Großpakt Internationalen Friedens
Großpakt Internationalen Friedens | |
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Gründung | 2519 |
Hauptsitz | Härlighet Stad () |
Generalsekretär | Rudolph Raath () |
Anzahl Mitgliedsstaaten | 14 |
Mitgliedsstaaten | Gründungsmitglieder
Andere Karpatische Union |
Amtssprachen | Ultan, Kanabisch |
Der Großpakt Internationalen Friedens (kurz: GIF) ist eine humanitäre Organisation, die im Frühjahr 2519 auf Initiative von Alfons Gularsk und Emanuel Kjamon ins leben gerufen wurde. Offizielle Zielsetzung ist der direkte Einsatz von Hilfskräften in Krisengebieten, wie die vom Krieg zerstörten Gebiete in Pahragrau oder Bangabandhu. Publiziert hat Alfons Gularsk die Idee des GIF im zusammenhang mit der Einstellung des Beobachterstatus der IADN für Lagland und Pahragrau, welche ihnen zeitgleich und scheinbar unverhofft entzogen wurden. Entgegengesetzt der ersten Ankündigung soll der GIF allerdings unabhängig von Ideologien geführt werden und einzig der Menschlichkeit verpflichtet.
Inhaltsverzeichnis
Gründung
Die erste konstituierende Sitzung fand am 25. 4. 2519 in Härlighet Stad, Lagland statt. Zugegen waren Vertreter der Gründungsmitglieder Andere Karpatische Union, Heilige Küste, Königreich Südmeeren, Freistaat Lagland, Grafschaft Listova Ludwig-Bern-Republik, Pahragrau, Temkalien, Trance Nation und Varnum. Einstimmig entschied man sich, den Hauptsitzes des GIF in Härlighet Stad, Lagland zu bestimmen und sich auf die wesentlichen Grundlagen des Paktes zu einigen:
- Der GIF ist eine humanitäre und defensive Organisation
- Er verschreibt sich ausschließlich der Menschlichkeit
- Er wird in keinen Konflikt mit militärischer Gewalt intervenieren
- Er verpflichtet sich den Gulmer Konventionen und der ITUF-Menschenrechtserklärung
- Innerhalb des GIF sollen solidarische Zollregelungen den Warenverkehr stärken und die Mitgliedstaaten wirtschaftliche Unterstützung bieten.
- Die ITUF wird als höchstes Bündnis aller Völker anerkannt
Besonders die Anerkennung der ITUF als höchste Institution aller Völker gilt als eines der politisch bedeutsamsten Statuten des GIF. Die Initiatoren und Mitbegründer des Großpaktes aus dem Staatenbund der Karpatischen Staaten sind Zeitens der Gründung kein Mitglied der ITUF, da sie auf Geheiß des Direktors Alfons Gularsk einen symbolischen Austritt vorgenommen haben. Die indirekte Verpflichtung zur ITUF lässt auf einen ersten ernsten Annäherungsversuch schließen. Inzwischen ist bekannt, dass die Mitglieder Pahragrau und Lagland mit Nachdruck auf diesen Punkt bestanden und auch weiterhin auf einen Wiedereintritt des SKS in die ITUF drängen.
Verfassung
Der GIF hat in seiner konstituierenden Sitzung eine Verfassung veröffentlicht, die als verbindlicher Leitfaden aller Mitgliedssaaten und vor allem der Befugnisse und der Vorgehensweise des GIF gesetzt werden soll. Sie soll die humanitären und unpolitischen Absichten des Paktes untermalen und vor allem darüber aufklären, dass vom GIF selbst keine Bedrohung ausgehen kann.
Auszug aus der Verfassung des GIF:
Art. 1: Verpflichtung zu Menschenrechten
(1) Der GIF verpflichtet sich mit der Gründung den Gulmer Konventionen. Sie gelten als höchste und ehrenwerte Ziele einer jeden Zivilisation
(2) Sie zu schützen und zu halten sieht der GIF in der Verantwortung eines jeden souveränen Staates. Ohne dessen Aufforderung oder einer eindeutigen Dringlichkeit wird der GIF keine Einsätze vornehmen.
Art. 2: Anerkennung der ITUF
(1) Der GIF nimmt die ITUF als höchstes Bündnis aller Völker Ultos war.
(2) Die Förderung und Umsetzung der Beschlüsse der ITUF wird als selbstverständliche Verpflichtung aller Mitgliedstaaten konstituiert.
