
Tanmanat | Mandat | Stimme |
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Balmanien | Kanabien | Zustimmung |
Altmeerland | Bund Freier Städte | Zustimmung |
Nord- und Zentralkarpaten | Heas | Enthaltung |
Südkarpaten | Ladislavien | nicht abgestimmt |
Davien & Westkarpaten | Kingdom of Thunder | Zustimmung |
Westakronor | STAVA | Enthaltung |
Rythanien | Na Eilean Aonaichte | Zustimmung |
Tay Sógrat | Taylon | nicht abgestimmt |
Bangabandhu | Assasam | Zustimmung |
Murabien | Novorythanien | Zustimmung |