Großpakt Internationalen Friedens: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Art. 3: Diskriminierungsklausel'''<br> | '''Art. 3: Diskriminierungsklausel'''<br> |
Version vom 25. April 2019, 09:54 Uhr
Großpakt Internationalen Friedens | |
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Gründung | 2519 |
Hauptsitz | Härlighet Stad, Lagland |
Generalsekretär | Hans Pahr |
Anzahl Mitgliedsstaaten | 9 |
Mitgliedsstaaten | Andere karpatische Union Heilige Küste |
Amtssprachen | Kanabisch |
Der Großpakt Internationalen Friedens (kurz: GIF) ist eine humanitäre Organisation, die im Frühjahr 2519 auf Initiative von Alfons Gularsk und Emanuel Kjamon ins leben gerufen wurde. Offizielle Zielsetzung ist der direkte Einsatz von Hilfskräften in Krisengebieten, wie die vom Krieg zerstörten Gebiete in Pahragrau oder Bangabandhu. Publiziert hat Alfons Gularsk die Idee des GIF im zusammenhang mit der Einstellung des Beobachterstatus der IADN für Lagland und Pahragrau, welche ihnen zeitgleich und scheinbar unverhofft entzogen wurden. Entgegengesetzt der ersten Ankündigung soll der GIF allerdings unabhängig von Ideologien geführt werden und einzig der Menschlichkeit verpflichtet.
Inhaltsverzeichnis
Gründung
Die erste konstituierende Sitzung fand am 25. 4. 2519 in Härlighet Stad, Lagland statt. Zugegen waren Vertreter der Gründungsmitglieder Andere karpatische Union, Heilige Küste, Königreich Südmeeren, Freistaat Lagland, Ludwig-Bern-Republik, Pahragrau, Temkalien, Trance Nation und Varnum. Einstimmig entschied man sich, den Hauptsitzes des GIF in Ort, Lagland zu bestimmen und sich auf die wesentlichen Grundlagen des Paktes zu einigen:
- Der GIF ist eine humanitäre und defensive Organisation
- Er verschreibt sich ausschließlich der Menschlichkeit
- Er wird in keinen Konflikt mit militärischer Gewalt intervenieren
- Er verpflcihtet sich den Gulmer Konventionen der Menschenrechte
- Innerhalb des GIF sollen solidarische Zollregelungen den Warenverkehr stärken und die Mitgliedstaaten wirtschaftliche Unterstützung bieten.
- Die ITUF wird als höchstes Bündnis aller Völker anerkannt
Besonders die Anerkennung der ITUF als höchste Institution aller Völker gilt als eines der politisch bedeutsamsten Statuten des GIF. Die Initiatoren und Mitbegründer des Großpaktes aus dem Staatenbund der Karpatischen Staaten sind Zeitens der Gründung kein Mitglied der ITUF, da sie auf Geheiß des Direktors Alfons Gularsk einen symbolischen Austritt vorgenommen haben. Die indirekte Verpflichtung zur ITUF lässt auf einen ersten ernsten Annäherungsversuch schließen. Inzwischen ist bekannt, dass die Mitglieder Pahragrau und Lagland mit nachdruck auf diesen Punkt bestanden haben und auch weiterhin auf einen Wiedereintritt des SKS in die ITUF drängen.
Verfassung
Der GIF hat in seiner konstituierenden Sitzung eine Verfassung veröffentlicht, die als verbindlicher Leitfaden aller Mitgliedssaaten und vorallem der Befugnisse und der Vorgehensweise des GIF gesetzt werden soll. Sie soll die humanitären und unpolitischen Absichten des Paktes untermalen und vorallem darüber aufklären, dass vom GIF selbst keine Bedrohung ausgehen kann.
Auszug aus der Verfassung des GIF:
Art. 1: Verpflichtung zu Menschenrechten
(1) Der GIF verpflichtet sich mit der Gründung den Gulmer Konventionen der Menschenrechte. Sie gelten als höchste und ehrenwerte Ziele einer jeden Zivilisation
(2) Sie zu schützen und zu halten sieht der GIF in der Verantwortung eines jeden souveränen Staates. Ohne dessen Aufforderung oder einer eindeutigen Dringlichkeit wird der GIF keine Einsätze vornehmen.
Art. 2: Anerkennung der ITUF
(1) Der GIF nimmt die ITUF als höchstes Bündnis aller Völker Ultos war.
(2) Die Förderung und Umsetzung der Beschlüsse der ITUF wird als selbstverständliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten konstituiert.
(3) Die Mitgliedstaaten des GIF sind sich darüber einig, dass eine Mitgliedschaft bei der ITUF für eine friedliche Diplomatie zwingend notwendig ist.
Art. 3: Diskriminierungsklausel
(1) Der GIF verschreibt sich eindeutig keiner Ideologie, Religion oder Ethnik.
(2) Alle Krisengebiete werden unabhängig von ihrer Vorherrschenden Kultur, Demografie, Religion oder Ideologie mit gleichen Mitteln und größter Sorgfalt humanitär unterstützt
(3) Alle Krisengebiete werden unabhängig von aktuellen Krisenwarnungen der ITUF humanitär unterstützt
Art. 4: Verpflichtung zur Demokratie:
(1) Der GIF bildet sich durch eine demokratisch legitimierte Struktur. Beschlüsse und Verordnungen des Generalsekretärs müssen demokratisch legitimiert werden.
Art. 25: Leistungen der Mitgliedssataaten
(1) Die Mitgliedstaaten des GIF verpflichten sich zu regelmäßigen Abgaben an die Hauptkasse zur Finanzierung von Personal, Reisen und Sitzungen des Hauptrates.
(2) Die Mitgliedstaaten des GIF verpflichten sich zu umfassender Anwerbung neuer Hilfskräfte die in Krisengebieten eingesetzt werden.
Art. 47: Der Generalsekretär
(1) Der Generalsekretär des GIF wird auf zwei Jahre demokratisch legitimiert.
(2) Seine Befugnisse übersteigen nicht die Befugnisse der Ratssitzung.
Einsatzgebiete
Der noch sehr junge Pakt hat bisher noch keine Einsätze durchgeführt und verfügt noch über keine einsatzbereiten Hilfstruppen. Nach Aussagen des Direktors Alfons Gularsk zu urteilen wird der Hauptrat sehr bald über Einsätze in Pahragrau und Bangabandhu diskutieren um dort schnellstmöglich Hilfeleistungen anzubieten und humanitäre Missstände zu beseitigen. Seitens der IRB wurde bereits angekündigt, dass die humanitäre Hilfe des GIF gern in Anspruch genommen werden würde. Gründungsmitglied Pahragrau wird diese Gelegenheit höchstwahrscheinlich ebenfalls wahrnehmen.
Kritik
- Die IADN kritisiert die Gründung des GIF, da Gründungs- und Mitgliedstaaten aktuell kein Mitglied der ITUF sind.
- Kritik geht auch im Besonderen von der EBR aus, welche die Unterstützung der IRB als befeuerung des seit über zwei Jahren kritischen Bangabandhu-Konfliktes wahrnimmt.