(3) Die Mitgliedstaaten des GIF sind sich darüber einig, dass eine Mitgliedschaft bei der ITUF für eine friedliche Diplomatie zwingend notwendig ist.
Art. 3: Diskriminierungsklausel
(1) Der GIF verschreibt sich eindeutig keiner Ideologie, Religion oder Ethnik.
(2) Alle Krisengebiete werden unabhängig von ihrer Vorherrschenden Kultur, Demografie, Religion oder Ideologie mit gleichen Mitteln und größter Sorgfalt humanitär unterstützt
(3) Alle Krisengebiete werden unabhängig von aktuellen Krisenwarnungen der ITUF humanitär unterstützt
Art. 4: Verpflichtung zur Demokratie:
(1) Der GIF bildet sich durch eine demokratisch legitimierte Struktur. Beschlüsse und Verordnungen des Generalsekretärs müssen demokratisch legitimiert werden.
Art. 25: Leistungen der Mitgliedssataaten
(1) Die Mitgliedstaaten des GIF verpflichten sich zu regelmäßigen Abgaben an die Hauptkasse zur Finanzierung von Personal, Reisen und Sitzungen des Hauptrates.
(2) Die Mitgliedstaaten des GIF verpflichten sich zu umfassender Anwerbung neuer Hilfskräfte die in Krisengebieten eingesetzt werden.
Art. 46: Die Ratsitzung
(1) Die Ratsitzung ist die Hauptversammlung der Entscheidungsträger des GIF.
(2) Sie ist berechtigt verbindliche Einsätze anzuordnen und Hilfeleistungen abzuwägen.
(3) Jedes Bündnismitglied entsendet 7 Deligierte, die sich der Teilnahme an der Ratsitzung verpflichten.
(4) Die Verfahren zur Bestimmung der deligierten obliegt der Verantwortung des einzelnen Staates.
Art. 47: Der Generalsekretär
(1) Der Generalsekretär des GIF wird auf zwei Jahre demokratisch legitimiert.
(2) Seine Befugnisse übersteigen nicht die Befugnisse der Ratssitzung.
Einsatzgebiete
Seit Anfang Juni 2518 koordiniert der GIF Einsätze in Pahragrau und der IRB, zwei bekannten Krisen- und ehemaligen Kriegsgebieten. Die Hilfe erstreckt sich dabei vom Einsatz von Ärzten bis hin zur Sicherstellung der in den Gulmer Konventionen vereinbarten Menschenrechten. Etwa dem Zugang zu sauberen Trinkwasser und den Wideraufbau lebenswürdiger Umfelder wie Stadtsiedlungen. Auch die Betreuung von Kindern und Bedürftigen sowie die Versorgung von psychisch belasteten Personen steht im Vordergrund der Arbeit des GIF.
Bereits die ersten Einsätze des GIF zeugen von einer guten Verständigung der GIF-Mitgliedstaaten, einer gut funktionierenden Infrastruktur sowohl im bürokratischen als auch im praktischen Umfeld der Einsätze. Generalsekretär Rudolph Raath wird für seinen scharfen Sinn bei der Koordination in den Medien sehr hoch gelobt. Aufgrund der positiven Resonanz seitens der Einsätze haben sich am 20. Juni 2519 die Heilige Küste, Das Erzherzogtum Paramur und Dia Rioghachd dem GIF angeschlossen und werden in die Abläufe involviert
Kritik
Die IADN kritisierte die Gründung des GIF, da der weit überwiegende Anteil der Gründungs- und Mitgliedstaaten kurz zuvor aus der ITUF ausgetreten waren. Die Gründung des GIF wird als Versuch gewertet, die bestehenden bündnispolitischen Strukturen zu untergraben und somit die Rolle der ITUF zu schwächen. Der GIF habe keine anderen Ziele als ITUF und die IADN selbst; er sei somit zu den genannten Bündnissen redundant.
Kritik geht auch im Besonderen von der Ehrbaren Bangabandhischen Republik aus, welche die Unterstützung der Ismusistischen Republik Bangabandhu als Befeuerung des seit über zwei Jahren kritischen Bangabandhu-Konfliktes wahrnimmt. Da ein ITUF-Beitritt der EBR auf Druck von SKS-Staaten bis dato nicht zustande gekommen ist, wird dem GIF Doppelmoral vorgeworfen.
Die Karpatische Union erklärte 2519 ihren Austritt aus dem GIF; offiziell sei die Unterzeichnung der Mitgliedschaft irrtümlich, durch einen "Schwächeanfall" des Außenministers, zustande gekommen.