AKOM

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Akronoische Agentur für Grenz- und Küstenwache
AKOM
STAVA.png
Gründung 01.01.2521
Hauptsitz Luuv, Dianien
Vositz



  • FlaggeOspor.png Dmitro Kotenko, Exekutivdirektor
  • Wot.png Gunnar Kragh, Stellv. Exektutivdirektor
Mitglieder

Mitgliedsstaaten des Akronoischen
Zollraums
Budget 100 Millionen Akron (geplant für 2521)

Die Akronoische Agentur für Grenz- und Küstenwache, auch bekannt als AKOM, ist eine Agentur des Staatenverbund Akronor mit Sitz in Luuv, Dianien, die mit der Grenzkontrolle des Akronoischen Zollraums in Koordination mit den Grenz- und Küstenwachen der Mitgliedstaaten des Zollraums beauftragt ist.

Geschichte

Organisation

Luuv Tarn, Hauptsitz des AKOM

Nach Angaben des Akronoischen Kommissionspräsidenten Stan Gerovic wird die Akronoische Grenz- und Küstenwache "eine Akronoische Grenz- und Küstenwachagentur zusammenführen, die aus den für die Grenzverwaltung zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gebildet wird", wobei das tägliche Management der Regionen an den Außengrenzen in der Verantwortung der Mitgliedstaaten verbleibt. Es ist beabsichtigt, dass die neue Akronoische Grenz- und Küstenwache in einer unterstützenden Rolle für Mitglieder, die Hilfe benötigen, agieren und den gesamten Grenzschutz an den akronoischen Außengrenzen koordinieren soll. Das Sichern und Patrouillieren der Außengrenzen des Staatenverbund Akronor (STAVA, in der Praxis der Akronoische Zollraum einschließlich der STAVA-Mitgliedstaaten, die dem Zollraum noch nicht beigetreten sind) liegt in der gemeinsamen Verantwortung der Agentur und der nationalen Behörden.

Aufgabe

Die Hauptaufgaben der Agentur gemäß der Ratsverordnung vom 25. Oktober 2520 sind:

  • die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten bei der Verwaltung der Außengrenzen zu koordinieren
  • Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten
  • Durchführung von Risikoanalysen
  • Durchführung von Forschungsarbeiten, die für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen relevant sind
  • Unterstützung von Mitgliedstaaten, die technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen benötigen
  • den Mitgliedstaaten die erforderliche Unterstützung bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen zu gewähren
  • die enge Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Polizeibehörden

Personal

Mit der "Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Ausbildung von nationalen Grenzschutzbeamten" ist die Ausbildung von Personal Aufgabe der AKOM. Darüber hinaus regelt der Gründungsvertrag von 2520, dass die Hauptausbildung weiterhin Aufgabe der nationalen Behörden bleibt. Die Dauer der Grundausbildung ist dabei je nach Staat unterschiedlich und kann von eineinhalb Jahren (Ospor) bis zweieinhalb Jahre (Lusslien) umfassen. Novum des AKOM-Vertrags ist die darauffolgende verpflichtende achtmonatige Zusatzausbildung in einem Partnerstaat. Die Auszubildenden werden dabei im akronoischen Ausland von einem internationalen Team geschult. Dieses Zusatzprogramm soll zur Vereinheitlichung der nationalen Standards und der Förderung der internationalen Kommunikation beitragen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Grenzbehörden an allen Grenzkontrollstellen im Akronoischen Zollraum nach dem gleichen Standard vorgehen.

Grenzschutz

Das Personal des Akronoischen Grenzsschutz (AKOMGV)

Küstenwache

Die Akronoische Küstenwache (AKOMKV) wird von der Agentur AKOM selbst sowie von den Grenz- und Küstenwachen der Mitgliedstaaten des Akronoischen Zollraums gebildet. Die nationalen Behörden üben weiterhin die tägliche Verwaltung ihrer Abschnitte der Außengrenzen des Zollraums aus.

Die der AKOM unterstellten Einheiten der Küstenwache sollen bis Ende September 2521 mit drei neuen hochmodernen Patrouillenbooten-Klassen ausgestattet werden. Die Regierungschefs der Mitgliedsstaaten erteilten der dianischen Reederei Icandoor hierzu einen Auftrag in Höhe von 92,7 Mio. Akron. Der Auftrag umfasst zwei Boote einer 203-Piet-Klasse, fünf Boote einer 158-Piet Klasse sowie elf Einheiten einer mobilen 75-Piet-Klasse.

Entgegen der ursprünglichen Planung und nach zahlreichen Protesten in der internationalen Presse wurde von einer Bewaffnung der beiden größeren Schiffsklassen mit VO AG2-Schiffsgeschützen der bündischen Rüstungsunternehmens Valde & Osberg abgesehen.

Das Operationsgebiet der Küstenwache konzentriert sich vor allem auf die Rythanische See, soll künftig aber auch auf den Duvarischen Golf und (im Falle eines Beitritts Torassias) den Livitischen Ozean östlich Torassias und Erkassiens erweitert werden. Hauptaufgabe ist der Schutz der Seegrenzen vor illegaler Überquerung von Unbefugten. Das bezieht sich zum Einen auf ostakronoische Fischer, die in Vergangenheit auf der Suche nach neuen Fischgründen bereits mehrfach die Hoheitsrechte der STAVA-Staaten verletzten. Auf der anderen Seite soll so eine illegale Immigration von bangabandhischen Flüchtlingen verhindert werden, die über Sivalesien an die Westküste des Duvarischen Golfs und über Ostakronor an die Westküste der Rythanischen See gelangen.

AKOM-Flotte
Klasse Länge Anzahl Indienststellung
N.N. 203 Piet 2 Q3 2521
N.N. 158 Piet 5 Q3 2521
N.N. 75 Piet 11 Q3 2521

Finanzierung

Kampagnen

ENHET

Das Programm zur Modernisierung und Vereinheitlichung der Arbeitstechnologie (lussisch Enterstort vir Hykainiseer en Ensartet Teknologië, kurz ENHET) beschreibt ein von der AKOM gefördertes Projekt zur Modernisierung des Arbeitsmaterials und der Einrichtungen der akronoischen Grenzschutzbehörden. Durch Investitionen von über 60 Millionen Akron soll bis Mitte 2521 sichergestellt werden, dass sämtliche Grenzkontrollpunkte umfassend modernisiert und standardisiert werden.

Davon betroffen sind über 580 Einrichtungen wie z.B. Mautstellen, Flughäfen, Fracht- und Personenhäfen und Personenübergange. Die Standardisierung bedeutet die einheitliche Installation von Überwachungsanlagen, Ganzkörperscannern und Mautanlagen sowie die Erweiterung kleinerer Grenzposten für erweiterte Kontrollsysteme. Darüber hinaus erfolgt die Installation einer neuen Organisationsstruktur, durch die die Außengrenzen des Zollraums zentral in Luuv verwaltet werden können.